Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 177 148/2004

Jugendfreizeiteinrichtung"Heyebad"

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Mühlenbergweg 18 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 2. Juli 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 177 148/2004 Seite 1 von 2 Informationsvorlage Betrifft: Jugendfreizeiteinrichtung Heyebad -Informationsvorlage zu den Beschlüssen der BV 7 vom 28.01.2003 und 25.11.2003- Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihren Sitzungen am 28.01. bzw. 25.11.2003 folgende Beschlüsse: 1. Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, den gewaltpräventiven Arbeitsansatz des Jugendzentrums "Heyebad" vorzustellen. 2. Die Verwaltung wird gebeten, vorhandene Planungen zu Spielflächen im Bereich des Jugendclubs "Heyebad" vorzulegen. Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: Wie § 3 Abs. 6 der Bezirkssatzung ausführt, besteht nach den Bestimmungen des Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) für die Einrichtungen des Jugendamtes keine Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretungen. Von daher war die Verwaltung nicht verpflichtet, den 1. Beschluss umzusetzen. Im Hinblick auf die Informationsverpflichtung gegenüber den Mandatsträgern im Stadtbezirk wird jedoch hierzu folgendes mitgeteilt : Die pädagogische Konzeption der städt. Jugendfreizeiteinrichtung "Heyebad" beinhaltet auch einen gewaltpräventiven Arbeitsansatz, u.a. die Verzahnung von stationärer und mobiler Jugendarbeit. In die Zielvereinbarung für die Jahre 2003 und 2 004 wurden Projekte zur Gewaltprävention festgeschrieben und durchgeführt: S von der Jugendfreizeiteinrichtung ausgehend zur cliquenorientierter" Jugendarbeit im Stadtteil/Quartier, S Übernachtungsaktionen für "neue" Gruppen und Cliquen, S regelmäßiger fachlicher Austausch und gemeinsame Aktionen ( u.a. Turniere, Disco-Veranstaltungen, Film-Nacht, "Coolness-Training) mit den anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Stadtteil. Ausgerichtet waren alle Projekte zur Gewaltprävention nicht nur auf die kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen im Stadtbezirk, sondern versucht wurde, alle Ressourcen mit einzubeziehen wie Freie Träger, soziale Dienste, Sportvereine und die Polizei. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 177 148/2004 Seite 2 von 2 Zum 2. Beschluss weist die Verwaltung auf folgendes hin: Im unmittelbaren Umfeld der Jugendfreizeiteinrichtung "Heyebad" bestehen derzeit keine Planungsabsichten bezüglich Spielflächen und Spielplätze. Südlich der Torfbruchstraße/Morper Straße zwischen dem Gelände der Gerresheimer Glashütte und den Kleingärten im Brühl sind im Rahmenplan Gerresheim-Süd zwei Spielplätze dargestellt. Die Planungen sind bisher lediglich östlich der Heyestraße insofern konkretisiert worden, als der Rat am 20.11.2003 einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan mit dem Ziel "Ausweisung eines Wohn- und Kerngebietes" fasste. Eine weitere Spielfläche ist im Bereich des jetzigen Parkplatzes zwischen dem Betriebsgelände der Glashütte und der Heyestraße vorgesehen; über den Rahmenplan hinaus ist diese Absicht jedoch bisher nicht konkretisiert worden. Die Grünfläche rechts vom Eingang der JFE "Heyebad" umfasst ca. 20 m². Sie wird in den Sommermonaten als Spielfläche durch die Einrichtungsbesucher genutzt. Von Seiten der Verwaltung sind Änderungen nicht beabsichtigt. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 7 07.09.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177 148/2004