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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 164/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
FNP-Änderung Nr. 76
- Ulmenstraße/ Rather Straße -
Plan
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beschließt
den für ein Gebiet zwischen der Ulmenstraße, der Heinrich-Erhardt-Straße, der Rather
Straße und der Metzer Straße
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches in der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 76 (Entwurf) - Ulmenstraße/ Rather Straße -
am 25.08.1994 aufgestellten Entwurf gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung
der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum
Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i. V. m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
als Flächennutzungsplanänderung Nr. 76 - Ulmenstraße / Rather Straße - mit dem
Erläuterungsbericht vom 24.09.2004.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 164/2004
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Anlage zur Vorlage Nr. 61/164/2004
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch
zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Ulmenstraße / Rather Straße -
Stadtteil Derendorf Stadtbezirk 1
1. Örtliche Verhältnisse
Das Plangebiet liegt südlich der Heinrich-Erhardt-Straße zwischen Ulmenstraße und
Rather Straße. Südlich an das Plangebiet grenzt das Gelände der Justizvollzugsanstalt.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 12 ha.
Die ehemals durch die Fa. Rheinmetall AG genutzten Flächen sind derzeit noch mit
Betriebsgebäuden in aufgelockerter Bauweise bebaut. Sie befinden sich teilweise in einer
Zwischennutzung durch nicht störendes Gewerbe und dienen als Büro- und Lagerflächen.
Im südwestlichen Teil des Plangebietes liegt die Hauptverwaltung der Rheinmetall AG in
einem denkmalgeschützten Gebäude mit neuem Anbau. Die breite und stark befahrene
Heinrich-Erhardt-Straße stellt eine starke Zäsur gegenüber der nördlich des Gebietes
liegenden Wohnbebauung dar.
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2. Planungsanlaß
Das Areal der Firma Rheinmetall AG ist Teil eines ehemalig geschlossen gewerb-
lich/industriellen genutzten Bereiches im nördlichen Derendorf. Nach Aufgabe der gewerb-
lich/industriellen Nutzung sind in der Umgebung des Plangebietes mehrere Umstrukturie-
rungsprozesse angestoßen oder bereits beendet worden. Auch die zurzeit minder genutz-
ten Flächen im Plangebiet sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Westlich des Plangebietes befinden sich südlich der Johannstraße die ehemaligen
Kasernen an der Tannenstraße, die gemeinsam mit den Flächen des Plangebietes in
einem "Städtebaulichen Werkstattverfahren" überplant wurden. Für beide Bereiche wurde
auf der Grundlage des Werkstatt-Ergebnisses ein Rahmenplan erarbeitet.
Wegen seiner zentralen Lage zwischen Stadtzentrum und Flughafen weisen die Gebiete
östlich und westlich der Ulmenstraße eine besondere Standortgunst auf, die für die
weitere Stadtentwicklung genutzt werden soll. Die Konzepte für eine Umstrukturierung
machen die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Bauleitplanverfahren werden für die Gebiete östlich und westlich der Ulmenstraße
getrennt durchgeführt. Parallel zur 76. Flächennutzungsplanänderung wird der Bebau-
ungsplan Nr. 5480/26 aufgestellt.
3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet mit Ausnahme einer kleinen Wohnbauflä-
che im südlichen Planbereich als Industriegebiet dar. Für Teile des Plangebietes be-
standen bereits Bebauungspläne. Diese werden jedoch durch den parallel in Bearbeitung
befindlichen Bebauungsplan Nr. 5480/26 ersetzt. Die übrige Fläche liegt im unbeplanten
Innenbereich und ist bis zum Abschluss der Bebauungsplanverfahrens nach § 34 Bauge-
setzbuch (BauGB) zu beurteilen.
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Der Änderungsbereich liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf
gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom
27.03.1999 (BGBl. I S. 530). Bauvorhaben unterliegen den sich aus § 12 Luftverkehrs-
gesetze (LuftVG) ergebenden Einschränkungen.
4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der Gebietsentwicklungsplan stellt für das Plangebiet Allgemeinen Siedlungsbereich
(ASB) dar. Die Planung unterstützt die Innenentwicklung durch die Nutzung von Brachflä-
chen im Sinne der nachhaltigen Flächennutzung und entspricht den Zielen der Raum-
ordnung und Landesplanung.
5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung
Ziel der 76. Flächennutzungsplanänderung ist die Stärkung der Funktionen "Wohnen" und
"Arbeiten" im verdichteten Innenstadtbereich durch die Darstellung von Kerngebieten und
Wohngebieten. Das Plangebiet ist Teil der Entwicklungsachse Kennedydamm-
Münsterstraße-Nördlicher Zubringer ("Mörsenbroicher Ei"), die vorwiegend als Standort für
zentrale Einrichtungen von Wirtschaft und Verwaltung dient.
5.1 Entwicklung von Kerngebieten (MK)
Die Bereiche südlich der Heinrich-Erhardt-Straße sowie entlang der Rather Straße und der
Ulmenstraße sollen als Standorte für Verwaltung, Büro und Dienstleistungen entwickelt
werden. Sie werden deshalb als Kerngebiete dargestellt.
Einzelhandel ist im Kerngebiet nur in beschränktem Umfang vorgesehen. Südöstlich des
Plangebietes an der Rather Straße wurde in jüngster Vergangenheit ein Einzelhandels-
standort entwickelt, der die Nahversorgung sicherstellt.
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Weitere Einzelhandelszentren befinden sich an der Nordstraße und der Münsterstraße,
die bei zusätzlicher Einzelhandelsentwicklung im Plangebiet geschwächt werden könnten.
Ein eigenständiger Einzugsbereich für Einzelhandel ist im Plangebiet nicht gegeben und
soll auch nicht entwickelt werden.
Großflächiger Einzelhandel wird wegen fehlender verkehrlicher Kapazitäten und der
angestrebten baulichen Verdichtung ebenfalls ausgeschlossen werden. Die Zulässigkeit
von Einzelhandelsflächen wird in dem parallel geführten Bebauungsplanverfahren durch
textliche Festsetzungen geregelt.
5.2 Entwicklung von Wohnbauflächen (W)
Innerstädtische Wohnbauflächen sind knapp. Deshalb ist es Ziel dieser Umstrukturierung,
im Plangebiet Wohnbauflächen anzubieten. Um die Wohnbereiche vor Immissionen zu
schützen und eine attraktive Wohnlage zu erhalten, werden die Wohnbauflächen im
Inneren und im Süden des Plangebietes angeordnet. Die mit einer zeitlich befristeten
gewerblichen Nutzung belegte Halle am Südrand des Plangebietes genießt Bestand-
schutz. Wird die Nutzung aufgegeben, kann dort eine anders strukturierte Bebauung
realisiert werden, die einen Übergang zum Gelände der Justizvollzugsanstalt, das eben-
falls einer Wohnnutzung zugeführt werden soll, bildet.
5.3 Grundlagen der Erschließung
Die Erschließung des Gebietes von der Heinrich-Erhardt-Straße aus ist nicht möglich, da
Einfahrten zu erheblichen Störungen des Verkehrsablaufes auf dieser hochfrequentierten
Straße führen würden. Die Baugebiete werden überwiegend über ein inneres Straßensys-
tem erschlossen, das eine Verbindung an die Rather Straße und an die Ulmenstraße
erhält. Aufgrund der zu erwartenden Verkehrsmengen ist an der Ulmenstraße die Rege-
lung des Knotens über eine Lichtsignalanlage erforderlich. Auch die Ausbaubreite der
Einmündung zur Rather Straße läßt die Option für eine Lichtsignalregelung offen.
Das Plangebiet ist mit den Straßenbahnlinien 707, 715 und 704 und der Buslinie 834 an
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Der S-Bahnhof Derendorf ist
ca. 1,5 km entfernt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch Umsteigen mit der Straßen-
bahn zu erreichen.
5.4 Einbindung in die Landschaft, Grünraumbeziehungen
Die Planung nimmt den Grundgedanken des Grüngürtels um die Düsseldorfer Innen-stadt
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auf und stellt eine Grünverbindung zwischen den südlich anschließenden Umstrukturie-
rungsbereichen und dem westlich angrenzenden ehemaligen Kasernengelände her. Im
Plangebiet ist ein innerer Grünzug vorgesehen, dessen kleinteilige Flächen im Bebau-
ungsplan als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gemäß § 9 Abs. 1 Nr.
25 BauGB auf den privaten Grundstücksflächen festgesetzt werden.
6. Auswirkungen der Planung
6.1 Private Belange
Die Flächen im Plangebiet erfahren durch die Neuordnung eine Wertsteigerung. Die
Planung stellt eine Angebotsplanung dar, so dass eine Umsetzung erst nach Auslaufen
der noch bestehenden Mietverträge und Bindungen erfolgt.
6.2 Öffentliche Belange
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglicht die Aufstellung eines Bebauungs-
planes, der einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung leistet. Die Vermehrung des
innenstadtnahen Wohnbauflächenangebotes trägt dazu bei, ein attraktives und flächen-
sparendes Wohnungsangebot in der Stadt vorzuhalten und Flächeninanspruchnahme im
Außenbereich zu vermeiden.
Durch den Bebauungsplan wird eine wesentliche Verbesserung der Gestaltung des
öffentlichen Raumes ermöglicht und dem Denkmalschutz (Gebäude Hauptverwaltung
Rheinmetall AG) Rechnung getragen.
6.3 Umweltbelange
6.3.1 Ausgleichskonzeption
Das Plangebiet war bisher überwiegend bebaut und versiegelt. Der Großteil der Fläche
liegt im unbeplanten Innenbereich. Bauvorhaben waren daher auch vor der Aufstellung
der Bauleitpläne planungsrechtlich zulässig und nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu
beurteilen. Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich.
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6.3.2 Altlasten
Im Plangebiet befindet sich der Altstandort mit der Kataster-Nr. 1436 (ehem. Rheinmetall),
für den eine Nutzungsrecherche und eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt wurden.
Dabei wurden mehrere Verunreinigungen des Bodens festgestellt, die teilweise im Rah-
men verschiedener Baumaßnahmen saniert wurden. Für bisher nicht sanierte Verunreini-
gungen sind weitere Eingrenzungsuntersuchungen und Sanierungsmaßnahmen er-
forderlich, deren rechtliche Sicherung vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplans
erfolgt. Im gesamten Bereich wurden Auffüllungen mit Bauschutt, Ziegel- und Betonbruch,
Schotter und Aschen angefunden.
6.3.3 Lärmschutz
Aufgrund der Verkehrsbelastung auf den umliegenden Straßen und der neuen Erschlie-
ßungsstraße werden Maßnahmen zum Immissionsschutz erforderlich. Die Verkehrslärm-
problematik wurde planerisch dahingehend reduziert, dass die sensible Wohnnutzung
durch den Bebauungsplan nur im Inneren des Plangebietes festgesetzt wird. Entlang der
stark lärmbelasteten Heinrich-Ehrhardt-Straße sowie der zwar geringer aber immer noch
erheblich belasteten Ulmen- und der Rather Straße werden weniger sensible Nutzungen
angeordnet. Die Bürobebauung soll die innen liegende Wohnnutzung gegen den Ver-
kehrslärm abschirmen.
Nach umfangreichen Untersuchungen werden im parallelen Bebauungsplanverfahren
detaillierte Maßnahmen zum Lärmschutz festgesetzt. Sie berücksichtigen auch eine
mögliche abschnittsweise Realisierung der geplanten Bebauung und deren schalltech-
nische Auswirkungen.
6.3.4 Grundwasser
Entsprechend den der Stadt Düsseldorf, Umweltamt - Untere Waserbehörde- vorliegen-
den Erkenntnissen liegen die höchsten gemessenen Grundwasserstände für das Plan-
gebiet zwischen ~ 30,5 m ü.NN (HGW 1988 - höchster periodisch wiederkehrender
Grundwasserstand) und ~32 m ü.NN (HHGW 1926 - höchster dem Umweltamt bekannter
Grundwasserstand). Bei einer mittleren Geländeoberkante von ca. 39 m ü.NN beträgt der
Flurabstand zwischen 7 m und 8,5 m.
Das nördliche Plangebiet liegt im Bereich einer großflächigen Grundwasserverunreini-
gung, was bei Tiefbaumaßnahmen zu erhöhtem technischen und finanziellen Aufwand
führen kann.