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Ö Vorlagen - Nr. 178 2/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Fällung von Bäumen im Rahmen der Gesamtsanierung auf dem Schulgrundstück
Bernburger Straße 44 - 46
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 08 beschließt die Fällung von einzelnen Bäumen (2 Pappeln, 4
Ahorn, 1 Scheinakazie, 7 Hainbuchen, 1 Eiche und 2 Mehlbeeren; Durchmesser jeweils
110 cm - 150 cm) auf dem Schulgrundstück Bernburger Str. 44-46.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der o.g. Sanierungsmaßnahme ist es im 2. Sanierungsabschnitt 2005
erforderlich, verschiedene Bäume, die durch die Baumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf
geschützt sind, auf dem Gelände der Schule zu fällen.
Die Baugenehmigung für die Gesamtmaßnahme wurde am 15.09.2004 erteilt.
Laut Schulbaurichtlinie ist die Errichtung von 2 zusätzlichen, baulichen Rettungswegen
erforderlich. Diese sollen, aus rettungstechnischen Gründen und nach Absprache mit dem
Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege, an den Giebelwänden des Schulgebäudes
erstellt werden.
Des weiteren muss auf dem Schulgrundstück ein neues WC- Gebäude erstellt werden, um
den geforderten Bedarf zu decken.
Außerdem müssen während der Baumaßnahme Klassenersatzcontainer zu Verfügung
gestellt werden.
Um die Errichtung dieser vorgenannten Neubauten zu ermöglichen, müssen die
nachfolgend aufgeführten Bäume gefällt werden:
Bäume im Bereich der Giebelwand, Straßentrakt S2 :
Hier müssen zwei Pappeln ( Umfang beider Bäume ca. 150 cm) und ein Ahornbaum
(Umfang ca. 79 cm) entfernt werden.
Das Fällen der Bäume ist zur Errichtung des 2. baulichen Rettungsweges notwendig.
Bäume im Bereich der Giebelwand am Hoftrakt H2 :
Hier müssen zwei Ahornbäume ( Umfang ca. 150 cm) sowie eine Mehlbeere (Umfang ca.
110 cm) entfernt werden
Hier ist das Fällen der Bäume zur Errichtung des 2. baulichen Rettungsweges und zur
Errichtung des neuen WC-Gebäudes erforderlich.
Bäume im Bereich der Grundstücksgrenze im Nordwesten:
Hier müssen 1 Scheinakazie, 7 Hainbuchen, 1 Eiche, 1 Ahorn und 1 Mehlbeere entfernt
werden (durchschnittlicher Umfang ca. 110 cm).
In diesem Bereich werden Klassenersatzcontainer, welche aufgrund der
Sanierungsmaßnahme des Schulgebäudes notwendig sind , aufgestellt. Aufgrund der
baulichen Situation müssen die Container so nah wie möglich an der Grundstücksgrenze
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aufgestellt werden, so dass auch bei einem Rückschnitt der Bäume die Belichtung und der
Zugang für die Feuerwehr eingeschränkt wäre.
Ein alternativer Standort für die Klassencontainer ist nicht vorhanden.
Laut Aussage von Amt 68 best ehen von Seiten der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 18.12.1986 keine Bedenken.
Nach Bauende sind auf dem Schulgrundstück 7 neue Laubbäume mit dem Stammumfang
18/20 cm zu pflanzen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 8 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Amt für Immobilienmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerer Rattenhuber
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