Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 60/ 17/2004

GGS Rolandstr. 40, Gesamtsanierung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rolandstraße 40 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 4. Februar 2004veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\60_ 17_2004_17932.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00072862.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:10 GMT Number of Pages: 12 Markdown Content: > Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR) Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage 60/ 17/2004 > Bauherrenamt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst. Immobilienmanagement Herr Rattenhuber Herr Beddies 92363 > Technisches Amt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst. Immobilienmanagement Herr Rattenhuber Frau Gerdes 94672 # Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Bau- und Finanzierungsbeschlusses für Baumaßnahmen gemäß Ziffer 1.1 der Dienstanweisung für die Planung und Durchführung von Hochbauten x Hochbauvorhaben Tiefbauvorhaben 1 Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt: x Bezirksvertretung x Bauauschuss x Fachausschuss x Haupt- und Finanzausschuss x Rat Projektbezeichnung Grundschule Rolandstr. 40, Gesamtsanierung - Bau- und Finanzierungsbeschluss - Haushaltsstelle(n) Gesamtkosten 2 M 0000 9980 0650 94333 Masterplan Schulgebäudesanierung 6.792.489,00 € Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt – siehe Ziffer 5.7) Gesamtsumme Folgekosten jährlich Bisheriger Beschluss Grundsatzbeschluss vom Grundsatzbeschluss vom x Fachausschuss 20.11.2003 Rat Bisherige Kostenermittlung vom in Höhe von Kostenschätzung x Kostenberechnung Kostenanschlag 13.01.2004 6.792.489,00 € Unterlagen nach § 10 GemHVO BIC-Empfehlung IPK-Empfehlung x RPA geprüft am 19.01.2004 x vom 19.01.2004 vom 2 Beschlussdarstellung ## x Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von den Plänen (Maßstab 1 : ) und Kostengliederung siehe Nr. 4.4 der Kostenschätzung vom der Kostenberechnung vom dem Kostenanschlag vom in Höhe von 13.01.2004 6.792.488,00 € und stimmt zu. Das Ergebnis der Beratung im Bauausschuss wird in der Sitzung mündlich vorgetragen. Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt: die Gesamtsanierung der Grundschule Rolandstr. 40 in Düsseldorf zu Gesamtkosten in Höhe von 6.792.489,00 EUR. 3 Sachdarstellung 1. Gebäudebeschreibung Die Grundschule mit Sporthalle wurde 1961 nach den Plänen von Herrn Prof. Dr. e.H. Schneider von Esleben in der Rolandstraße 40 errichtet. Wegen seiner gestalterisch herausragenden Qualität steht das Ensemble unter Denkmalschutz. Das Schulgebäude besteht aus zwei dreigeschossigen Gebäuderiegeln, die durch verglaste Treppenhäuser miteinander verbunden werden. Unter dem aufgeständerten östlichen Riegel hindurch geht der zwischen Schule und Sporthalle von der Rolandstraße erschlossene Schulhof nahtlos in den von Baukörpern klar gefassten, baumbestandenen Innenhof über. Die Hauptzugänge der Grundschule befinden sich, durch den aufgeständerten Baukörper geschützt, am nördlichen und südlichen Kopf des östlichen Riegels. Über eine pilzförmige Dachstruktur wird die parallel zur Rolandstraße orientierte Sporthalle angebunden. Während sich sämtliche Nebenräume nach Norden orientieren, öffnet sich die Halle nach Süden in den parallel zur Rolandstraße angelegten Grünbereich. Nach einer Nutzungsdauer von nunmehr über 40 Jahren besteht Sanierungsbedarf um einerseits die Bausubstanz zu sichern und darüber hinaus die zukünftige Nutzung des Bauwerks für die folgenden Jahre gewährleisten zu können. Neben geringfügigen funktionalen Mängeln wurden in verschiedenen, von der Landeshauptstadt Düsseldorf in Auftrag gegebenen Gutachten bauliche Mängel in den Bereichen Feuchteschutz, Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz festgestellt. Auf der Grundlage eines für die Grundschule erstellten PCB-Kataster wurden zudem zur langfristigen Verbesserung der Raumluftqualität Maßnahmen empfohlen, die bei der Sanierung der Grundschule Rolandstraße zu berücksichtigen sind. Sanierungsbedürftig sind nicht allein die Baukonstruktionen der Schulgebäude sondern auch deren technischen Anlagen. Bei der Entwicklung des Sanierungskonzeptes sind sowohl die Belange des Denkmalschutzes als auch die Rechte des Urhebers zu berücksichtigen. Die Architekten Legner + van Ooyen wurden nach einem von der Landeshauptstadt Düsseldorf ausgelobten VOF-Verhandlungsverfahren mit der im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen zu erbringenden Architektenleistungen betraut. 2. Sanierungsmaßnahmen Schule, Außenhülle Längsfassaden Die Längsfassaden des Schulgebäudes werden durch die orthogonale Struktur der Stützen und Deckenplatten geprägt. Das so ausgebildete anthrazit gestrichene Raster wird ebenengleich mit Fensterelementen geschlossen. Die Fenster werden durch Schattenfugen vom Baukörper getrennt. Brüstung und Oberlicht der Elemente sind entsprechend der damalig ihnen zugeteilten funktionalen Anforderungen wie folgt unterschiedlich ausgebildet: Flurzone: Brüstung verglast; Klassenräume: Brüstung, h = 86 cm mit weißem Paneel geschlossen Sanitärräume: Brüstung, h = 210 cm mit weißem Paneel geschlossen, im EG Waschbeton Alle Bereiche: Mittelfelder verglast, teilweise Öffnungsflügel; Flurzone: Oberlicht Lamellen, Luftzufuhr als Querlüftung der Klassenräume, permanente unkontrollierte Luftzufuhr Klassenräume: Oberlicht verglast; Sanitärräume: Oberlicht Lamellen, permanente unkontrollierte Luftzufuhr Insbesondere die Querlüftung der Klassenräume über die Lüftungslamellen der Fassade, der Abhangdecke des Flures und der im oberen Drittel gelochten Flurtrennwand ist aus Gründen des Brandschutzes sowie des Schall-, Wärme- und Feuchteschutzes sanierungsbedürftig. Für die Klassenräume wird das zukünftige Lüftungssystem als einseitige Lüftung über die Öffnungsflügel und Oberlichter der Fassade ausgebildet. Die Zu- und Abluftquerschnitte werden unter Berücksichtigung einer maximalen Luftgeschwindigkeit von 0,08 m/s dimensioniert. Um den Anforderungen der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) zu genügen, erhalten beide Schultrakte an ihren Längsseiten neue Fassaden, die ca. 10 cm vor die vorhandene Tragstruktur befestigt werden. Für dieses Sanierungskonzept sprechen insbesondere die nachfolgend aufgeführte Gründe: - Dämmebene in bauphysikalisch optimaler Lage, - Aufnahme von Bautoleranzen möglich, - hoher Vorfertigungsgrad der neuen Fensterelemente, - Wirtschaftlichkeit und Zeitersparnis, - Flächigkeit, Fugenbild und Ansichtsbreiten der Trag- und Fensterstruktur bleiben erhalten Die derzeit vorhandene Wärmeübertragung über die ungedämmte Tragstruktur wird zukünftig genauso unterbunden wie die Wärmeverluste über die unzureichend gedämmten Fensterelemente. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden die neuen Fensterelemente als Fensterfassade aus handelsüblichen und dennoch filigranen Systemprofilen geplant. Zur Aufnahme der nach DIN 1055 anzusetzenden Windlasten werden die Brüstungsprofile verstärkt ausgeführt. Die in den Klassenräumen neu geplante Fensterbankkonstruktion wird gestalterisch an die Brüstungsprofile an-gebunden. Die geschlossenen Füllungen der neuen Fensterelemente werden aus Vacuumpaneelen, z.B. Vacu Therm der Firma Schüco, mit einem Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,45 W/m2k erstellt. Die Wahl des Materials für die hell gestalteten Paneel-Decklagen wird mit dem Amt für Denkmalschutz und dem Urheber des Bauwerks abgestimmt. Als zeitgemäße Interpretation des Gestaltungskonzeptes sind aus Sicht der Architekten auch bedruckte Gläser vorstellbar. Um die Filigranität der vorhandenen Fensterelemente aufzunehmen, werden die Öffnungsflügel mit Dreh- und Kippmöglichkeit aus schlanken Systemprofilen gefertigt. Je Element sind ein bis zwei, mit Drehsperren ausgestattete Flügel vorgesehen. Das Oberlicht erhält in den Klassenräumen eine Festverglasung, im Flur das schon oben beschriebene Paneel mit außen applizierten Lamellen, die das ehemalige Lüftungselement nachbilden. Alternativ ist hier nach Meinung der Architekten auch ein, mit linearen Strukturen bedrucktes Glas vorstellbar. Die Grundschule in der Rolandstraße wurde ohne Sonnenschutzanlagen konzipiert. Die Sonnenstrahlung heizt das Gebäude, insbesondere in den Sommermonaten, extrem auf. Die vor die Klassenraum-Fassade des östlichen Flügels nachträglich installierten Lamellenraffstore-Anlagen stören das Konzept der flächenbündigen Fassade empfindlich. Zudem sind großflächige Anlagen sehr wartungsintensiv und nur bei mäßigen Windgeschwindigkeiten einsetzbar. Der für die Längsseiten beider Schultrakte neu konzipierte Sonnenschutz besteht aus einem, im Scheibenzwischenraum der Isolierverglasung liegenden Lamellenraffstore, z.B. Typ Isolette der Firma Glas Schuler. Die Funktionen Heben, Senken und Wenden sind mittels Elektromotor möglich. Gegenüber einer außenliegenden Lamellenraffstore-Anlage überzeugt das im Glas liegende Sonnenschutzsystem aus den oben bereits erwähnten Gründen. Zudem werden mit diesem System die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt. Ebenengleich mit den neuen Fensterelementen wird der vorhandenen orthogonale Struktur aus Stützen und Deckenplatten eine 2,5 cm starke Bekleidung aus Glasfaserbeton-Fertigelementen mit einer 8,0 cm starken Wärmedämmung vorgehängt. Die Befestigung der Glasfaserbeton-Elemente erfolgt unsichtbar mittels Argraffen-System. Die Breite der Stützen und Decken werden originalgetreu übernommen. Sonderelemente sind im Bereich der Attika und der Gebäudeecken geplant. Vor die Waschbeton-Brüstungen der Sanitärräume im Erdgeschoss werden strukturierte Glasfaserbeton-Fertigelemente in der oben beschriebenen Weise befestigt. Treppenhausfassaden Die vollständig verglasten Treppenhäuser erhalten eine neue SG-Fassade mit Isolierverglasung aus Einscheiben-Sicherheits-Gläsern. Die Tragstruktur der Fassade ist aus wetterseitig angeordneten vertikalen Stahlprofilen geplant. Die Stöße der Gläser werden wetterfest versiegelt. Das neue Fassadensystem nimmt die Transparenz und Plastizität der vorhandenen Fassade auf. Der über einen Wind- und Sonnenwächter gesteuerte Sonnenschutz wird wetterseitig zwischen den vertikalen Tragprofilen der Fassade angeordnet. Der erforderliche Rauch- und Wärmeabzug erfolgt über entsprechend dimensionierte Senkklappflügel, die auch zu Lüftungszwecken geöffnet werden können. Um die Anforderungen der DIN 18195 zu erfüllen, erhalten alle bis zu Oberkante des Geländes reichenden Fenster und Fassaden außenseitig eine Fassadenentwässerungsrinne, die an die vorhandene Grundleitung angeschlossen wird. Desweiteren ist hier als Anprallschutz ein Geländer in der bereits vorhandenen Form geplant. Giebelscheiben Die Giebel beider Klassentrakte sind mit blau glasierten Steinen verblendet. Die Verblendung steht scheibenartig vor der dunkel gestrichenen Tragstruktur. Zur Verbesserung des Wärmeschutzes wird der zwischen dem Hintermauerungswerk und der Verblendung vorhandene Luftraum mit Mineralfasern ausgeblasen. Das Einfüllen der Fasern erfolgt raumseitig durch zu diesem Zweck zu erstellende Kernbohrungen. Die unter Schutz stehende Verblendung bleibt so unangetastet. Dachflächen Die Entwässerung der Dachflächen beider Klassentrakte erfolgt zur Zeit über Speier auf die Dächer der Treppenhäuser. In den vier Ecken zwischen Treppenhaus und Klassentrakt befinden sich Dacheinläufe und Fallrohre, über die das anfallende Regenwasser in die Grundleitungen abgeleitet wird. Die mit einer Nennweite von DN 70 dimensionierten Fallrohre sind für die angeschlossene Dachfläche nicht ausreichend bemessen. Großflächigen Pfützen auf dem Dach zeigen an, dass zum Ablauf hin kein Gefälle vorhanden ist. Der Dachausstieg erfolgt derzeit über eine schadhafte Lichtkuppel. In der hier anschließenden Dachhaut sind deutliche Beschädigungen erkennbar. Eine selbstausgesetzte Birke wird weitere Schäden an der Dachhaut verursachen. Die Durchführung von Rohrleitungen macht einen wärmeschutz- und kondensatschutztechnisch ungeeigneten Eindruck. Um die Dächer der Klassentrakte funktionstüchtig und den Vorschriften gemäß zu entwässern, wird der vorhandene Dachaufbau komplett abgetragen und eine neue, der EnEV und den Flachdachrichtlinien entsprechende Dachkonstruktion aufgebracht. Die Entwässerung der Dachflächen erfolgt über neu zuerstellende Dacheinläufe. Die Fallrohre werden im Gebäude innerhalb der Abhangdecken der Flure horizontal verzogen. Die Fallstränge werden in die klassenraumseitigen Schrankwandkonstruktionen reversibel integriert und an die vorhandenen Grundleitungen angeschlossen. Die Dachabdichtung wird auf einer Gefälledämmung verlegt. Sämtliche Durchdringungen, An- und Abschlüsse der Dach-abdichtung werden neu erstellt, die Lichtkuppel ausgetauscht. Für spätere Wartungsarbeiten auf den Dächern werden Flachdach-Absturzsicherungen in Form von Securanten in die Dachfläche eingebaut . 3. Sanierungsmaßnahmen Schule, Innenräume Flure, Treppenhäuser Die Flure werden aus Gründen des Brandschutzes durch verglaste Rauchschutztüren in zwei, etwa gleich große Rauchabschnitte unterteilt. Die Rauchschutztüren zum Treppenhaus müssen wegen erheblicher Mängel durch neue RS-Türanlagen aus Stahlrohrprofilen ersetzt werden. Die Lagerräume im Untergeschoss werden mit neuen Stahltüren in der Qualität T 30-RS verschlossen. Die durch Wasserschäden verschmutzte Abhangdecke der Flure wird in F 30 Qualität neu erstellt. Im Deckenhohlraum werden die Installationen der Haustechnik geführt. Hinter den in Nischen eingebauten Garderobenschränken befinden sich brennbare Dämmstoffe, die im Zuge der Sanierung entfernt werden müssen. Die Garderobenschränke werden in Abstimmung mit dem Nutzer, dem Brandschutz, der Denkmalpflege und dem Urheber neu erstellt. Die für die Querlüftung der Klassenräume konzipierten Überströmöffnungen in den Flurtrennwänden werden aus schall- und aus brandschutz-technischen Gründen mit Mineralfaser und Gipskarton geschlossen. Der entlang der Fensterelemente beschädigte Estrich ist ebenso wie der Linoleum-Fußbodenbelag auszutauschen, der Putz an Stützen und Wandflächen zu ergänzen. Für die Zeit der Baumaßnahme werden die im Eingangsbereich befindlichen Kunstwerke demontiert, eingelagert und nach Abschluss der Sanierung neu aufgestellt. Klassenräume Die im PCB Kataster mit bis zu 131 mg/kg als Sekundärquellen für die Luftverunreinigung ausgemachten und teilweise durch Feuchtigkeitseinwirkungen beschädigten Abhangdecken in den Klassenräumen werden ausgebaut. Die neu einzubauenden Decken werden unter Berücksichtigung der raumakustischen Anforderungen im Randbereich schallabsorbierend, im zentralen Deckenfeld schallreflektierend ausgeführt. Um im Raum eine für die Nutzung angemessene Nachhallzeit zu erzielen, werden auch die Lochziegel der Flurtrennwände als Absorbtionsflächen herangezogen. Der entlang der Fensterelemente beschädigte Estrich ist ebenso wie der mit bis zu 90,5 mg/kg PCB belastete Linoleum-Fußbodenbelag auszutauschen, der Putz an Stützen und Wandflächen zu ergänzen. Die im PCB Kataster als Primärquellen für die Luftverunreinigung ausgemachten Beschichtungen der fassadenseitigen Stahlprofil-Br

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 60/ 17/2004