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Ö Vorlagen - Nr. 11/ 63/2005
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Informationsvorlage
Betrifft:
Gebäudereinigung: Neues Qualitätsmanagement und Reinigungsstandards
Entsprechend dem Auftrag aus Ziffer 4 des interfraktionellen Antrages vom 13.01.2005,
die derzeit gültige Reinigungsordnung mit dem Ziel zu überarbeiten, neben der Festle-
gung u.a. des Reinigungsintervalls auch überprüfbare Reinigungsstandards aufzuneh-
men, die sowohl für die eigenen Mitarbeiter/innen als auch für die Firmen gelten, wird die
Verwaltung wie folgt vorgehen:
Bislang wurde versucht, die Qualität der Reinigung durch immer weiter gehende Verfeine-
rungen, Präzisierungen und Detailregelungen in den Leistungsverzeichnissen in den Griff
zu bekommen (= tätigkeitsorientierte Vertragsvereinbarung
). Dies hatte zur Folge, dass
die Leistungsverzeichnisse für die Firmen schwer les- und umsetzbar wurden und zudem
zu einer verwirrend großen Anzahl unterschiedlichster Reinigungshäufigkeiten innerhalb
eines Gebäudes führten. Messbar war die Qualität bisher nicht.
Betrachtet man hingegen den Kern der Werkvertragsvereinbarung, so müßte das jeweils
vom Kunden (=Stadt) gewünschte und damit gemäß Werkvertrag geschuldete Ergebnis
definiert werden können (= ergebnissorientierte Vertragsvereinbarung).
Qualitätsmessung als Lösungsweg
Die KGSt hat in einem gutachtlichen Verfahren unter Beteiligung der Städte Bochum,
Gütersloh, Hamburg und Köln mit dem Bundesinnungsverband für das Gebäudereiniger-
Handwerk gemeinsam ein Qualitätsmess-System erarbeitet, das einen wirkungsvollen
Ansatz bietet, die Ergebnisorientierung stärker als bisher in der Praxis umzusetzen. Die
KGSt empfiehlt, bundesweit einheitlich die Gebäudereinigung unter Zugrundelegung
dieses Systems zu steuern, d.h. für Eigen- und
Fremdreinigung zur vertraglichen Grundla-
ge zu machen (KGSt-Bericht 9/2003).
Das System basiert auf folgender Überlegung:
Die Kunden möchten die Produkteigenschaft „Sauberkeit" erwerben. Dabei stellen sie je
nach Objekt oder Raumart unterschiedlich hohe Anforderungen an den Sauberkeitsgrad.
Diese unterschiedlichen Ansprüche fasst das System in sog. Qualitätsniveaus zusammen,
die entweder für ein Objekt insgesamt, aber auch für Raumgruppen (z. B. Büro- und
Verwaltungsräume, Sitzungsräume, Teeküchen, Toiletten, Verkehrswege, Keller) und
sogar für einzelne Räume verschieden vorgegeben werden können. Es sind 6 Qualitäts-
niveaus (0 = keine Reinigung bis 5 = höchstes Niveau) vorgesehen. Die Qualitätsniveaus
unterscheiden sich in der Anzahl zulässiger Verschmutzungen (Toleranzwerte) auf einer
Fläche von einem m². Hierbei werden 5 unterschiedliche Flächenarten geprüft
(1. Hauptnutzungskomponente z.B. im Büro: Schreibtisch, 2. restliches Inventar,
3. Wände/ Decken, 4. Boden und 5. schwer einsehbare Bereiche). Das Verfahren wird
vertraglich für beide Seiten verbindlich festgelegt. Die Kontrollen (Qualitätsmessungen)
werden gemeinsam (Auftraggeber und -nehmer) durchgeführt. Hierfür ist eine DIN-Norm
eingesetzt (DIN EN 13549).
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Ö Vorlagen - Nr. 11/ 63/2005
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S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\11_ 63_2005_22777.wpd
Das System der Beschreibung der Reinigungs- und Qualitätsstandards und deren Nach-
prüfung sollte im Rahmen einer Pilotphase in vier verschiedenen städtischen Objekten
getestet werden. Mit der Gebäudereiniger-Innung, von dort benannten ortsansässigen
Unternehmen und den Verantwortlichen für die Software hat der Stadtbetrieb Gebäude-
reinigung bereits entsprechende Vorgespräche geführt.
Die Kosten für Schulung und Installation belaufen sich insgesamt auf ca. 1.600 EUR
incl. Mehrwertsteuer. Die Kosten für benötigte Handhelds mit einem Palm Betriebssystem
sind mit ca. 2.550 EUR incl. Mehrwertsteuer zu beziffern.
Nach Beschaffen der Hardware und Implementieren der Software kann die Testphase mit
der Festlegung der Standards beginnen; für die Testphase sollte ein Zeitraum von 1 Jahr
ausreichend sein. Es ist beabsichtigt, für jedes Testobjekt mit dem in Frage kommenden
Reinigungsunternehmen eine Vereinbarung zu treffen, die sich ausnahmslos an dem
vorstehend beschriebenen gutachtlichen Verfahren der KGSt orientiert.
Weiteres Vorgehen
Auf Wunsch der Gebäudereiniger-Innung wurde ein Gesprächstermin für Dienstag,
10.05.2005 vereinbart. Es ist nunmehr beabsichtigt, diesen Gesprächstermin zu nutzen
und das Pilotprojekt zur Erfüllung des politischen Auftrages mit den o.a. Beteiligten
fortzusetzen; die notwendigen Finanzmittel stehen im UA 0550 zur Verfügung. Über die
Ergebnisse der Gespräche mit der Gebäudereiniger-Innung wird dem Personal- und
Organisationsausschuss - ggf. mündlich - berichtet.
Es ist vorgesehen, die Ergebnisse dieser Pilotphase hinsichtlich der neu festzulegenden
Reinigungsstandards und der Qualitätsmessung zu dokumentieren. Dem Personal- und
Organisationsausschuss bzw. dem für den Eigenbetrieb zuständigen Betriebsausschuss
wird der entsprechende Bericht zu gegebener Zeit vorgelegt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Personal- und Organisationsausschuss 12.05.2005 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Amt für Personalservice und zentrale Dienste
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Löhr
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