Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 177 148/2004
Seite 1 von 2
Informationsvorlage
Betrifft:
Jugendfreizeiteinrichtung Heyebad
-Informationsvorlage zu den Beschlüssen der BV 7 vom 28.01.2003 und 25.11.2003-
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihren Sitzungen am 28.01. bzw. 25.11.2003 folgende
Beschlüsse:
1. Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, den gewaltpräventiven Arbeitsansatz
des Jugendzentrums "Heyebad" vorzustellen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, vorhandene Planungen zu Spielflächen im Bereich
des Jugendclubs "Heyebad" vorzulegen.
Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit:
Wie § 3 Abs. 6 der Bezirkssatzung ausführt, besteht nach den Bestimmungen des
Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) für die Einrichtungen des Jugendamtes keine
Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretungen. Von daher war die Verwaltung nicht
verpflichtet, den 1. Beschluss umzusetzen.
Im Hinblick auf die Informationsverpflichtung gegenüber den Mandatsträgern im
Stadtbezirk wird jedoch hierzu folgendes mitgeteilt :
Die pädagogische Konzeption der städt. Jugendfreizeiteinrichtung "Heyebad" beinhaltet
auch einen gewaltpräventiven Arbeitsansatz, u.a. die Verzahnung von stationärer und
mobiler Jugendarbeit.
In die Zielvereinbarung für die Jahre 2003 und 2 004 wurden Projekte zur
Gewaltprävention festgeschrieben und durchgeführt:
S von der Jugendfreizeiteinrichtung ausgehend zur cliquenorientierter" Jugendarbeit
im Stadtteil/Quartier,
S Übernachtungsaktionen für "neue" Gruppen und Cliquen,
S regelmäßiger fachlicher Austausch und gemeinsame Aktionen ( u.a. Turniere,
Disco-Veranstaltungen, Film-Nacht, "Coolness-Training) mit den anderen Kinder-
und Jugendeinrichtungen im Stadtteil.
Ausgerichtet waren alle Projekte zur Gewaltprävention nicht nur auf die kommunalen
Jugendfreizeiteinrichtungen im Stadtbezirk, sondern versucht wurde, alle Ressourcen mit
einzubeziehen wie Freie Träger, soziale Dienste, Sportvereine und die Polizei.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 177 148/2004
Seite 2 von 2
Zum 2. Beschluss weist die Verwaltung auf folgendes hin:
Im unmittelbaren Umfeld der Jugendfreizeiteinrichtung "Heyebad" bestehen derzeit keine
Planungsabsichten bezüglich Spielflächen und Spielplätze.
Südlich der Torfbruchstraße/Morper Straße zwischen dem Gelände der Gerresheimer
Glashütte und den Kleingärten im Brühl sind im Rahmenplan Gerresheim-Süd zwei
Spielplätze dargestellt. Die Planungen sind bisher lediglich östlich der Heyestraße
insofern konkretisiert worden, als der Rat am 20.11.2003 einen Aufstellungsbeschluss für
einen B-Plan mit dem Ziel "Ausweisung eines Wohn- und Kerngebietes" fasste.
Eine weitere Spielfläche ist im Bereich des jetzigen Parkplatzes zwischen dem
Betriebsgelände der Glashütte und der Heyestraße vorgesehen; über den Rahmenplan
hinaus ist diese Absicht jedoch bisher nicht konkretisiert worden.
Die Grünfläche rechts vom Eingang der JFE "Heyebad" umfasst ca. 20 m². Sie wird in den
Sommermonaten als Spielfläche durch die Einrichtungsbesucher genutzt. Von Seiten der
Verwaltung sind Änderungen nicht beabsichtigt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 7 07.09.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
RSD AllVorlg.WPT