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BV7/170/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 11.11.2024
SPD-Fraktion
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeisterin
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.11.2024
Betrifft:
Herstellung von Pirnaer Str., Cottbusser Str. und Zittauer Straße
- Anfrage der SPD-Fraktion -
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender
Fragen:
1. Für wann ist die finale Fertigstellung von Pirnaer Str., Cottbusser Str. und
Zittauer Straße geplant?
2. Wer ist für die Herstellung zuständig?
3. Unter welchen Umständen ist es möglich, die Herstellung von den
Straßenabschnitten, bei denen die Bebauung bereits abgeschlossen ist,
vorzuziehen?
Sachdarstellung:
Einige Bewohner in der Straße Pirnaer Straße sind bereits 2017 eingezogen.
Trotzdem sind die Straßen in diesem Teil des Quellenbuschs immer noch nur
provisorisch errichtet. Die Straßenoberfläche ist schlecht. Der Höhenunterschied
zwischen Straße und Umgebung ist so hoch, dass mobilitätseingeschränkte
Personen diesen nicht ohne weiteres überwinden können.
gez.
Thors Haedecke
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
6.1
Anlage 1 zu Vorlage BV7/170/2024
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 28.01.2025
Herstellung von Pirnaer Str., Cottbusser Str. und Z ittauer Straße
Anfrage der SPD-Fraktion
Frage 1:
Für wann ist die finale Fertigstellung von Pirnaer Str., Cottbusser Str. und Zittauer
Straße geplant?
Antwort:
Der Ausbau der Verkehrsflächen im Neubaugebiet Am Q uellenbusch erfolgt suk-
zessive in Abhängigkeit vom Fortschritt der Hochbaubebauung vor Ort, die in den
Jahren 2017 bis 2019 zunächst nur vereinzelt stattfand. Ab 2020 nahmen die
Hochbautätigkeiten zu und die Seitenbereiche (Gehwege und Parkplätze) der Cott-
busser Straße wurden abschnittsweise nach Fertigste llung der Gebäude baulich
hergestellt. Der Ausbau der Zittauer Straße ist für 2025 vorgesehen - nach Fertig-
stellung der Spielplatzfläche, die von Amt 68 auf dem Flurstück 505 (Gemarkung
Gerresheim, Flur 20) aktuell hergestellt wird. Die Pirnaer Straße ist, wie die
Zittauer Straße, als reine Pflasterstraße geplant. Deren Ausbau ist von der Hoch-
baubebauung des Flurstückes 531 (Gemarkung Gerreshe im, Flur 20) abhängig, zu
dem eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Die Pflasterstraße ist nicht für regen
Hochbaubaustellenverkehr ausgelegt und soll daher erst im Nachgang zur Hoch-
baubebauung baulich hergestellt werden. Die abschließende Asphaltdeckschicht
der Cottbusser Straße ist planmäßig zeitnah im Zuge der Herstellung der Pirnaer
Straße vorgesehen, da mit Querungen/Aufgrabungen de r Fahrbahn im Zuge der
Hochbaubebauung zu rechnen ist. Bis dahin steht für die Anwohnerinnen und An-
wohner eine beleuchtete und befestigte Baustraße zu r Verfügung, die in einem
grundsätzlich verkehrssicheren Zustand gehalten wird. Derzeit wurden und werden
einzelne durch Querungen/Aufgrabungen verursachte S traßenschäden der
Baustraßen behoben.
Frage 2:
Wer ist für die Herstellung zuständig?
Antwort:
Für die bauliche Herstellung der Verkehrsflächen ist das Amt für Verkehrsmanage-
ment zuständig.
Frage 3:
Unter welchen Umständen ist es möglich, die Herstel lung von den Straßenab-
schnitten, bei denen die Bebauung bereits abgeschlossen ist, vorzuziehen?
Antwort:
Mitarbeiter des Amtes für Verkehrsmanagement sind i n regelmäßigen Abständen
vor Ort und evaluieren die Situation laufend, ob und wann - wirtschaftlich und
bautechnisch sinnvoll - größere zusammenhängende Be reiche im Endausbau her-
gestellt werden können. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 1.