Genehmigung Dringlichkeitsentscheidung: ehem. Kauf
Aus der amtlichen Vorlage
Die Bezirksvertretung 6 genehmigt folgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung: Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v.g. Gebiet Nr. 5483/13 - ehemals Kaufring - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Düsseldorf, den 16.09.2004 gez. Karl-Heinz Kleinridders gez. Ralf Thomas Bezirksvorsteher 1. stellv.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Bezirksvertretung 6
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 176 73/2004