Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV10/011/2026

Einladung Amt für Verkehrsmanagement - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/210/2025 vom 02.12.2025 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Peter-Behrens-Straße 5 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

In ihrer Sitzung am 02.12.2025 fasste die Bezirksvertretung 10 folgenden Beschluss: Das Amt für Verkehrsmanagement wird gebeten, in der Februar-Sitzung der Bezirksvertretung 10 über den aktuellen Stand der Planung und Finanzierung des Radschnellweg Neuss-Langenfeld zu berichten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV10/011/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen ansehen

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 9.4

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV10/011/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Einladung Amt für Verkehrsmanagement - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/210/2025 vom 02.12.2025 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 27.01.2026 Kenntnisnahme In ihrer Sitzung am 02.12.2025 fasste die Bezirksvertretung 10 folgenden Beschluss: Das Amt für Verkehrsmanagement wird gebeten, in der Februar-Sitzung der Bezirksvertretung 10 über den aktuellen Stand der Planung und Finanzierung des Radschnellweg Neuss-Langenfeld zu berichten. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Am 27.06.2024 hat der Rat dem geänderten Linienverlauf des Radschnellweges zugestimmt (OVA/054/2024). Im Stadtbezirk 10 betraf dies den Abschnitt „ Reinhold- Schneider-Straße bis Stadtgrenze Langenfeld " . Nach Beschluss des Rates wurde das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) des Landes NRW in einer regelmäßig stattfindenden Planungsrunde am 09.12.2024 über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt. Parallel dazu diente der Ratsbeschluss als Grundlage, für die Planung des Abschnitts 1 (Josef-Kardinal-Frings-Brücke bis Himmelgeister Straße) und des Abschnitts 6 (Reinhold-Schneider-Straße bis Stadtgrenze Langenfeld) Zuwendungen zu beantragen. Die Bewilligung des Antrages steht derzeit noch aus. Für die Abschnitte 2 - 5 (Himmelgeister Straße bis Reinhold-Schneider-Straße) liegt der Zuwendungsbescheid für die Planungsleistungen bereits vor. Aktuell wird für den Radschnellweg eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung seitens des M UNV durchgeführt und der Nutzen neu bewertet. Dies ist erforderlich, da die letzte Wirtschaftlichkeitsberechnung aus dem Jahr 2016 stammt und seitdem die Baupreise stark angestiegen sind. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist ein Bestandteil des Linienbestimmungsverfahrens des MUNVs NRW. Aus dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung ergibt sich dann das einzuhaltende Kostenvolumen für den Radschnellweg, welches die Seite 2 Rahmenbedingungen für die Planung bestimmt. Daher muss das Ergebnis zunächst abgewartet werden. Die für den Abschluss des Linienbestimmungsverfahren erforderlichen Unterlagen können im Anschluss erstellt und beim Ministerium eingereicht werden. Im Bezirk 10 wird voraussichtlich nur entlang der Frankfurter Straße Grunderwerb erforderlich sein. Wie umfangreich der Grunderwerb ist, kann erst im Rahmen der Planung beurteilt werden. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung über den aktuellen Sachstand und das weitere geplante Vorgehen gerne in einer der nächsten Sitzungen unterrichten, sobald die Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsberechnung durch das Ministerium abgeschlossen ist.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/011/2026