Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 172 20/2005

Graf-Recke-/Mathildenstraße-Grünpfeil

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Mathildenstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Februar 2005veröffentlicht

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Mathildenstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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TOP Ö Vorlagen - Nr. 172 20/2005 Seite 1 von 1 Informationsvorlage Graf-Recke-Straße/Mathildenstraße - Grünpfeil Informationsvorlage zum Beschluss der Bezirksvertretung 2 vom 30.11.2004 zur Dr. Die Verwaltung wird gebeten, die Ampelanl age Kreuzung Graf-Recke- Straße/Mathildenstraße mit einem Grünpfeil zu ergänzen. Grünpfeile können an ausgewählten Knotenpunkten, unter Berücksichtigung bestimmter Ausschuss- und Abwägungskriterien nach der Straßenverkehrs-Ordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift gesetzt werden. Danach darf die Grünpfeilregelung nicht angewandt werden, wenn eine Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient. An der Ampelanlage Graf-Recke-Straße/Mathildenstraße kreuzen mehrmals täglich zahlreiche Schulkinder die Straße, um aus den Wohngebieten oder von den anliegenden Bushaltestellen zur Heinrich-Heine-Gesamtschule, Graf-Recke-Straße 94-96 zu gelangen. Die Schulwegsicherung ist eine wesentliche Aufgabe der präventiven Verkehrssicherheitsarbeit. Eine Grünpfeilregelung birgt leider immer die Gefahr, dass die Autofahrer die bestehende Anhaltepflicht missachten und zügig abbiegen. Gerade an Schulwegen ist es daher erforderlich, dass an einer Lichtzeichenanlage die Fußgänger und somit die Schulkinder während der Freigabe der Fußgängerfurt Priorität haben. Zudem kann an genannter Örtlichkeit der Rechtsabbiegeverkehr in die Mathildenstraße durch die unterschiedlichen Grünphasen im gesamten Kreuz ungsbereich für Rechtsabbieger und Geradeausfahrer nicht absehen, wann der für ihn relevante Geradeausverkehr aus der Fritz-Wüst-Straße in den Knotenbereich einfährt, was dann zu einem weiteren Konflikt führt. Unter dieser Maßgabe und somit der vorrangig zu sehenden Sicherung des Schulweges kann der Vorschlag für eine Grünpfeilregelung an der o.g. Kreuzung aus den vorgenannten Gründen nicht umgesetzt werden. Auch die Polizei lehnt einen Grünpfeil in diesem Bereich ausdrücklich ab. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 2 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Dezernentin / Dezernent: RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 172 20/2005