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Title: 00496970.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00496970.pdf
Published Time: Thu, 21 Sep 2023 08:34:18 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV7/192/2023
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 11.09.2023
Martin Klein (CDU -Fraktion)
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeisterin
Stadtbezirk 7
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.09.2023
Betrifft:
Fahrradstraße über Limburg - und Gutenbergstraße in Grafenberg
- Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU -Fraktion) -
Der Bezirksvertreter Herr Klein (CDU -Fraktion) bittet die Verwaltung um
Beantwortung folgender Fragen:
1. Kann durch Umgestaltung und Schaffung von drei zusätzlichen Parkbuchten
(in Längsrichtung) im Seitenraum des Wendehammers Gutenbergstraße
Parkraum geschaffen werden?
2. Kann der Fahrradweg auf dem Karl -Ludw ig -Resch Weg in gleicher Form
gradlinig wie auf dem Heinzelmännchen Weg ohne zweimalige gefahrenintensive
Querung des Fußgängerweges bis zum Tunnel weiterverlaufen und dabei im
Zuge der Grundinstandsetzung des Kleinkinderspielplatzes in 2025, dieser auf
di e schattige Wiese am Ende Altenberg -/Limburgstraße verlegt werden?
3. Die Gutenbergstraße soll in 2024 mit einer neuen Fahrbahndecke versehen
werden. Sind seitens der Anlieger anteilige Kosten zu tragen?
Sachdarstellung:
Während der Veranstaltung des B ürger -Vereins Düsseldorf -Grafenberg 1903 e.V.
am 19.08.2023 zur Planung und Umsetzung einer Fahrradstraße auf der
Limburg - und Gutenbergstraße wurden die Forderungen nach nahegelegenem
Parkraum u.a. für die Häuser Gutenbergstraße 65 – 71 an das Amt für
Ver kehrsmanagement gestellt.
Eine Initiative des Verwaltungsbeirates Limburgstr. schlägt die Beibehaltung der
bisherigen Wegeführung in Verlängerung des Heinzelmännchen Wegs auf den
Tunnel zu vor, ohne die Limburgstr. zur Fahrradstraße umzuwidmen.
Um bereit s im Vorlauf eines Durchführungsbeschlusses die Interessen und
Wünsche der Anwohnenden in der Gutenbergstraße und Limburgstraße zu
berücksichtigen, wird um eine Beantwortung vorab gebeten .
gez.: Martin Klein
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: (Microsoft Word - Fahrradstraße über Limburg- und Gutenbergstraße in Grafenberg.docx)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00513517.pdf
Published Time: Mon, 26 Feb 2024 14:22:33 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
# 6.3
Anlage 1 zu Vorlage BV7/192/2023
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 27.02.2024
Fahrradstraße über Limburg- und Gutenbergstraße in Grafenberg Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Fraktion) Frage 1:
Kann durch Umgestaltung und Schaffung von drei zusätzlichen Parkbuchten (in Längsrichtung) im Seitenraum des Wendehammers Gutenbergstraße Parkraum ge-schaffen werden?
Antwort:
Die Einrichtung zusätzlicher Parkflächen im Wendehammer ist grundsätzlich möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass die Schaffung weiterer Parkflächen nur auf Kosten der bestehenden Grünfläche möglich wäre. Die Schaffung von Parkplätzen oder -ständen zwischen den Bestandsbäumen würde voraussichtlich zu erheblichen Eingriffen in den Wurzelraum der Bäume führen. Solche Eingriffe könnten zu massiven Wurzelschäden und einem Verlust am Wurzelsystem führen, was sich wiederum negativ auf die Vitalität und die Lebenserwartung der Bäume auswirken würde. Die Anlage von Parkraum in einer öffentlichen Grünfläche, sollte vermieden werden, da dies zu einer zusätzlichen Versiegelung von Grünflächen führen würde. Aktuell ist es Ziel der Verwaltung, Flächen zu entsiegeln um Versickerungsflächen für Nieder-schlagswasser zu schaffen. Die Verwaltung merkt an, dass die Mehrzahl der Haushalte auf der Gutenbergstraße über eine eigene Garage oder Aufstellfläche verfügt, auf der ihre PKWs abgestellt wer-den können. Zusätzlich bestehen ausreichende Stellplatzkapazitäten auf dem angren-zenden Staufenplatz. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung keine Einrichtung zusätzlicher Parkstände im Wendehammer.
Frage 2:
Kann der Fahrradweg auf dem Karl-Ludwig-Resch Weg in gleicher Form gradlinig wie auf dem Heinzelmännchen Weg ohne zweimalige gefahrenintensive Querung des Fußgängerweges bis zum Tunnel weiterverlaufen und dabei im Zuge der Grundin-standsetzung des Kleinkinderspielplatzes in 2025, dieser auf die schattige Wiese am Ende Altenberg-/Limburgstraße verlegt werden?
Antwort:
Der Karl-Ludwig-Resch-Weg ist Bestandteil der Parkanlage entlang der Bahntrasse. Ausgewiesene Radverkehrsanlagen sollten nicht Bestandteil von öffentlichen Grünan-lagen sein. Der hier in Rede stehende Abschnitt ist Teils des Radhauptnetzes (RHN), was die Notwendigkeit einer getrennten Führung für Rad- und Fußverkehr unterstreicht. Die Umsetzung des vorgeschlagenen Vorhabens würde voraussetzen, dass der Weg um etwa 2,50 Meter verbreitert wird, um den Radverkehr angemessen zu integrieren. Aktuell besteht der Weg aus einer wassergebundenen Decke. Die Schaffung einer komfortablen Radroute würde eine Asphaltierung erfordern, was wiederum zu einer zusätzlichen Versiegelung der Fläche führen würde. Diese Versiegelung führt inner-halb einer Parkanlage zu negativen Folgen. Die bestehen aus ökologischer Sicht aus einer Beeinträchtigung des natürlichen Bodens, zusätzlicher Erwärmung und eines veränderten Wasserhaushaltes. Die Verwaltung empfiehlt aus den genannten Gründen weiterhin, den Radverkehr über die Limburgstraße zu leiten. Die in der Anfrage erwähnten Querungsstellen wer-den als unbedenklich eingestuft. Die Ausgestaltung der Querungsstellen ist darauf ausgerichtet, dass die verschiedenen Verkehrsflächen kontrastreich gestaltet werden und darüber hinaus eine gute Sichtbeziehung zwischen ihnen besteht.
Frage 3:
Die Gutenbergstraße soll in 2024 mit einer neuen Fahrbahndecke versehen werden. Sind seitens der Anlieger anteilige Kosten zu tragen?
Antwort:
Durch Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) werden die beitragsfähigen An-teile der Straßenausbaumaßnahmen, die auf die erschlossenen Grundstücke verteilt werden, zu 100% zugunsten der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer durch Fördermittel des Landes NRW gedeckt (mit Ausnahme städtischer Grundstücke), so-fern die Voraussetzungen der Förderrichtlinie vorliegen. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt durch die Stadt Düsseldorf (Amt für Ver-kehrsmanagement) im Rahmen der Beitragsermittlung nach Durchführung der stra-ßenbaulichen Arbeiten. Die Anlieger haben somit keine Beiträge zu entrichten.