Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 52/ 39/2005

Fördergrundsätze Stiftung Sportstadt

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Windscheidstraße 10 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 18. Mai 2005veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • sportbund Düsseldorf entwickelte Konzept lediglich eine Empfehlung an das Kuratorium
  • 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

In der Sportausschusssitzung am 01.07.2004 wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Fördergrundsätze, Förderschwerpunkte und Förderkriterien zu entwickeln, die Basis für die "Stiftung Pro Sport" oder ihrer Nachfol- gerin sein könnte. Das Sportamt und der Stadtsportbund haben hierzu folgendes Kon- zept entwickelt. Das Kuratorium der "Stiftung Pro Sport" ist u.a. zuständig für den Erlass von Förderrichtlinien der Stiftung und somit beschlussfassendes Organ. Ggf. kann auch das Kuratorium Satzungsänderungen beschließen. Dem Kuratorium gehören der Ober- bürgermeister, der Sportdezernent, ein Präsidiumsmitglied der IHK, der Vorsitzende des Sportausschusses, ein von Pro Sport zu benennender Repräsentant, ein vom Stadt- sportbund zu benennender Repräsentant, der Leiter des Sportinstitutes der Heinrich-

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Seite 1 von 4 Informationsvorlage Betrifft: Förderschwerpunkte und Fördergrundsätze In der Sportausschusssitzung am 01.07.2004 wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Fördergrundsätze, Förderschwerpunkte und Förderkriterien zu entwickeln, die Basis für die "Stiftung Pro Sport" oder ihrer Nachfol- gerin sein könnte. Das Sportamt und der Stadtsportbund haben hierzu folgendes Kon- zept entwickelt. Das Kuratorium der "Stiftung Pro Sport" ist u.a. zuständig für den Erlass von Förderrichtlinien der Stiftung und somit beschlussfassendes Organ. Ggf. kann auch das Kuratorium Satzungsänderungen beschließen. Dem Kuratorium gehören der Ober- bürgermeister, der Sportdezernent, ein Präsidiumsmitglied der IHK, der Vorsitzende des Sportausschusses, ein von Pro Sport zu benennender Repräsentant, ein vom Stadt- sportbund zu benennender Repräsentant, der Leiter des Sportinstitutes der Heinrich- Heine-Universität an. Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass das nachfolgend vom Sportamt und Stadt- sportbund Düsseldorf entwickelte Konzept lediglich eine Empfehlung an das Kuratorium sein kann. I. Stiftungszweck Maßnahmen, die von der Stiftung Pro Sport Düsseldorf gefördert werden, müssen dem Stiftungszweck entsprechen: Zweck der Stiftung ist die Förderung des Nachwuchsleistungs- und Spitzensports in Düsseldorf im Rahmen des § 52 Absatz 2 Nr. 2 der Abgabenordnung. Die Stiftung soll die Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern, gesellschaftlichen Gruppen und wirt- schaftlichen Unternehmen zur Unterstützung des Nachwuchses im Leistungssport wecken und fördern. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die finanzielle Unterstützung besonders Erfolg versprechender Initiativen und Projekten mit internationaler Per- spektive im Bereich des Trainings und der begleitenden Betreuung von Nachwuchsleistungs- und Spitzensportlerinnen und -sportlern, insbesondere von Jugendlichen der olympischen Sportarten. Die Stiftung soll insbesondere dort tätig werden, wo die öffentliche Förderung nicht oder nur beschränkt wirksam wird, ausge- nommen Baumaßnahmen. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 II. Fördergrundsätze 1. Die Förderung durch die Stiftung Pro Sport Düsseldorf konzentriert sich auf In- itiativen und Projekte, die zu einer Weiterentwicklung des Nachwuchsleistungs- und Spitzensports in Düsseldorf beitragen und orientiert sich an den bestehenden und praxisorientierten Förderkriterien des Deutschen Sports. Sie erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip, d.h. nur dort, wo eine Förderung durch das Land NRW, die Sportstiftung NRW, den Landessportbund NRW, der Landeshauptstadt Düsseldorf, der Düsseldorf Marketing und Tourismus GmbH DMT (Sportagentur), und dem Stadtsportbund Düsseldorf vor dem Hintergrund der bestehenden Förderrichtlinien nicht möglich ist bzw. nicht ausreicht. 2. Eine Unterstützung durch die Stiftung Pro Sport Düsseldorf können nur steuer- begünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten. 3. Zuwendungen der Stiftung Pro Sport Düsseldorf werden nur auf Antrag gewährt. Sie erfolgen nur im Falle einer Eigenbeteiligung des Antragstellers. Aus dem Antrag müssen Zielsetzung, Kosten, die beabsichtigte Gesamtfinanzierung sowie die Höhe und Art der angestrebten Förderung durch die Stiftung ersichtlich sein. Antrags- formulare können bei der Stiftung Pro Sport Düsseldorf angefordert werden. 4. Der Zeitraum der Förderung wird auf den olympischen Zyklus begrenzt (max. 4 Jahre). 5. Die Effektivität der von der Stiftung Pro Sport Düsseldorf geförderten Maßnahmen im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport wird anhand von Leistungs- bzw. Erfolgs- kriterien jährlich evaluiert. 6. FFolgeanträge-/Folgeförderungen sind grundsätzlich möglich. 7. Die Antragsteller sind verpflichtet, bei der Bestellung von Leistungen und Beschaf- fung von Materialien preisliche Vergleichsangebote einzuholen und dem Antrag beizufügen. Es ist nach Möglichkeit der günstigste Anbieter auszuwählen. 8. Von der Stiftung Pro Sport Düsseldorf geförderte Trainings-/Trainingsbegleitmateria- lien und sonstige geförderte Sachgegenstände sind vom Antragsteller unabhängig von der Höhe des Zuschusses zu inventarisieren. Bei Auflösung der die Zuwendung empfangenden Körperschaft fallen die mit Zuschüssen der Stiftung Pro Sport Düs- seldorf angeschafften Materialien dem Vermögen der Stiftung zu. 9. Bei Antragsgegenständen, die von den Fördergrundsätzen und Förderkriterien nicht erfasst werden, erfolgt die Entscheidung über die Förderfähigkeit im Einzelfall durch das Kuratorium. Diese werden vorab vom Vorstand überprüft. Der Antragsteller hat bei Folgeanträgen über die erfolgreiche Weiterentwicklung der Projekte sowie die individuelle Leistungsentwicklung der Kader (z.B. vom D3- zum D4-Kader oder vom D/C- zum C-Kader) und über Platzierungen betreuter Kader in nationalen und internationalen Bestenlisten sowie bei nationalen und internationalen Meisterschaften zu berichten. 10. Dem Antragsteller steht aufgrund der Satzung der Stiftung Pro Sport Düsseldorf und dieser Fördergrundsätze und Förderkriterien kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung zu. Seite 3 von 4 III. Förderschwerpunkte In den folgenden Bereichen, die nicht nach Priorität dargestellt sind, können nach Überprüfung der Antragsunterlagen Förderungen möglich sein: 1. Individuelle Hilfsmaßnahmen für Kadersportlerinnen und Sportler ab D/C- Kader, z.B.: ºKosten für die Teilnahme an Trainingslagern, Lehrgängen (des Landesfach- und Bundesfachverbandes) im In- und Ausland ºFörderungen für den Einsatz von Trainerinnen und Trainern 1 Beteiligung an Reise- und Unterbringungskosten von Sportlerinnen und Sportlern bei Training (Landesfachverbands- oder Bundesfachverbandslehrgänge) und Wettkampf (national und international) ºWohnprojekte für einzelne Athletinnen und Athleten in der Nähe des Trainings- ortes ºLeistungsdiagnostische, sportmedizinische und physiotherapeutische Maß- nahmen ºFörderung von besonderen Trainingsmaterialien unter Berücksichtigung von weiteren Zuschussmöglichkeiten (Stadt und Landessportbund) 2. Hilfsmaßnahmen im Bereich Schule, Sportinternat, Studium, Beruf oder Prakti- kas. Dies können sein: ºMaterialien zur Unterstützung von Unterricht und sozialer bzw. schulischer Betreuung der Sportler ºBesondere Lernhilfen im Sportinternat ºIndividuelle Hilfen für bedürftige Schüler, die aus einem größeren Einzugsgebiet zu Schulen des Verbundsystems täglich anreisen (z. B. Fahrtkostenzuschüsse) oder die die in Sportinternaten entstehenden Kosten nicht aufbringen können (z. B. Wohnzuschüsse, Verpflegungszuschüsse). ºKooperation der Düsseldorfer Leistungsstützpunkte mit wissenschaftlichen Einrichtungen. ºHilfe/Unterstützung bei der Suche nach Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeits- plätzen bei Düsseldorfer Unternehmen. 3. Die Düsseldorfer Talente- und Athletenteams 2006/2008 und 2010/2012 für die Olympischen Sommer- und Winterspiele, soweit diese für einen Düsseldorfer Verein starten und ihren Lebensmittelpunkt in NRW haben. Bei Antragsgegenständen, die von den Fördergrundsätzen nicht erfasst werden, erfolgt die Entscheidung der Förderfähigkeit durch das Kuratorium auf Vorschlag des Vor- standes. Seite 4 von 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungs- datum Ergebnis Sportausschuss 18.05.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt: Sportamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Kruse

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 52/ 39/2005