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Ö Vorlagen - Nr. 52/ 38/2005
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Informationsvorlage
Betrifft:
Kriterienkatalog zur Förderung von Leistungsstützpunkten
In der Sitzung am 18.05.2005 hat das Sportamt einen Vorschlag zur künftigen Förderung
von Leistungsstützpunkten in olympischen Amateursportarten eingebracht.
Insgesamt stehen hierfür in 2005 noch Haushaltsmittel von 120.000 € zur Verfügung; für
die Leistungsstützpunkte Tischtennis und Turnen wurden separate vertragliche
Regelungen getroffen.
Nachdem nunmehr der Landessportbund NRW die Anerkennung für die Stützpunkte bis
2008 ausgesprochen hat, wurde die Vorlage modifiziert.
Das Sportamt schlägt danach folgenden Kriterienkatalog zur Förder ung von
Leistungsstützpunkten (olympisch) vor:
I. Fördergrundsätze
1. Es können nur anerkannte Landesleistungsstützpunkte gefördert werden,
die einer olympischen Amateursportart angehören.
2. Die Förderung erfolgt nur an die Trägervereine der
Landesleistungsstützpunkte, diese müssen Düsseldorfer Sportvereine sein.
3. Zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Förderung wird für vier Jahre eine
Fördersumme festgelegt, die den Leistungsstützpunkten zur Verfügung
gestellt wird.
Dies entspricht dem Olympiazyklus und gibt den Stütz punkten
Planungssicherheit.
4. Liegt die Fördervoraussetzung vor, wird ein Zuschussvertrag zwischen dem
Trägerverein und der Stadt Düsseldorf abgeschlossen.
5. Die Leistungen des Trägervereins werden in einer Produktbeschreibung
festgelegt.
II Berechnung der Leistungssportförderung
Die Summe der Förderung eines Leistungsstützpunktes richtet sich nach objektiven
Kriterien, die mit unterschiedlichen Punkten bewertet werden. Die Kriterien lauten:
RSD AllVorlg.WPT
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Punkt
e
a) Bundesleistungs- oder Bundesstützpunkt 0,5
b) Landesleistungsstützpunkt oder Landesleistungszentrum 3
c) Talentförderprojekt/Talentzentrum / Zusammenarbeit D-Modell
Talentiade
1
d) Förderung und Evaluierung durch die Sportstiftung NRW 1
e) Kooperation mit der Partnerschule des Leistungssports 1
f) Athleten im Sportinternat oder auf der Partnerschule des
Leistungssports
0,5
maximale Punkteanzahl 7
Die Berechnung für die jetzt anerkannten Stützpunkte ist als Anlage beigefügt.
Die Förderbeträge werden bis 2008 fortgeschrieben, so dass die Trägervereine
Planungssicherheit für den Betrieb der Leistungsstützpunkte haben.
Da sich innerhalb des Zyklus Änderungen ergeben können, so wird z.Zt. geprüft, ob die
Sportart Wasserball noch anerkannt wird, und darüber hinaus auch im Einzelfall
begründete weitergehende Förderungen ermöglicht werden sollten, ist das Vorhalten
eines Betrages zur freien Verfügung sinnvoll. Dies ist mit dem vorgelegten Modell
gewährleistet.
1 Anlage
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Sportausschuss 14.09.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Kruse
RSD AllVorlg.WPT