Anfrage Aktenzeichen BV7/192/2023

Fahrradstraße über Limburg- und Gutenbergstraße in Grafenberg - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Fraktion) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gutenbergstraße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. September 2023veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Kann durch Umgestaltung und Schaffung von drei zusätzlichen Parkbuchten (in Längsrichtung) im Seitenraum des Wendehammers Gutenbergstraße Parkraum geschaffen werden?
  2. Kann der Fahrradweg auf dem Karl -Ludw ig -Resch Weg in gleicher Form gradlinig wie auf dem Heinzelmännchen Weg ohne zweimalige gefahrenintensive Querung des Fußgängerweges bis zum Tunnel weiterverlaufen und dabei im Zuge der Grundinstandsetzung des Kleinkinderspielplatzes in 2025, dieser auf di e schattige Wiese am Ende Altenberg -/Limburgstraße verlegt werden?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Während der Veranstaltung des B ürger -Vereins Düsseldorf -Grafenberg 1903 e.V.

am 19.08.2023 zur Planung und Umsetzung einer Fahrradstraße auf der Limburg - und Gutenbergstraße wurden die Forderungen nach nahegelegenem Parkraum u.a. für die Häuser Gutenbergstraße 65 – 71 an das Amt für Ver kehrsmanagement gestellt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. September 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00496970.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00496970.pdf Published Time: Thu, 21 Sep 2023 08:34:18 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV7/192/2023 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.09.2023 Martin Klein (CDU -Fraktion) Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.09.2023 Betrifft: Fahrradstraße über Limburg - und Gutenbergstraße in Grafenberg - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU -Fraktion) - Der Bezirksvertreter Herr Klein (CDU -Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Kann durch Umgestaltung und Schaffung von drei zusätzlichen Parkbuchten (in Längsrichtung) im Seitenraum des Wendehammers Gutenbergstraße Parkraum geschaffen werden? 2. Kann der Fahrradweg auf dem Karl -Ludw ig -Resch Weg in gleicher Form gradlinig wie auf dem Heinzelmännchen Weg ohne zweimalige gefahrenintensive Querung des Fußgängerweges bis zum Tunnel weiterverlaufen und dabei im Zuge der Grundinstandsetzung des Kleinkinderspielplatzes in 2025, dieser auf di e schattige Wiese am Ende Altenberg -/Limburgstraße verlegt werden? 3. Die Gutenbergstraße soll in 2024 mit einer neuen Fahrbahndecke versehen werden. Sind seitens der Anlieger anteilige Kosten zu tragen? Sachdarstellung: Während der Veranstaltung des B ürger -Vereins Düsseldorf -Grafenberg 1903 e.V. am 19.08.2023 zur Planung und Umsetzung einer Fahrradstraße auf der Limburg - und Gutenbergstraße wurden die Forderungen nach nahegelegenem Parkraum u.a. für die Häuser Gutenbergstraße 65 – 71 an das Amt für Ver kehrsmanagement gestellt. Eine Initiative des Verwaltungsbeirates Limburgstr. schlägt die Beibehaltung der bisherigen Wegeführung in Verlängerung des Heinzelmännchen Wegs auf den Tunnel zu vor, ohne die Limburgstr. zur Fahrradstraße umzuwidmen. Um bereit s im Vorlauf eines Durchführungsbeschlusses die Interessen und Wünsche der Anwohnenden in der Gutenbergstraße und Limburgstraße zu berücksichtigen, wird um eine Beantwortung vorab gebeten . gez.: Martin Klein
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Title: (Microsoft Word - Fahrradstraße über Limburg- und Gutenbergstraße in Grafenberg.docx) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00513517.pdf Published Time: Mon, 26 Feb 2024 14:22:33 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: # 6.3 Anlage 1 zu Vorlage BV7/192/2023 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 27.02.2024 Fahrradstraße über Limburg- und Gutenbergstraße in Grafenberg Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Fraktion) Frage 1: Kann durch Umgestaltung und Schaffung von drei zusätzlichen Parkbuchten (in Längsrichtung) im Seitenraum des Wendehammers Gutenbergstraße Parkraum ge-schaffen werden? Antwort: Die Einrichtung zusätzlicher Parkflächen im Wendehammer ist grundsätzlich möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass die Schaffung weiterer Parkflächen nur auf Kosten der bestehenden Grünfläche möglich wäre. Die Schaffung von Parkplätzen oder -ständen zwischen den Bestandsbäumen würde voraussichtlich zu erheblichen Eingriffen in den Wurzelraum der Bäume führen. Solche Eingriffe könnten zu massiven Wurzelschäden und einem Verlust am Wurzelsystem führen, was sich wiederum negativ auf die Vitalität und die Lebenserwartung der Bäume auswirken würde. Die Anlage von Parkraum in einer öffentlichen Grünfläche, sollte vermieden werden, da dies zu einer zusätzlichen Versiegelung von Grünflächen führen würde. Aktuell ist es Ziel der Verwaltung, Flächen zu entsiegeln um Versickerungsflächen für Nieder-schlagswasser zu schaffen. Die Verwaltung merkt an, dass die Mehrzahl der Haushalte auf der Gutenbergstraße über eine eigene Garage oder Aufstellfläche verfügt, auf der ihre PKWs abgestellt wer-den können. Zusätzlich bestehen ausreichende Stellplatzkapazitäten auf dem angren-zenden Staufenplatz. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung keine Einrichtung zusätzlicher Parkstände im Wendehammer. Frage 2: Kann der Fahrradweg auf dem Karl-Ludwig-Resch Weg in gleicher Form gradlinig wie auf dem Heinzelmännchen Weg ohne zweimalige gefahrenintensive Querung des Fußgängerweges bis zum Tunnel weiterverlaufen und dabei im Zuge der Grundin-standsetzung des Kleinkinderspielplatzes in 2025, dieser auf die schattige Wiese am Ende Altenberg-/Limburgstraße verlegt werden? Antwort: Der Karl-Ludwig-Resch-Weg ist Bestandteil der Parkanlage entlang der Bahntrasse. Ausgewiesene Radverkehrsanlagen sollten nicht Bestandteil von öffentlichen Grünan-lagen sein. Der hier in Rede stehende Abschnitt ist Teils des Radhauptnetzes (RHN), was die Notwendigkeit einer getrennten Führung für Rad- und Fußverkehr unterstreicht. Die Umsetzung des vorgeschlagenen Vorhabens würde voraussetzen, dass der Weg um etwa 2,50 Meter verbreitert wird, um den Radverkehr angemessen zu integrieren. Aktuell besteht der Weg aus einer wassergebundenen Decke. Die Schaffung einer komfortablen Radroute würde eine Asphaltierung erfordern, was wiederum zu einer zusätzlichen Versiegelung der Fläche führen würde. Diese Versiegelung führt inner-halb einer Parkanlage zu negativen Folgen. Die bestehen aus ökologischer Sicht aus einer Beeinträchtigung des natürlichen Bodens, zusätzlicher Erwärmung und eines veränderten Wasserhaushaltes. Die Verwaltung empfiehlt aus den genannten Gründen weiterhin, den Radverkehr über die Limburgstraße zu leiten. Die in der Anfrage erwähnten Querungsstellen wer-den als unbedenklich eingestuft. Die Ausgestaltung der Querungsstellen ist darauf ausgerichtet, dass die verschiedenen Verkehrsflächen kontrastreich gestaltet werden und darüber hinaus eine gute Sichtbeziehung zwischen ihnen besteht. Frage 3: Die Gutenbergstraße soll in 2024 mit einer neuen Fahrbahndecke versehen werden. Sind seitens der Anlieger anteilige Kosten zu tragen? Antwort: Durch Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) werden die beitragsfähigen An-teile der Straßenausbaumaßnahmen, die auf die erschlossenen Grundstücke verteilt werden, zu 100% zugunsten der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer durch Fördermittel des Landes NRW gedeckt (mit Ausnahme städtischer Grundstücke), so-fern die Voraussetzungen der Förderrichtlinie vorliegen. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt durch die Stadt Düsseldorf (Amt für Ver-kehrsmanagement) im Rahmen der Beitragsermittlung nach Durchführung der stra-ßenbaulichen Arbeiten. Die Anlieger haben somit keine Beiträge zu entrichten.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/192/2023