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Ö Vorlagen - Nr. 172 20/2005
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Informationsvorlage
Graf-Recke-Straße/Mathildenstraße - Grünpfeil
Informationsvorlage zum Beschluss der Bezirksvertretung 2 vom 30.11.2004 zur Dr.
Die Verwaltung wird gebeten, die Ampelanl age Kreuzung Graf-Recke-
Straße/Mathildenstraße mit einem Grünpfeil zu ergänzen.
Grünpfeile können an ausgewählten Knotenpunkten, unter Berücksichtigung bestimmter
Ausschuss- und Abwägungskriterien nach der Straßenverkehrs-Ordnung und der
entsprechenden Verwaltungsvorschrift gesetzt werden. Danach darf die Grünpfeilregelung
nicht angewandt werden, wenn eine Lichtzeichenanlage überwiegend der
Schulwegsicherung dient.
An der Ampelanlage Graf-Recke-Straße/Mathildenstraße kreuzen mehrmals täglich
zahlreiche Schulkinder die Straße, um aus den Wohngebieten oder von den anliegenden
Bushaltestellen zur Heinrich-Heine-Gesamtschule, Graf-Recke-Straße 94-96 zu gelangen.
Die Schulwegsicherung ist eine wesentliche Aufgabe der präventiven
Verkehrssicherheitsarbeit. Eine Grünpfeilregelung birgt leider immer die Gefahr, dass die
Autofahrer die bestehende Anhaltepflicht missachten und zügig abbiegen. Gerade an
Schulwegen ist es daher erforderlich, dass an einer Lichtzeichenanlage die Fußgänger
und somit die Schulkinder während der Freigabe der Fußgängerfurt Priorität haben.
Zudem kann an genannter Örtlichkeit der Rechtsabbiegeverkehr in die Mathildenstraße
durch die unterschiedlichen Grünphasen im gesamten Kreuz ungsbereich für
Rechtsabbieger und Geradeausfahrer nicht absehen, wann der für ihn relevante
Geradeausverkehr aus der Fritz-Wüst-Straße in den Knotenbereich einfährt, was dann zu
einem weiteren Konflikt führt.
Unter dieser Maßgabe und somit der vorrangig zu sehenden Sicherung des Schulweges
kann der Vorschlag für eine Grünpfeilregelung an der o.g. Kreuzung aus den
vorgenannten Gründen nicht umgesetzt werden. Auch die Polizei lehnt einen Grünpfeil in
diesem Bereich ausdrücklich ab.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 2 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Dezernentin / Dezernent:
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT