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Ö Vorlagen - Nr. 177 72/2005
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Informationsvorlage
Betrifft:
Golfplatz Grafenberg
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 25.01.2005 folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung vor Ort zu prüfen, ob die öffentlichen Wege
entlang des Golfplatzes so angelegt sind, dass sie gefahrlos von Spaziergängern und
Radfahrern benutzt werden können.
Gleichzeitig bittet die Bezirksvertretung 7 um Mitteilung, wer für mögliche Unfälle zwi-
schen Golfspielern und unbeteiligten Dritten haftbar gemacht werden kann.
Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit:
Die neuangelegten Wege entlang des Golfplatzes können ohne größere Gefahr genutzt
werden. Beeinträchtigungen der Wege treten zur Zeit aufgrund der winterlichen Witte-
rungsverhältnisse (Vernässerungen) auf.
Gemäß § 4 des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
5980/02 vom 13.12.02 hat sich der Vorhabenträger verpflichtet, die im o.g. Bebauungs-
plan festgesetzten Flächen für Geh-, Fahr-, Radfahr- und Reitrechte auf seine Kosten
ordnungsgemäß herzurichten und dauernd verkehrssicher zu unterhalten.
Das Betreten des Golfplatzes ist nur Clubmitgliedern gestattet. Entsprechende Verbots-
schilder wurden auf dem Golfplatzgelände selbst aufgestellt. Leider werden diese Hin-
weistafel ignoriert, mutwillig zerstört oder entwendet.
Der Golfplatz, einschließlich der Wege, wurde so angelegt, dass eine unmittelbare Gefahr
durch den Golfbetrieb nicht besteht.
In Bezug auf Haftungsfragen die im Zusammenhang mit dem Golfbetrieb stehen finden die
allgemein und überall geltenden Haftungs- und Schadensersatzregelungen ihre Anwen-
dung.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 7 26.04.2005 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 177 72/2005
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Dezernentin / Dezernent: