Verlängerung des Verzichts auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für E-Ladesäulen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt beschließt, für zwei weitere Jahre, also bis Ende 2025, die Gebühren zu Position 24.6 der Sondernutzungssatzung für das Aufstellen von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum auszusetzen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Sondernutzungssatzung neugefasst (OVA/136/2021/1).
Dabei wurde die Verwaltung beauftragt, die neu geschaffenen Gebühren zu Position 24.6 für das Aufstellen von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum zunächst bis Ende 2023 auszusetzen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. Juli 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/060/2024