Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/060/2024

Verlängerung des Verzichts auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für E-Ladesäulen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 18. Juli 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt, für zwei weitere Jahre, also bis Ende 2025, die Gebühren zu Position 24.6 der Sondernutzungssatzung für das Aufstellen von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum auszusetzen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Sondernutzungssatzung neugefasst (OVA/136/2021/1).

Dabei wurde die Verwaltung beauftragt, die neu geschaffenen Gebühren zu Position 24.6 für das Aufstellen von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum zunächst bis Ende 2023 auszusetzen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. Juli 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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OVA/060/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Verlängerung des Verzichts auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für E - Ladesäulen Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs- und Verkehrsausschuss 28.08.2024 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 09.09.2024 Vorberatung Rat 19.09.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt, für zwei weitere Jahre, also bis Ende 2025, die Gebühren zu Position 24.6 der Sondernutzungssatzung für das Aufstellen von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum auszusetzen. Sachdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Sondernutzungssatzung neugefasst (OVA/136/2021/1). Dabei wurde die Verwaltung beauftragt, die neu geschaffenen Gebühren zu Position 24.6 für das Aufstellen von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum zunächst bis Ende 2023 auszusetzen. Die Stadt Düsseldorf hat sich mit dem Handlungskonzept E-Mobilität - welches am 22.03.2018 vom Rat beschlossen wurde und derzeit fortgeschrieben wird - zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität u.a. durch den Aufbau von Ladeinfrastruktur auch im öffentlichen Raum für eine nachhaltige Zukunft voranzutreiben. Ein dichter werdendes Netz von Ladestationen im öffentlichen Raum ist wichtig, um auch Nutzern von Elektrofahrzeugen, die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden Seite 2 können, das Auftanken der Fahrzeuge zu ermöglichen. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter zu fördern, wird daher die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für zwei weitere Jahre, also bis Ende 2025, ausgesetzt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/060/2024