Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 40/ 6/2004

Geschwisterkindregelung bei der Erhebung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Pempelforter Straße 40 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Februar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Schulausschuss nimmt zustimmend Kenntnis von der Absicht der Verwaltung, ab Schuljahresbeginn 2003/2004 (15.09.2003) folgende Geschwisterkindregelung einzuführen: 1. Nehmen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig an dem Angebot einer Offenen Ganztagsschule teil, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. 2. Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Offene Ganztagsschule und eine Kindertagesstätte (Kindergarten, Hort), so reduziert sich der jeweilige nach dem Jahreseinkommen berechnete Elternbeitrag für das Kind, das die Offene Ganztagsschule besucht, um 50 %.

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Seite 1 von 5 Beschlussvorlage Betrifft: Geschwisterkindregelung bei der Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss nimmt zustimmend Kenntnis von der Absicht der Verwaltung, ab Schuljahresbeginn 2003/2004 (15.09.2003) folgende Geschwisterkindregelung einzuführen: 1. Nehmen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig an dem Angebot einer Offenen Ganztagsschule teil, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. 2. Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Offene Ganztagsschule und eine Kindertagesstätte (Kindergarten, Hort), so reduziert sich der jeweilige nach dem Jahreseinkommen berechnete Elternbeitrag für das Kind, das die Offene Ganztagsschule besucht, um 50 %. Sachdarstellung: Ausgangssituation Die Erhebung von Elternbeiträgen für das Angebot der Offenen Ganztagsschule richtet sich nach der vom Rat der Stadt am 15.05.2003 beschlossenen Satzung über die Erhebung von Gebühren im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" der Landeshauptstadt Düsseldorf. Hiernach werden für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten je Kind monatlich Gebühren in Höhe von 100 EUR erhoben. Gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung kann aber auf Antrag die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern unter Berücksichtigung der sozialen Lage nicht zuzumuten ist. Hierzu führte die Verwaltung in ihrer Ratsvorlage vom 15.05.2003 aus, dass der Empfehlung des Landes, eine soziale Staffel ung nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) vorzusehen, gefolgt werden sollte und es der Verwaltung zu ermöglichen, bei der Gebührenfestsetzung die soziale Lage durch Einzelfallprüfung zu berücksichtigen. Denn kein Kind sollte aufgrund der finanziellen Situation der Eltern von der Teilnahme an dem außerunterrichtlichen Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule in Düsseldorf ausgeschlossen werden. Dementsprechend können derzeit Erziehungsberechtigte Gebührenreduzierung bzw. Gebührenbefreiung für ihr Kind beantragen, wenn sie folgende Gründe geltend machen RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 5 können: C Geschwisterkindregelung (analog § 17 Abs. 2 GTK): Nehmen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig an dem Angebot einer Offenen Ganztagsschule teil, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. C Jahreseinkommen in EUR (analog § 17 Abs. 3 GTK): bis 12.271 = 0 % Elternbeitrag vom Grundbetrag (100 EUR) bis 24.542 = 20 % Elternbeitrag vom Grundbetrag bis 36.813 = 40 % Elternbeitrag vom Grundbetrag bis 49.084 = 60 % Elternbeitrag vom Grundbetrag bis 61.355 = 80 % Elternbeitrag vom Grundbetrag über 61.355 = 100 % Elternbeitrag. Geschwisterkindregelung Die bisher praktizierte Geschwisterkindregelung entspricht, ebenso wie die Gebührenstaffelung nach dem Jahreseinkommen, den Regelungen des GTK. In § 17 Abs. 2 wird hier bestimmt, dass die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind entfallen, wenn mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen. Beide Regelungen gelten ausschließlich nur für ihren Bereich, die des § 17 GTK für den Bereich der Kindertagesstätten (Kindergärten, Horte), die auf § 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" beruhende Regelung für die Offene Ganztagsschule. Der Verwaltung liegen nunmehr 6 Anträge von Eltern vor, die eine Geschwisterkindregelung für die Offenen Ganztagsschule geltend machen, die über deren Bereich hinaus geht und Kindergärten und Horte mit einbezieht. Als Begründung geben sie u.a. an, dass sie durch den Fortfall der Gebührenbefreiung nach dem GTK aufgrund des Wechsels der Kinder von einem Hort in eine Offene Ganztagsschule so sehr zusätzlich finanziell belastet würden, dass sie gezwungen wären, ihre Kinder wieder in einem Hort anzumelden. Wie sich die zusätzliche finanzielle Belastung für die Eltern darstellt, zeigen die folgenden Beispiele: Beispiel A: Familie mit 2 Kindern, Jahreseinkommen bis 36.813 EUR, 1 Kind besucht den Hort, das zweite Kind den Kindergarten (über Mittag): Elternbeitrag nach GTK = 70,56 EUR mtl. (Hortplatz = mtl. 57,78 EUR ist gebührenfrei) Wechsel des Hort-Kindes in die Offene Ganztagsschule: Elternbeitrag nach GTK = 70,56 EUR mtl. Elternbeitrag für Ganztagsschule = 40,00 EUR mtl. Zusätzliche Belastung = 40,00 EUR x 12 = 480,00 EUR jährlich. Seite 3 von 5 Beispiel B: Familie mit 3 Kindern, Jahreseinkommen bis 49.084 EUR, 1 Kind besucht den Hort, das zweite und dritte Kind besuchen den Kindergarten (über Mittag), das dritte Kind ist noch nicht 3 Jahre alt: Elternbeitrag nach GTK = 208,61 EUR mtl. (Hortplatz = mtl. 83,85 EUR und Kindergartenplatz für das zweite Kind = 115,04 EUR sind gebührenfrei) Wechsel des Hort-Kindes in die Offene Ganztagsschule: Elternbeitrag nach GTK = 208,61 EUR mtl. Elternbeitrag für Ganztagsschule = 60,00 EUR mtl. Zusätzliche Belastung = 60,00 EUR x 12 = 720,00 EUR jährlich. Beispiel C: Familie mit 2 Kindern, Jahreseinkommen bis 61.355 EUR, 1 Kind besucht den Hort, das zweite Kind den Kindergarten (über Mittag): Elternbeitrag nach GTK = 177,93 EUR mtl. (Hortplatz = mtl. 115,04 EUR ist gebührenfrei) Wechsel des Hort-Kindes in die Offene Ganztagsschule: Elternbeitrag nach GTK = 177,93 EUR mtl. Elternbeitrag für Ganztagsschule = 80,00 EUR mtl. Zusätzliche Belastung = 80,00 EUR x 12 = 960,00 EUR jährlich. Neuregelung Geschwisterkinder Die Anträge der Eltern, die durchaus nachvollziehbar und verständlich sind, gaben der Verwaltung Veranlassung, nochmals die derzeit geltende Geschwisterkindregelung zu überprüfen, zu erweitern und - zumindest bis auf weiteres - als verwaltungsinterne Richtlinie festzuschreiben. Zunächst ist festzustellen, dass die für den Bereich des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) geltende Geschwisterkindregelung für die Verwaltung unveränderlich ist, da sie durch ein Gesetz geregelt wird. Soll also eine günstigere Geschwisterkindregelung für Familien mit mehreren Kindern, die Kindertagesstätten (Kindergarten, Hort) und Offene Ganztagsschulen besuchen, gefunden werden, so ist dies nur über eine Neuregelung für den Bereich der Offenen Ganztagsschule möglich. Eine solche Neuregelung müsste, um den Wünschen der Eltern entsprechen zu können, eine Erweiterung der bisherigen Geschwisterkindregelung, die nur für die Offene Ganztagsschule gilt, auch auf den Bereich der Kindertagesstätten zur Folge haben. Folgende Alternativen sind hierbei nach Ansicht der Verwaltung denkbar: Alternative 1: Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Offene Ganztagsschule und eine Kindertagesstätte (Kindergarten, Hort), so entfällt der Beitrag für das Kind, das die offene Ganztagsschule besucht. Seite 4 von 5 Alternative 2: Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Offene Ganztagsschule und eine Kindertagesstätte (Kindergarten, Hort), so reduziert sich der jeweilige nach dem Jahreseinkommen berechnete Elternbeitrag für das Kind, das die Offene Ganztagsschule besucht, um 50 %. Dies wären Alternativen einer Erweiterung, die die bisherige Geschwisterkindregelung ergänzen würde. Nach wie vor würden also die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, das am Angebot einer Offenen Ganztagsschule teilnimmt, entfallen. Finanzielle Auswirkungen Die Offene Ganztagsschule wird im Schuljahr 2003/04 ingesamt von 345 Schülerinnen und Schülern (Stand: 01.12.03) besucht. Hiervon sind 38 Schülerinnen und Schüler Geschwisterkinder (= 11 %). Bei einem Durchschnittswert von 30,00 EUR Elternbeitrag pro Schüler/Monat bedeutet dies bei der derzeitigen Geschwisterkindregelung für den städtischen Etat eine Weniger-Einnahme in Höhe von jährlich 13.680 EUR (von insgesamt 126.720 EUR). Eine Erweiterung der Geschwisterkindregelung um die Alternativen 1 oder 2 würde nach Auskunft der Jugendverwaltung dazu führen, dass im Schuljahr 2003/2004 weitere 10 (2,9 %) Schülerinnen und Schüler (Stand: 01.12.03) als Geschwisterkinder hinzu kämen. Bei Alternative 1 würde dies - ebenfalls bei einem Durchschnittswert von 30,00 EUR pro Schüler/Monat - eine Weniger-Einnahme von jährlich 3.600 EUR, bei Alternative 2 von 1.800 EUR bedeuten. Insgesamt beläuft sich der Einnahmeverlust bezogen auf das Schuljahr 2003/04 somit auf 17.280 EUR, bzw. bei Anwendung der Alternative 2 auf 15.480 EUR jährlich. Die Auswirkungen für die folgenden Schuljahre sind - auch wegen des nicht vorhersehbaren Wahlverhaltens der Eltern - nicht konkret zu benennen. Es kann jedoch in etwa von vergleichbaren Größenordnungen ausgegangen werden. Fazit Wie eingangs schon erwähnt, sollte kein Kind aufgrund der finanziellen Situation der Eltern von der Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule in Düsseldorf ausgeschlossen werden. Daher ist es auch Absicht der Verwaltung, die bisherige Geschwisterkindregelung, die in analoger Anwendung des GTK eine Beitragsfreiheit für das zweite und jedes weitere Kind vorsieht, weiter zu praktizieren. Aufgrund der teilweise doch sehr hohen zusätzlichen finanziellen Belastungen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, erscheint es darüber hinaus auch gerechtfertigt zu sein, diese Regelung im Rahmen einer familienfreundlichen Betrachtungsweise auszudehnen und die Geschwisterkinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, mit einzubeziehen. Angesichts der sich für die Stadt allein schon im Schuljahr 2003/04 aus der Seite 5 von 5 Geschwisterkindregelung ergebenden finanziellen Auswirkungen ist jedoch beabsichtigt, nicht die für die Eltern völlig kostenfreie Alternative 1, sondern die Alternative 2 mit einer Kostenbeteiligung der Eltern in Höhe von 50 % einzuführen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Schulausschuss 11.02.04 -/- 2 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Alternative 2 Amt: Schulverwaltungsamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Grosse-Brockhoff RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 40/ 6/2004