Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 172 100/2004/1

Gerresheimer Str./Binnenstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 5. Juli 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 2 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitungen der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Grundflächenzahl (GRZ) sowie für das Bauen außerhalb der überbaubaren Flächen.

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Ö Vorlagen - Nr. 172 100/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Gerresheimer Straße 143-145 -- Neubau von zwei Wohngebäuden mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 2 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitungen der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Grundflächenzahl (GRZ) sowie für das Bauen außerhalb der überbaubaren Flächen. Sachdarstellung: Das Grundstück Gerresheimer Straße 143 liegt im Geltungsbereich des rechtsver- bindlichen Bebauungsplanes Nr. 5676/38, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausweist und u.a. durch abknickende Baulinien die überbaubaren Flächen, eine GRZ von 0,5 und eine GFZ von 1,5 festsetzt. Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes an der Gerresheimer Straße und eines Wohngebäudes an der Binnenstraße. Der Neubau an der Gerresheimer Straße soll IV- geschossig, der an der Binnenstraße II-geschossig errichtet werden. Beide sollen ein ausgebautes Satteldach mit einer Dachneigung von 45° erhalten. Im Erdgeschoss der Neubauten sollen bei Bedarf gewerbliche Nutzungen untergebracht werden. Die Neubauten sollen sich in Trauf- und Firsthöhe der jeweiligen Nachbarbebauung anpassen. Die Gesamtgeschossfläche soll ca. 2.000 qm, das Gesamtbauvolumen ca. 8.050 cbm betragen. Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da das geplante Gebäude an der Binnenstraße außerhalb der überbaubaren Flächen errichtet und die GFZ um 0,07 überschritten werden soll. Sollte der Wunsch der Verwaltung realisiert werden können, den Baukörper an der Gerresheimer Straße bis an die Nachbargrenze zu erweitern, um die Blockrandbebauung zu schließen, wäre auch eine Befreiung wegen einer geringfügigen Überschreitung der GRZ erforderlich. Für die Realisierung ist allerdings die Nachbarzustimmung erforderlich. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Der Neubau an der Binnenstraße soll auf nicht überbaubaren Flächen errichtet werden. Auf diesen Flächen befand sich bis vor kurzem eine I-geschossige Bebauung, die bereits abgerissen wurde. Aus Sicht der Verwaltung ist die vorliegende Planung städtebaulich wünschenswert, wenn die Gebäudeflucht und die Höhen der Nachbarbebauung an der Binnenstraße übernommen werden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 172 100/2004 Seite 2 von 2 Durch den Neubau außerhalb der überbaubaren Flächen kommt es zwangsläufig zu einer Überschreitung der GFZ, die allerdings geringfügig ausfällt. Zu einer Überschreitung der GRZ kommt es nur, wenn der Wunsch der Verwaltung nach Schließung der Blockrandbebauung realisiert wird. Ein exakter Stellplatznachweis kann erst im Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - B-Plan - Lageplan Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 2 20.07.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 172 100/2004/1