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Ö Vorlagen - Nr. 50/ 48/2004
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Beschlussvorlage
Haushaltsplan 2004: Mittelverwendung bei Hhst. 5420 71811
- Zuschuss an Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme -
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt, aus den nach Abzug der durch
Zuwendungsverträge vereinbarten Zuschüsse noch verbleibenden Restmitteln bei der
Haushaltsstelle 5420 71811 - Zuschuss an Berat ungsstellen für
Schwangerschaftsprobleme - die nachstehenden Zuschüsse zu gewähren:
a) Der Hilfe im Schwangerschaftskonflikt e.V.
erhält für das Jahr 2004 einen Zuschuss für
die Beratung und Unterstützung von Schwangeren,
deren Kindern und Familien in durch Schwangerschaft
ausgelösten Konfliktsituationen in Höhe von EUR 23.000,00
a) Der Frauen beraten / donum vitae Düsseldorf e.V.
erhält für das Jahr 2004 einen Zuschuss für den
Betrieb einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
in Höhe von EUR 20.870,61
Sachdarstellung:
Der Haushaltsansatz 2004 bei dieser Haushaltsstelle beträgt EUR 214.451,00
Durch den Abschluss von Leistungsverträgen wird über EUR 159.834,55
verfügt
Somit stehen noch zur Verfügung: EUR 54.616,45
zu a):
Der Verein Hilfe im Schwangerschaftskonflikt e.V. hat für das Jahr 2004 einen
Zuschussantrag in Höhe von 23.000,00 EUR gestellt. Da der Verein vom
Landschaftsverband keine Personalkostenförderung und somit auch keine erstmalig im
Jahr 2004 gewährte Sachkostenpauschale erhält, sollte der Zuschuss in der beantragten
Höhe gewährt werden.
zu b):
Der Verein Frauen beraten / donum vitae Düsseldorf e.V. hat für das Jahr 2004 einen
RSD AllVorlg.WPT
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Zuschussantrag in Höhe von 29.870,61 EUR gestellt. Auf Grund des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichtes 3 C 26.02 vom 03.07. 2003 haben anerkannte
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die zur Sicherstellung eines ausreichenden
Angebots wohnortnaher Beratungsstellen erforderlich sind, einen Anspruch auf
Übernahme von mindestens 80 % ihrer notwendigen Personal- und Sachkosten. Bisher
wurde nur ein Personalkostenzuschuss in Höhe von ca. 80 % vom Landschaftsverband
Rheinland gewährt. Erstmalig wird im Jahr 2004 zusätzlich zur Personalkostenförderung
eine Sachkostenpauschale in Höhe von 6.000,00 EUR pro geförderter Stelle gewährt.
Die Verwaltung empfiehlt daher in Absprache mit donum vitae e.V., Ortsverband
Düsseldorf, die Reduzierung der beantragten städtischen Zuwendungssumme um die vom
Landschaftsverband gewährte zusätzliche Sachkostenförderung in Höhe von insgesamt
9.000,00 EUR (1,5 vom Landschaftsverband geförderte Stellen x 6.000,00 EUR =
9.000,00 EUR).
Amt:
Gesundheitsamt
Dezernent:
Beigeordneter Kruse