Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 70/ 10/2004

Information zum Bevölkerungsschutz in Düsseldorf

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stockumer Kirchstraße · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Januar 2004veröffentlicht

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Seite 1 von 4 Informationsvorlage Betrifft: Information zum Bevölkerungsschutz in Düsseldorf Information über den Sachstand des Bevölkerungsschutzes in der Landeshauptstadt Düsseldorf Begriffsbestimmung „Bevölkerungsschutz" Unter dem Begriff „Bevölkerungsschutz" sind die Aufgabenbereiche -Zivile Verteidigung -Zivilschutz -Notfallvorsorge -Katastrophenschutz - zusammengefasst. Rechtsgrundlagen: Grundgesetz Art. 73, 80a, 115a ff Bundesgesetze -Zivilschutzgesetz -Sicherstellungsgesetze (i.V.m. Art. 80a und Art 115 a - l GG) Es handelt sich hierbei um Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen der Zivilen Verteidigung, die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung auf der Kreisstufe zu erledigen sind. Landesgesetze -Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz -Ordnungsbehördengesetz -Verwaltungsvollstreckungsgesetz Auf Grundlage der Landesgesetze sind die unmittelbaren Maßnahmen der täglichen Gefahrenabwehr als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung durch die Gefahrenabwehrbehörde zu verfolgen. Eine wesentliche Schnittstelle zwischen Landes- und Bundesaufgaben ist die Durchführung des Katastrophenschutzes. Nach dem Landesgesetz sind Vorbereitungen und Vorhaltungen für friedensmäßige Ereignisse sicherzustellen. Die Zuständigkeit und Durchführung liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Für die Erfordernisse des Spannungs- und Verteidigungsfalles ergänzt der Bund die kommunalen Vorhaltungen nach einem von ihm festgelegten Verteilerschlüssel. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 Entwicklung des Bevölkerungsschutz seit 1990 Die deutsche Wiedervereinigung und die zeitgleich erfolgte Auflösung des Warschauer Paktes markierten eine Wende in der Zivilen Verteidigung Deutschlands. Der Wegfall von bisherigen Bedrohungsannahmen begründete eine Reihe von Minderausgaben des Bundes auf diesem Gebiet. Bis Ende der neunziger Jahre wurden deshalb auch u.a. nachfolgende Maßnahmen veranlasst: -Abbau der Zivilschutzsirenen -Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz -Einschränkungen bei der Fahrzeugbeschaffung und bei den Investitionen im Schutzbau und im Gesundheitswesen -Änderung der Rechtsgrundlagen für die Wehrpflicht und im Katastrophenschutz Von diesen Maßnahmen war auch die Stadt Düsseldorf betroffen. Organisatorische Entwicklung in Düsseldorf Organisatorisch erfuhr der Bevölkerungsschutz auch in Düsseldorf ab 1992 einige Änderungen. Bis 1992 als eigenes Amt für Bevölkerungsschutz mit 14,5 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeitend, war es von 1992 - 1998 als Abteilung mit nunmehr 7,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in das Amt 37 integriert. Eine nochmalige Organisationsänderung im Amt 37 im Jahr 1998 führte zur Auflösung als Abteilung und zur Eingliederung als Produkte „Bevölkerungsschutz" und „Katastrophenabwehr" mit nunmehr vier Mitarbeitern im „Produktbereich Gefahrenabwehr". Die letzte Änderung im Jahre 2001 führte zur Bildung des Sachgebietes Bevölkerungsschutz mit unverändert vier Mitarbeitern. Der 11. September und seine Auswirkungen Die Ereignisse des 11.09.2001 in New York und Washington machten die Verletzbarkeit einer hochtechnisierten Gesellschaftsordnung deutlich. Diese Anschläge zeigten eine neue Dimension möglicher Schadenereignisse. Was bis dahin als unmöglich eingestuft wurde, war plötzlich Realität. Eilig durchgeführte Bestandsaufnahmen auf allen Ebenen ergaben einen erheblichen Handlungsbedarf. Die Aufhebung von Beschaffungsstopps und die Auslieferung von Fahrzeugen und Geräten, die Finanzierung von Sicherheitspaketen zur materiellen Ergänzung des Katastrophenschutzes, aber auch der Einsatz von Facharbeitsgruppen zur Entwicklung von angepassten Sicherheitskonzepten waren erste Reaktionen des Bundes und der Länder. In Düsseldorf gehörte dazu -Beginn des Aufbaus eines Sirenenwarnsystems, dessen Planung bereits im Jahr 1998 begann, - Beschaffung von notwendigen Geräten und Material für Betreuungseinsätze, -die Kompensation von Bundespflic hten zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit des Katastrophenschutzes -die Initiierung des VK-Projektes „Katastrophenschutz" mit dem Ziel, Risikopotenziale im Stadtgebiet zu erkennen, zu bewerten und Strategien zu entwickeln, die sich mit der Vorbereitung und Durchführung von Betreuungsmaßnahmen für Betroffene befassen. Seite 3 von 4 Kommunale Gefahrenabwehr Feuerwehr und Rettungsdienst sind als unmittelbar verfügbare Einsatzkräfte für das Alltagsgeschäft gerüstet. Ressourcen aus dem Katastrophenschutz stehen ergänzend zur Verfügung. Großschadenereignisse/Katastrophen sind mit städt. Mitteln allein nicht zu bewältigen. Hier greift u.a. das Prinzip der überörtlichen Hilfe, wobei abgestimmte Vorgehensweisen z.B. die Standardversorgung von 50 Verletzten zur Anwendung kommen. Weitere Standardisierungen befinden sich im Planungsstadium des Bundes (z.B. Konzept „Katastrophenschutz im Zivilschutz") Auch die organisatorische Abwehrfähigkeit ist vorbereitet und funktionsfähig. Mit dem Stab Außergewöhnliche Ereignisse (SAE) steht ein schlagkräftiges und erprobtes kommunales Gefahrenabwehrsystem zur Verfügung, dessen Qualität über die Stadtgrenzen hinaus bekannt ist und inzwischen bundesweit als Stabsmodell eingeführt ist. Sachstand Die Landeshauptstadt Düsseldorf als Gefahrenabwehrbehörde ist insgesamt gut aufgestellt. Der Leistungsstand des Bevölkerungsschutz Düsseldorf ist zufrieden- stellend. Die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben liegt im Landesdurchschnitt. Gut ist das Ergebnis der Kompensation von fehlenden Bundes- und Landesmitteln durch städt. Mittel z.B. bei der Ergänzung von Fahrzeugen, Geräten und anderer Einsatzmittel oder bei der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur (z.B. neue Leitstelle, Sirenen). Diesbezüglich liegen wir gut im Städtevergleich. Nachholbedarf besteht im Bereich der Vorbereitung und Planung. Hier ist insbesondere auf die Erarbeitung von Gefahrenabwehrplänen und die Vorbereitung von speziellen Gefahrenabwehrmaßnahmen, sowie die Durchführung von Übungen hinzuweisen. Der Haushalt im UA 1400 - Bevölkerungsschutz Die Entwicklung des Haushaltes im Unterabschnitt 1400 ist seit 1998 schrittweise den Erfordernissen angepasst worden. Für das Haushaltsjahr 2004 stehen 493.500,-- i zur Verfügung. Dennoch sind im investiven Bereich nach Schätzungen des Amtes 37 für die Zukunft mehr Mittel erforderlich, um den Anforderungen gerecht zu werden. Der Verwaltungshaushalt weist einen durchschnittlichen Haushaltsansatz von rd. 77.000.--i für notwendige Sachleistungen auf. Weitere Vorgehensweise Die weitere Vorgehensweise des Amtes 37 ist im Konzeptpapier „Bevölkerungsschutz" dargelegt. Ständige Aktualisierung und kritische Überprüfung der Aufgaben im Bevölkerungsschutz sind neben den Fallbetrachtungen für spezielle Schadenereignisse aufgrund von ermittelten Risikofaktoren Grundlage für die Planung und Vorbereitung von -Standardisierungen der Sanitäts- und Betreuungseinsätze -Konzepte zum Massenanfall von Verletzten (MANV) ab 50 bis mehr als 1.000 Betroffene -Konzept zur Warnung der Bevölkerung durch Sirenen Seite 4 von 4 -Konzept Personenauskunft gem. § 31 Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz in Zusammenarbeit mit Arbeitskreisen der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren) NRW und der Polizei -Planung und Vorbereitung von Maßnahmen der Zivilen Verteidigung (z.B. Wirtschaft und Versorgung) Mittelfristig besteht Investitionsbedarf für Aufgaben des ABC-, Brandschutz-, Sanitäts- und Betreuungsdienstes, der Warnung, der Kommunikation und der Wasserrettung. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 21.01.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Nieß-Mache RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 70/ 10/2004