Anfrage Aktenzeichen BV7/170/2024

Herstellung von Pirnaer Str., Cottbusser Str. und Zittauer Straße - Anfrage der SPD-Fraktion -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Cottbusser Straße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Für wann ist die finale Fertigstellung von Pirnaer Str., Cottbusser Str. und Zittauer Straße geplant?
  2. Wer ist für die Herstellung zuständig?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Einige Bewohner in der Straße Pirnaer Straße sind bereits 2017 eingezogen. Trotzdem sind die Straßen in diesem Teil des Quellenbuschs immer noch nur provisorisch errichtet. Die Straßenoberfläche ist schlecht. Der Höhenunterschied zwischen Straße und Umgebung ist so hoch, dass mobilitätseingeschränkte Personen diesen nicht ohne weiteres überwinden können.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV7/170/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.11.2024 SPD-Fraktion Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.11.2024 Betrifft: Herstellung von Pirnaer Str., Cottbusser Str. und Zittauer Straße - Anfrage der SPD-Fraktion - Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Für wann ist die finale Fertigstellung von Pirnaer Str., Cottbusser Str. und Zittauer Straße geplant? 2. Wer ist für die Herstellung zuständig? 3. Unter welchen Umständen ist es möglich, die Herstellung von den Straßenabschnitten, bei denen die Bebauung bereits abgeschlossen ist, vorzuziehen? Sachdarstellung: Einige Bewohner in der Straße Pirnaer Straße sind bereits 2017 eingezogen. Trotzdem sind die Straßen in diesem Teil des Quellenbuschs immer noch nur provisorisch errichtet. Die Straßenoberfläche ist schlecht. Der Höhenunterschied zwischen Straße und Umgebung ist so hoch, dass mobilitätseingeschränkte Personen diesen nicht ohne weiteres überwinden können. gez. Thors Haedecke
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
6.1 Anlage 1 zu Vorlage BV7/170/2024 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 28.01.2025 Herstellung von Pirnaer Str., Cottbusser Str. und Z ittauer Straße Anfrage der SPD-Fraktion Frage 1: Für wann ist die finale Fertigstellung von Pirnaer Str., Cottbusser Str. und Zittauer Straße geplant? Antwort: Der Ausbau der Verkehrsflächen im Neubaugebiet Am Q uellenbusch erfolgt suk- zessive in Abhängigkeit vom Fortschritt der Hochbaubebauung vor Ort, die in den Jahren 2017 bis 2019 zunächst nur vereinzelt stattfand. Ab 2020 nahmen die Hochbautätigkeiten zu und die Seitenbereiche (Gehwege und Parkplätze) der Cott- busser Straße wurden abschnittsweise nach Fertigste llung der Gebäude baulich hergestellt. Der Ausbau der Zittauer Straße ist für 2025 vorgesehen - nach Fertig- stellung der Spielplatzfläche, die von Amt 68 auf dem Flurstück 505 (Gemarkung Gerresheim, Flur 20) aktuell hergestellt wird. Die Pirnaer Straße ist, wie die Zittauer Straße, als reine Pflasterstraße geplant. Deren Ausbau ist von der Hoch- baubebauung des Flurstückes 531 (Gemarkung Gerreshe im, Flur 20) abhängig, zu dem eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Die Pflasterstraße ist nicht für regen Hochbaubaustellenverkehr ausgelegt und soll daher erst im Nachgang zur Hoch- baubebauung baulich hergestellt werden. Die abschließende Asphaltdeckschicht der Cottbusser Straße ist planmäßig zeitnah im Zuge der Herstellung der Pirnaer Straße vorgesehen, da mit Querungen/Aufgrabungen de r Fahrbahn im Zuge der Hochbaubebauung zu rechnen ist. Bis dahin steht für die Anwohnerinnen und An- wohner eine beleuchtete und befestigte Baustraße zu r Verfügung, die in einem grundsätzlich verkehrssicheren Zustand gehalten wird. Derzeit wurden und werden einzelne durch Querungen/Aufgrabungen verursachte S traßenschäden der Baustraßen behoben. Frage 2: Wer ist für die Herstellung zuständig? Antwort: Für die bauliche Herstellung der Verkehrsflächen ist das Amt für Verkehrsmanage- ment zuständig. Frage 3: Unter welchen Umständen ist es möglich, die Herstel lung von den Straßenab- schnitten, bei denen die Bebauung bereits abgeschlossen ist, vorzuziehen? Antwort: Mitarbeiter des Amtes für Verkehrsmanagement sind i n regelmäßigen Abständen vor Ort und evaluieren die Situation laufend, ob und wann - wirtschaftlich und bautechnisch sinnvoll - größere zusammenhängende Be reiche im Endausbau her- gestellt werden können. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 1.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/170/2024