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Ö Vorlagen - Nr. 172 100/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Gerresheimer Straße 143-145 -- Neubau von zwei Wohngebäuden mit
gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 2 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitungen der Geschossflächenzahl (GFZ) und
der Grundflächenzahl (GRZ) sowie für das Bauen außerhalb der überbaubaren Flächen.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Gerresheimer Straße 143 liegt im Geltungsbereich des rechtsver-
bindlichen Bebauungsplanes Nr. 5676/38, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet
ausweist und u.a. durch abknickende Baulinien die überbaubaren Flächen, eine GRZ von
0,5 und eine GFZ von 1,5 festsetzt.
Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes an der Gerresheimer Straße und eines
Wohngebäudes an der Binnenstraße. Der Neubau an der Gerresheimer Straße soll IV-
geschossig, der an der Binnenstraße II-geschossig errichtet werden. Beide sollen ein
ausgebautes Satteldach mit einer Dachneigung von 45° erhalten. Im Erdgeschoss der
Neubauten sollen bei Bedarf gewerbliche Nutzungen untergebracht werden.
Die Neubauten sollen sich in Trauf- und Firsthöhe der jeweiligen Nachbarbebauung
anpassen.
Die Gesamtgeschossfläche soll ca. 2.000 qm, das Gesamtbauvolumen ca. 8.050 cbm
betragen.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch
erforderlich, da das geplante Gebäude an der Binnenstraße außerhalb der überbaubaren
Flächen errichtet und die GFZ um 0,07 überschritten werden soll. Sollte der Wunsch der
Verwaltung realisiert werden können, den Baukörper an der Gerresheimer Straße bis an
die Nachbargrenze zu erweitern, um die Blockrandbebauung zu schließen, wäre auch
eine Befreiung wegen einer geringfügigen Überschreitung der GRZ erforderlich. Für die
Realisierung ist allerdings die Nachbarzustimmung erforderlich.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Der Neubau an der Binnenstraße soll auf
nicht überbaubaren Flächen errichtet werden. Auf diesen Flächen befand sich bis vor
kurzem eine I-geschossige Bebauung, die bereits abgerissen wurde. Aus Sicht der
Verwaltung ist die vorliegende Planung städtebaulich wünschenswert, wenn die
Gebäudeflucht und die Höhen der Nachbarbebauung an der Binnenstraße übernommen
werden.
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Durch den Neubau außerhalb der überbaubaren Flächen kommt es zwangsläufig zu einer
Überschreitung der GFZ, die allerdings geringfügig ausfällt. Zu einer Überschreitung der
GRZ kommt es nur, wenn der Wunsch der Verwaltung nach Schließung der
Blockrandbebauung realisiert wird.
Ein exakter Stellplatznachweis kann erst im Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Die
notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück
nachgewiesen werden.
Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- B-Plan
- Lageplan
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 2 20.07.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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