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Informationsvorlage
Betrifft:
Information zum Bevölkerungsschutz in Düsseldorf
Information über den Sachstand des Bevölkerungsschutzes
in der Landeshauptstadt Düsseldorf
Begriffsbestimmung „Bevölkerungsschutz"
Unter dem Begriff „Bevölkerungsschutz" sind die Aufgabenbereiche
-Zivile Verteidigung
-Zivilschutz
-Notfallvorsorge
-Katastrophenschutz
-
zusammengefasst.
Rechtsgrundlagen:
Grundgesetz Art. 73, 80a, 115a ff
Bundesgesetze
-Zivilschutzgesetz
-Sicherstellungsgesetze (i.V.m. Art. 80a und Art 115 a - l GG)
Es handelt sich hierbei um Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen der Zivilen
Verteidigung, die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung auf der Kreisstufe zu
erledigen sind.
Landesgesetze
-Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz
-Ordnungsbehördengesetz
-Verwaltungsvollstreckungsgesetz
Auf Grundlage der Landesgesetze sind die unmittelbaren Maßnahmen der täglichen
Gefahrenabwehr als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung durch die
Gefahrenabwehrbehörde zu verfolgen.
Eine wesentliche Schnittstelle zwischen Landes- und Bundesaufgaben ist die
Durchführung des Katastrophenschutzes. Nach dem Landesgesetz sind Vorbereitungen
und Vorhaltungen für friedensmäßige Ereignisse sicherzustellen. Die Zuständigkeit und
Durchführung liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
Für die Erfordernisse des Spannungs- und Verteidigungsfalles ergänzt der Bund die
kommunalen Vorhaltungen nach einem von ihm festgelegten Verteilerschlüssel.
RSD AllVorlg.WPT
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Entwicklung des Bevölkerungsschutz seit 1990
Die deutsche Wiedervereinigung und die zeitgleich erfolgte Auflösung des Warschauer
Paktes markierten eine Wende in der Zivilen Verteidigung Deutschlands. Der Wegfall von
bisherigen Bedrohungsannahmen begründete eine Reihe von Minderausgaben des
Bundes auf diesem Gebiet.
Bis Ende der neunziger Jahre wurden deshalb auch u.a. nachfolgende Maßnahmen
veranlasst:
-Abbau der Zivilschutzsirenen
-Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz
-Einschränkungen bei der Fahrzeugbeschaffung und bei den Investitionen im
Schutzbau und im Gesundheitswesen
-Änderung der Rechtsgrundlagen für die Wehrpflicht und im Katastrophenschutz
Von diesen Maßnahmen war auch die Stadt Düsseldorf betroffen.
Organisatorische Entwicklung in Düsseldorf
Organisatorisch erfuhr der Bevölkerungsschutz auch in Düsseldorf ab 1992 einige
Änderungen. Bis 1992 als eigenes Amt für Bevölkerungsschutz mit 14,5 hauptamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeitend, war es von 1992 - 1998 als Abteilung mit
nunmehr 7,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in das Amt 37 integriert. Eine nochmalige
Organisationsänderung im Amt 37 im Jahr 1998 führte zur Auflösung als Abteilung und
zur Eingliederung als Produkte „Bevölkerungsschutz" und „Katastrophenabwehr" mit
nunmehr vier Mitarbeitern im „Produktbereich Gefahrenabwehr". Die letzte Änderung im
Jahre 2001 führte zur Bildung des Sachgebietes Bevölkerungsschutz mit unverändert vier
Mitarbeitern.
Der 11. September und seine Auswirkungen
Die Ereignisse des 11.09.2001 in New York und Washington machten die Verletzbarkeit
einer hochtechnisierten Gesellschaftsordnung deutlich.
Diese Anschläge zeigten eine neue Dimension möglicher Schadenereignisse. Was bis
dahin als unmöglich eingestuft wurde, war plötzlich Realität.
Eilig durchgeführte Bestandsaufnahmen auf allen Ebenen ergaben einen erheblichen
Handlungsbedarf.
Die Aufhebung von Beschaffungsstopps und die Auslieferung von Fahrzeugen und
Geräten, die Finanzierung von Sicherheitspaketen zur materiellen Ergänzung des
Katastrophenschutzes, aber auch der Einsatz von Facharbeitsgruppen zur Entwicklung
von angepassten Sicherheitskonzepten waren erste Reaktionen des Bundes und der
Länder.
In Düsseldorf gehörte dazu
-Beginn des Aufbaus eines Sirenenwarnsystems, dessen Planung bereits im
Jahr 1998 begann,
- Beschaffung von notwendigen Geräten und Material für Betreuungseinsätze,
-die Kompensation von Bundespflic hten zur Aufrechterhaltung der
Einsatzfähigkeit des Katastrophenschutzes
-die Initiierung des VK-Projektes „Katastrophenschutz"
mit dem Ziel, Risikopotenziale im Stadtgebiet zu erkennen, zu bewerten und
Strategien zu entwickeln, die sich mit der Vorbereitung und Durchführung von
Betreuungsmaßnahmen für Betroffene befassen.
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Kommunale Gefahrenabwehr
Feuerwehr und Rettungsdienst sind als unmittelbar verfügbare Einsatzkräfte für das
Alltagsgeschäft gerüstet. Ressourcen aus dem Katastrophenschutz stehen ergänzend zur
Verfügung.
Großschadenereignisse/Katastrophen sind mit städt. Mitteln allein nicht zu bewältigen.
Hier greift u.a. das Prinzip der überörtlichen Hilfe, wobei abgestimmte Vorgehensweisen
z.B. die Standardversorgung von 50 Verletzten zur Anwendung kommen. Weitere
Standardisierungen befinden sich im Planungsstadium des Bundes (z.B. Konzept
„Katastrophenschutz im Zivilschutz")
Auch die organisatorische Abwehrfähigkeit ist vorbereitet und funktionsfähig. Mit dem
Stab Außergewöhnliche Ereignisse (SAE) steht ein schlagkräftiges und erprobtes
kommunales Gefahrenabwehrsystem zur Verfügung, dessen Qualität über die
Stadtgrenzen hinaus bekannt ist und inzwischen bundesweit als Stabsmodell eingeführt
ist.
Sachstand
Die Landeshauptstadt Düsseldorf als Gefahrenabwehrbehörde ist insgesamt gut
aufgestellt. Der Leistungsstand des Bevölkerungsschutz Düsseldorf ist zufrieden-
stellend. Die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben liegt im Landesdurchschnitt.
Gut ist das Ergebnis der Kompensation von fehlenden Bundes- und Landesmitteln durch
städt. Mittel z.B. bei der Ergänzung von Fahrzeugen, Geräten und anderer Einsatzmittel
oder bei der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur (z.B. neue Leitstelle, Sirenen).
Diesbezüglich liegen wir gut im Städtevergleich.
Nachholbedarf besteht im Bereich der Vorbereitung und Planung. Hier ist insbesondere
auf die Erarbeitung von Gefahrenabwehrplänen und die Vorbereitung von speziellen
Gefahrenabwehrmaßnahmen, sowie die Durchführung von Übungen hinzuweisen.
Der Haushalt im UA 1400 - Bevölkerungsschutz
Die Entwicklung des Haushaltes im Unterabschnitt 1400 ist seit 1998 schrittweise den
Erfordernissen angepasst worden. Für das Haushaltsjahr 2004 stehen 493.500,-- i zur
Verfügung. Dennoch sind im investiven Bereich nach Schätzungen des Amtes 37 für die
Zukunft mehr Mittel erforderlich, um den Anforderungen gerecht zu werden. Der
Verwaltungshaushalt weist einen durchschnittlichen Haushaltsansatz von rd. 77.000.--i
für notwendige Sachleistungen auf.
Weitere Vorgehensweise
Die weitere Vorgehensweise des Amtes 37 ist im Konzeptpapier „Bevölkerungsschutz"
dargelegt.
Ständige Aktualisierung und kritische Überprüfung der Aufgaben im Bevölkerungsschutz
sind neben den Fallbetrachtungen für spezielle Schadenereignisse aufgrund von
ermittelten Risikofaktoren Grundlage für die Planung und Vorbereitung von
-Standardisierungen der Sanitäts- und Betreuungseinsätze
-Konzepte zum Massenanfall von Verletzten (MANV) ab 50 bis mehr als 1.000
Betroffene
-Konzept zur Warnung der Bevölkerung durch Sirenen
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-Konzept Personenauskunft gem. § 31 Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz in
Zusammenarbeit mit Arbeitskreisen der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der
Berufsfeuerwehren) NRW und der Polizei
-Planung und Vorbereitung von Maßnahmen der Zivilen Verteidigung
(z.B. Wirtschaft und Versorgung)
Mittelfristig besteht Investitionsbedarf für Aufgaben des ABC-, Brandschutz-, Sanitäts- und
Betreuungsdienstes, der Warnung, der Kommunikation und der Wasserrettung.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 21.01.2004 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Nieß-Mache
RSD AllVorlg.WPT