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Ö Vorlagen - Nr. 178 164/2004
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Informationsvorlage
Grillplätze im Stadtbezirk 8
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 08.07.2004 folgenden einstimmigen
Beschluss gefasst:
Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung zu prüfen, an welchen Standorten im
Stadtbezirk 8 die Einrichtung von öffentlichen Grillplätzen möglich ist.
Zu diesem Beschluss teilt die Verwaltung mit, dass das Garten-, Friedhofs- und Forstamt
derzeit bereits Grillmöglichkeiten in den Freizeitanlagen Heerdt, an der Ulenbergstraße,
in Niederheid sowie im Südpark anbietet. Für die Einrichtung öffentlicher Grillplätze sind
folgende Bedingungen und Faktoren zu beachten:
- Der Standort ist so auszuwählen, dass Belästigungen der Anlieger ausgeschlossen
sind.
- Es gibt nur eingeschränkte Nutzungszeiten, da öffentliche Grünanlagen
tageslichtgerichtet sind.
- Es entstehen hohe Investitionskosten für stationäre Grillanlagen, Toilettenanlagen,
Sitzgelegenheiten und Abfallbehälter.
- Eine geeignete Infrastruktur (Zuwegung und Parkplätze) muss vorhanden sein.
- Der Grillbetrieb erfordert durch Anmeldungen, Freigabe der Grillstellen, Abnahmen
nach Gebrauch sowie Reinigungs- und Reparaturarbeiten eine kostenintensive
Personalbetreuung.
- Es sind Brandschutzvorkehrungen bzw. -bestimm ungen zu berücksichtigen.
Danach sind Grillplätze im Abstand von weniger als 100 Meter zum Wald nur mit
Genehmigung der Unteren Forstbehörde Mettm ann möglich (§ 47
Landesforstgesetz NW)
- Personal- und Mittelbereitstellung sind notwendig.
Unter Beachtung der oben angeführten Punkte besteht auf den Flächen des Garten-,
Friedhofs- und Forstamtes keine Möglichkeit, öffentliche Grillplätze im Stadtbezirk 8
einzurichten.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT