Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 50/ 3/2004

GMG Informationsvorlage

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte) · Altstadt · 40213örtlicher Bezug 1Dokument 8. Januar 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 50/ 3/2004 Seite 1 von 2 Nacherfasst in PV Rat - Layout stimmt gfs. nicht 1:1 mit Original überein. Informationsvorlage Betrifft: Gesundheitsmodernisierungsgesetz hier: Krankenhilfe für Sozialhilfeempfänger/innen ab 01.01.2004 Zum 01.01.2004 ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Modernisierungsgesetz GMG - Gesundheitsmodernisierungsgesetz) in Kraft getreten. Kernstück dieses Gesetzes ist die vorrangig unter den Aspekten Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung neu gestaltete Zusammenarbeit zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, ihren Versicherten und den Leistungsanbietern im Gesundheitswesen. Gleichzeitig hat dieses Gesetz die Grundlage dafür geschaffen, dass fast alle bisher nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger/innen mit den gesetzlich Versicherten gleichgestellt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass nun die Krankenkassen für die organisatorische Abwicklung der Behandlungskosten zuständig sind (Rechnungsergebnis 2002: rd. 27 Mio. Euro) und die Hilfeempfänger/innen eine der 121 für Düsseldorf zuständigen gesetzlichen Krankenkassen wählen müssen, um von dort eine Versichertenkarte zu erhalten. Das Sozialamt hat bereits im November 8.638 Hilfeempfänger/innen entsprechend schriftlich informiert und zur Krankenkassenwahl aufgefordert. Für Hilfeempfänger/innen, die ihr Wahlrecht nicht ausgeübt haben, war das Sozialamt verpflichtet, eine Krankenkasse zuzuweisen. Einen Versichertenstatus erwerben die Hilfeempfänger/innen durch die Gleichstellung jedoch nicht, da keine Beiträge zu entrichten sind und die Sozialhilfeträger nach wie vor Kosten-träger bleiben. Die Gleichstellung erfolgt hinsichtlich des Vergütungs- und Behandlungs-umfangs sowie der Einbeziehung in sämtliche Kostendämpfungs- und Zuzahlungs-mechanismen der gesetzlichen Kassen. So müssen sich die Hillfeempfänger/innen erstmals direkt an den Behandlungskosten z.B. durch Entrichtung der Praxis- oder Rezeptgebühr beteiligen. Die Zuzahlungen sind für Bedarfsgemeinschaften mit Sozialhilfeanspruch auf maximal 2% des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes begrenzt (71,05 Euro pro Kalender-jahr); bei chronisch Kranken liegt diese Belastungshöchstgrenze bei 1 % des vorgenannten Regelsatzes (35,52 Euro pro Kalenderjahr). Die Kassen rechnen die Behandlungskosten quartalsbezogen mit den Sozialhilfeträgern ab und können für ihren Aufwand eine gesetzlich garantierte Verwaltungspauschale von bis zu 5% der Behandlungskosten fordern. Zur Zeit zeichnet sich ab, dass die Kassen den diesen Kostenrahmen regelmäßig voll ausschöpfen wollen. Für Düsseldorf würde dies eine zusätzliche Ausgabe im Sozialetat von rd. 1,2 Mio. Euro jährlich bedeuten. Die Kommunen unter Federführung des Deutschen Städtetages gehen allerdings derzeit davon aus, dass sich allein durch die gesetzliche Formulierung -von bis zu 5%- und dem unstreitig äußerst unterschiedlichen Verwaltungsaufwand je nach Behandlungsart ein Verhandlungsspielraum ergibt (Beispiel: Die Abrechnung einer Krankenhausbehandlung verursacht nur einen Bruchteil der Verwaltungskosten einer von verschiedenen Leistungsanbietern erbrachten ambulanten Behandlungen). In welchem Umfang diese Zusatzmittel durch Einsparungen im Sozialetat bei den Krankenhilfeausgaben, den Personal- und Sachkosten kompensiert werden können, kann aktuell noch nicht prognostiziert werden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 50/ 3/2004 Seite 2 von 2 Zum 01.01.2005 wird das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV - Zusammenlegung Arbeitslosen- und Sozialhilfe) völlig neue Eckpfeiler für die weitere Planung setzen. Durch den Bezug des Arbeitslosengeldes II werden dann alle bisher nicht versicherten erwerbsfähigen Hilfeempfänger/innen automatisch Vollmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Das Sozialamt wird über die weitere Entwicklung fortlaufend berichten. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales 13.01.04 passiert 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Sozialamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 50/ 3/2004