Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 66/ 59/2004

Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr '04

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Josef-Kleesattel-Straße 13 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 11. Mai 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Stadt beschließt die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen anlässlich folgender Veranstaltungen: 1. Einen verkaufsoffenen Sonntag im gesamten Stadtgebiet aus Anlass des „KÖ-Jubiläumsfestes“ und der Messe cpd am 01.08.2004 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 2. Einen verkaufsoffenen Sonntag in den Stadtteilen Hafen und Unterbilk aus Anlass des „Hafenfestes“ am 08.08.2004 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 3. Einen v erkauf sof f enen Sonntag im Stadtteil Eller aus Anlass des „12. Gumbertstraßenfestes“ am 05.09.2004 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 4. Einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Oberkassel aus Anlass des „Luegalleefestes“ am 05.09.2004 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 5. Einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Benrath aus Anlass der „Prummekirmes“ am 12.09.2004 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 6. Einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Gerresheim aus Anlass des „Gerresheimer Weinherbstes“ am 12.09.2004 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 7. Einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Derendorf aus Anlass des „Nordstraßenfestes“ am 19.09.2004 von 13.00 bis 18.00 Uhr.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\66_ 59_2004_18847.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00070940.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:27 GMT Number of Pages: 7 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 66/ 59/2004 Seite 1 von 7 Beschlussvorlage Betrifft: Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2004 Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen anlässlich folgender Veranstaltungen: 1. Einen verkaufsoffenen Sonntag im gesamten Stadtgebiet aus Anlass des „KÖ-Jubiläumsfestes“ und der Messe cpd am 01.08.2004 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 2. Einen verkaufsoffenen Sonntag in den Stadtteilen Hafen und Unterbilk aus Anlass des „Hafenfestes“ am 08.08.2004 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 3. Einen v erkauf sof f enen Sonntag im Stadtteil Eller aus Anlass des „12. Gumbertstraßenfestes“ am 05.09.2004 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 4. Einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Oberkassel aus Anlass des „Luegalleefestes“ am 05.09.2004 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 5. Einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Benrath aus Anlass der „Prummekirmes“ am 12.09.2004 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 6. Einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Gerresheim aus Anlass des „Gerresheimer Weinherbstes“ am 12.09.2004 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 7. Einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Derendorf aus Anlass des „Nordstraßenfestes“ am 19.09.2004 von 13.00 bis 18.00 Uhr. Sachdarstellung: Der Einzelhandelsverband Düsseldorf e.V. beantragt in Abstimmung mit den Werbegemeinschaften insgesamt 11 Sonntagsfreigaben für das Jahr 2004. Vier Sonntagsfreigaben (Weinblütenfest am 06.06.2004 im Stadtteil Kaiserswerth, Nacht der Museen am 09.05.2004 im Stadteil Karlstadt, “home and garden” am 09.05.2004 im Stadtteil Benrath, und Messe drupa am 16.05.2004 im gesamten Stadtgebiet) wurden wegen des kurzfristig gestellten Antrages und der kurz bevorstehenden Termine vorab in den Beschlussvorlagen 66/54/2004, 66/66/2004 und 66/73/2004 behandelt. § 14 Ladenschlussgesetz ermöglicht die Freigabe von vier verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen . Die Freigabemöglichkeiten werden durch die oben aufgeführten Termine nicht überschritten. Bei einer Freigabe für ein Teilgebiet einer Gemeinde wird die Ermächtigung zur Freigabe zusätzlicher Ladenöffnungszeiten für das übrige Gemeindegebiet nicht verbraucht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die 7 oben aufgeführten Sonntagsfreigaben sind gegeben. Im Einzelnen begründen sich die Sonntagsfreigaben wie folgt: Am 31. Juli 2004 und 01.08.2004 wird der 200. Geburtstag der Königsallee mit einem großen Fest gefeiert. Zeitgleich findet die bedeutende Modemesse cpd statt. Die Messe cpd wird zweimal im Jahr in Düsseldorf durchgeführt, erstreckt sich über alle Messehallen und ist mit 55.000 Besuchern und rund 2000 Ausstellern je Messe die größte Modemesse der Welt. Die IGEDO und die Anlieger der Königsallee wollen den Gästen und Besuchern ein besonderes Ereignis RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 66/ 59/2004 Seite 2 von 7 präsentieren. Dieses Ereignis strahlt auf Grund seiner überragenden Bedeutung auf die ganze Stadt aus. Alle Werbegemeinschaften sollen durch eigene Aktivitäten die Möglichkeit erhalten, an dem verkaufsoffenen Sonntag den zu erwartenden Kunden das erforderliche Rahmenprogramm zu bieten. Der Hafen hat sich in den zurückliegenden Jahren auf Grund der städtebaulichen Entwicklung und der attraktiven Unterhaltungsangebote im Gastronomiebereich zu einem Publikumsmagneten -insbesondere auch für auswärtige Besucher - entwickelt. Diese Entwicklung der vergangenen 10 Jahre soll am 07. und 08. August 2004 unter dem Motto “Classic meets Rock/Pop” mit einem großen Hafenfest gefeiert werden. Der Hafen verwandelt sich für dieses Wochenende in eine riesige “Open-Air-Festival-Landschaft”. Es ist mit einem großen überregionalem Besucherandrang zu rechnen, so dass ein dringendes Bedürfnis zur Versorgung der zu erwartenden Besucher besteht. Das „Gumbertstraßenfest“ in Eller wird seit Jahren als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung festgesetzt. Seit 1997 wird das Fest in Kombination mit einem verkaufsoffenen Sonntag durchgeführt. Die Besucherzahl steigt von Jahr zu Jahr stetig an. Im vergangenen Jahr waren mehr als 70.000 Besucher zu verzeichnen. Der Stadtteil Eller verfügt über eine Wohnbevölkerung von rund 33.000 Einwohnern. Auch das „Luegalleefest“ findet traditionell im Spätsommer eines jeden Jahres auf Initiative der Werbegemeinschaft „Wir in Oberkassel e.V.“ statt. Neben dem Markt werden vielfältige Aktivitäten in und um den Stadtteil Oberkassel geboten. Wie in den vergangenen Jahren ist davon auszugehen, dass eine erhebliche Zahl - auch auswärtiger- Besucher an dem Fest teilnehmen werden. Es ist das einzige linksrheinische Straßenfest im Jahre 2004. Auch bei diesem Fest ist erfahrungsgemäß mit einer Beteiligung von rund 60.000 Personen zu rechnen. Der Stadtteil selbst verfügt über eine Wohnbevölkerung von rund 17.000 Einwohnern. Bei der „Prummekirmes“ handelt es sich ebenfalls um eine Veranstaltung mit markt- bzw. volksfestähnlichem Charakter. Die traditionsreiche Prummekirmes ist bereits seit 1997 ununterbrochen mit einem verkaufsoffenen Sonntag kombiniert. Die Besucherzahlen steigen auch hier von Jahr zu Jahr stetig an und übertreffen in der Zahl die Wohnbevölkerung des Stadtteiles Benrath (rund 16.000 Einwohner). Es wird ein buntes Rahmenprogramm u.a. mit volksfestähnlichen Attraktionen geboten. Auch das Fest „Gerresheimer Weinherbst“ findet traditionell im Spätsommer eines jeden Jahres auf Initiative der Werbe- und Interessengemeinschaft Gerresheim e.V. statt und erfreut sich zunehmender Beliebtheit auch bei zahlreichen auswärtigen Besuchern. Neben zahlreichen Marktständen werden vielfältige Aktivitäten in und um den Stadtteil Gerresheim geboten. Die Geschäfte im Gerresheimer Zentrum werden Service-betonte Aktionen durchführen. Geschäften, die an der Peripherie von Gerresheim liegen, wird Gelegenheit gegeben, mit Pavillons in Anbindung an den Weinherbst ebenfalls teilzunehmen. Wie in den vergangenen Jahren ist davon auszugehen, dass das Fest ein großes Besucheraufkommen zu verzeichnen hat. Im letzten Jahr konnten über 22.000 Besucher begrüßt werden. Die Werbe- und Interessengemeinschaft “Rund um die Nordstraße e. V.” führt seit 24 Jahren das Nordstraßenfest durch. Aus kleinen Anfängen gewachsen, erfreut sich das Fest steigender Beliebtheit. Es werden mehr als 65.000 Gäste erwartet. Das „Nordstraßenfest“ ist bei Bewohnern und Besuchern traditionell als das Highlight eines jeden 2. Halbjahres fest verankert. Alle vorgenannten Stadtteilfeste lassen auf Grund ihrer Größe, ihrer Attraktivität, der weitestgehend jahrelangen Tradition und ihres Bekanntheitsgrades, der weit über die Stadtteilgrenzen hinaus geht, erfahrungsgemäß ein hohes Besucheraufkommen erwarten. Die im Verhältnis zur Einwohnerzahl hohen Besucherzahlen belegen den überörtlichen Charakter der Veranstaltungen. Wegen dieses starken Besucherandranges besteht ein dringendes Bedürfnis zur Versorgung der Besucher. Das „Luegalleefest“, der „Gerresheimer Weinherbst“, die „Prummekirmes“ , das “Nordstraßenfest”, das “Hafenfest” und das “Kö-Jubiläumsfest” sind auf Grund ihrer oben dargelegten Größe und ihrer traditionellen Bedeutung jahrmarktähnliche Veranstaltungen im Sinne der gesetzlichen Voraussetzungen. Das „12. Gumbertstraßenfest“ ist auch in diesem Jahr als Jahrmarkt festgesetzt. Ö Vorlagen - Nr. 66/ 59/2004 Seite 3 von 7 Auf Grund des vorliegenden öffentlichen Interesses wird empfohlen, die hier dargestellten 7 beantragten Freigaben zu beschließen. Der Entwurf der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung liegt dieser Drucksache als Anlage bei. Der Bezirksregierung, den Bezirksvertretungen 1 - 10, der örtlich zuständigen Gewerkschaft Verdi und den Kirchen wurde im Wege der Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Bezirksregierung hat gegen die beantragten Sonntagsfreigaben keine Bedenken. Die evangelische Kirche und die Gewerkschaft Verdi lehnen, wie auch in den Vorjahren, die Sonntagsfreigaben grundsätzlich ab. Die Bezirksvertretungen 1, 3, 5, 6, 8 und 9 haben der Vorlage zugestimmt. Auf Grund des sehr kurzfristig gestellten Antrages lagen die Stellungnahmen der katholischen Kirche und der Bezirksvertretungen 2, 4, 7 und 10 bei Fertigung der Beschlussvorlage noch nicht vor. Die katholische Kirche lehnte die Sonntagsfreigaben in den zurückliegenden Jahren aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Die Ergebnisse der noch ausstehenden Anhörungen werden gegebenenfalls mündlich vorgetragen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 1 07.05.04 -/- 2Bezirksvertretung 2 18.05.04 -/- 2Bezirksvertretung 3 04.05.04 Mh. beschlossen Bezirksvertretung 4 19.05.04 -/- 2Bezirksvertretung 5 27.04.04 -/- 2Bezirksvertretung 6 28.04.04 Einstimmig beschlossen Bezirksvertretung 7 25.05.04 -/- 2Bezirksvertretung 8 -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 9 07.05.04 -/- 2Bezirksvertretung 10 25.05.04 -/- 2Rat -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt 2 beigefügt Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 66/ 59/2004 Seite 4 von 7 Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt Ö Vorlagen - Nr. 66/ 59/2004 Seite 5 von 7 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Ausnahmen vom Ladenschluss - im Jahre 2004 Aufgrund des §§ 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2003 (BGBL. I S. 658) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (GV. NRW. S. 54, 252) in der jeweils geltenden Fassung wird für die Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß Ratsbeschluss vom verordnet: § 1 8. Aus Anlass der Messe cpd und des “Kö-Jubiläums-Festes” dürfen im gesamten Stadtgebiet am Sonntag, dem 01.08.2004, abweichend von § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss, Verkaufsstellen von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 9. Aus Anlass des „Hafenfestes” dürfen in den Stadtteilen Unterbilk und Hafen am Sonntag, dem 08.08.2004, abweichend von § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss, Verkaufsstellen von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 10. Aus Anlass des „12. Gumbertstraßenfestes” dürfen im Stadtteil Eller am Sonntag, dem 05.09.2004, abweichend von § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss, Verkaufsstellen von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 11. Aus Anlass des „Luegalleefestes” dürfen im Stadtteil Oberkassel am Sonntag, dem 05.09.2004, abweichend von § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss, Verkaufsstellen von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 12. Aus Anlass der traditionellen „Prummekirmes” dürfen im Stadtteil Benrath am Sonntag, dem 12.09.2004, abweichend von § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss, Verkaufsstellen von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 13. Aus Anlass des „Gerresheimer Weinherbstes” dürfen im Stadtteil Gerresheim am Sonntag, dem 12.09.2004, abweichend von § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss, Verkaufsstellen von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 14. Aus Anlass des „Nordstraßenfestes” dürfen im Stadtteil Derendorf am Sonntag, dem 19.09.2004, abweichend von § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss, Verkaufsstellen von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offenhält. Ö Vorlagen - Nr. 66/ 59/2004 Seite 6 von 7 Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 24 des Gesetzes über den Ladenschluss mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden. Die ordnungsbehördliche Verordnung tritt mit dem Tag nach der Verkündung in Kraft. Düsseldorf, den Erwin Oberbürgermeister Ö Vorlagen - Nr. 66/ 59/2004 Seite 7 von 7 Bekanntmachungsanordnung Die per Ratsbeschluss vom beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen in der Landeshauptstadt Düsseldorf -Ausnahmen vom Ladenschluss- im Jahre 2004 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW beim Zustandekommen dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen im Jahre 2004 nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung (öffentliche Bekanntmachung) nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 15.eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 16.diese Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen in der Landeshauptstadt Düsseldorf ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, 17.der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 18.der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Düsseldorf vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Düsseldorf, den .2004 Erwin Oberbürgermeister

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 59/2004