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Datenblatt Düsseldorfer Fahrradhäuschen als Text anzeigen
Title: 00277520.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00277520.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:52:04 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
## Atelier Fritschi + Stahl Architektur und Stadtraum Atelier Fritschi + Stahl Architektur und Stadtraum
Kon Stru Ktion
Stahlrahmen-Konstruktion Rechteckhohlprofilen, verzinkt;
passend für 10 Fahrradhängesysteme. Abme SS ung
Länge x Breite 4,90 m x 1,50 m Höhe 3,00 m
DAch unD wAnD
hochdruck-Schichtpressstoffplatten Stärke 10 mm
türe n
Zwei Doppelflüge (lichter Durchgang 1,74 m) und eine einteilige Flügeltür (lichter Durchgang 0,84 m) mit Schloß, Profilzylinder und Drückergarnitur
ober Flächen / F Arben
Platten mit matter Oberfläche. Farbtöne: Passion Red, Royal Blue, Lime Green, Mineral Blue.
Das Düsseldorfer Fahrradhäuschen
erfüllt die Unterbringung von privaten Fahrrädern im Stadtbereich. Insbesondere im innerstädtischen Bereich fehlen solche Angebote. Praktisch überall verfügbar sind Parkplatzflächen für Autos. Auf einem Stellplatz können im Düsseldorfer
Fahrradhäuschen
10 Räder untergebracht werden – witterungsgeschützt und diebstahl -sicher.
Das Fahrradhäuschen hat eine emb -
lematische Gestalt, es soll sich nicht ducken oder verstecken – es ist ein Symbol für ein fahrradfreundliches
Düsseldorf.
Blattgrösse:
Index:
Maßstab:
Datum:
420 / 297 mm
Amt für Verkehrsmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf
1:50
Düsseldorfer Fahrradhäuschen
Bergische Landstraße 79 - 40629 Düsseldorf Tel.: 0211 / 73 333 72 - Fax: 0211 / 73 333 86 E-mail: [email protected] www.fritschi-stahl.de
Atelier Fritschi + Stahl Architektur und Stadtraum
Bauherr:
Planung:
Datum Änderungen Index
Sämtliche Maße sind vom Unternehmer verantwortlich zu prüfen bzw. am Bau zu nehmen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten und der Bauleitung vor Baubeginn nachweislich zu klären. Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit den Zeichnungen der Fachingenieure. Dieser Plan darf ohne Zustimmung des Architekten weder verfielfältigt, noch ausgeführt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Wiederrechtliche Benutzung wird urheberrechtlich verfolgt.
Lageplan Längsparker
W-DFH-001-L B
01.03.2016
B
> 50
Sicherheitsabstand zur Fahrspur
Gehweg
Längsparker
Fahrbahn
Blattgrösse:
Index:
Maßstab:
Datum:
Amt für Verkehr Landeshauptsta
Düsseldor
Bergische Lands Tel.: 0211 / 73 33 E-mail: info@frits www.fritschi-stah
Atelier Fritsch Architektur und
Bauherr:
Planung:
Änderunge Index
Sämtliche Maße sin prüfen bzw. am Bau dem Architekten un nachweislich zu klä Dieser Plan ist nur g Zeichnungen der Fa Dieser Plan darf oh verfielfältigt, noch a zugänglich gemach wird urheberrechtlic
Lageplan D
W-DFH-004
Sicherheitsabstand zur Fahrspur
Gehweg
Diagonalparker
Fahrbahn Atelier Fritschi + Stahl Architektur und Stadtraum
mont Age / beFeStigung
Als fertig montiertes Element auf einem LKW mit Kran transportabel. Kann ohne aufwändige Vorbereitung vor Ort angeliefert und aufgestellt
werden.
Höhenverstellbare Stützenfüße.
Freistehend auf tragfähigem untergrund.
gewicht
Fahrradhäuschen ohne eingelegte Bodenplatten (Gehwegplatten): ca. 1,5 Tonnen
FAhrr AD hänge SyStem
leicht zu bedienende Fahrradaufhängungen 10 Hängeparker mit Gas -
druckfedermechanik (verstärkte Gasdruckfeder) RADT yPE nHängesystem geeignet für alle gängigen Radtypen bis ca. 30 kg. Jeweils zwei Doppelflügeltüren ermöglichen auch das Unterbringen von Lastenfahrrädern, Anhängern etc.
Son Derwun Sch
Individuelle Sonderwünsche können nur nach vorheriger Abstimmung
realisiert werden.
In TERESSE nSGRUPPE nFahrradhäuschen für private Interessensgruppen oder Hausgemein -
schaften, die gemeinsam eine Unterstellmöglichkeit für Räder suchen.
entwur F
Atelier Fritschi + Stahl Architektur und Stadtraum
Der Entwurf des Fahrradhäuschens ist urheberrechtlich geschützt.
Au Ftr Aggeber Amt für Verkehrsmanagement - landeshauptstadt Düsseldorf www.duesseldorf.de/radschlag
Konstruktionsbeschreibung als Text anzeigen
Title: Düsseldorfer Fahrradhäuschen
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00277522.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:52:05 GMT
Number of Pages: 22
Markdown Content:
Blattgrösse:
Index:
Maßstab:
Datum:
420 / 297 mm
Amt für Verkehrsmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf
1:50
# Düsseldorfer Fahrradhäuschen
Bergische Landstraße 79 - 40629 Düsseldorf Tel.: 0211 / 73 333 72 - Fax: 0211 / 73 333 86 E-mail: [email protected] www.fritschi-stahl.de
Atelier Fritschi + Stahl
Architektur und Stadtraum
Bauherr:
Planung:
Datum Änderungen Index
Sämtliche Maße sind vom Unternehmer verantwortlich zu prüfen bzw. am Bau zu nehmen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten und der Bauleitung vor Baubeginn nachweislich zu klären. Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit den Zeichnungen der Fachingenieure. Dieser Plan darf ohne Zustimmung des Architekten weder verfielfältigt, noch ausgeführt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Wiederrechtliche Benutzung wird urheberrechtlich verfolgt.
## Lageplan Längsparker
## W-DFH-001-L B
01.03.2016
B
> 50
Sicherheitsabstand zur Fahrspur
Gehweg
Längsparker
Fahrbahn Blattgrösse:
Index:
Maßstab:
Datum:
420 / 297 mm
Amt für Verkehrsmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf
1:50
# Düsseldorfer Fahrradhäuschen
Bergische Landstraße 79 - 40629 Düsseldorf Tel.: 0211 / 73 333 72 - Fax: 0211 / 73 333 86 E-mail: [email protected] www.fritschi-stahl.de
Atelier Fritschi + Stahl
Architektur und Stadtraum
Bauherr:
Planung:
Datum Änderungen Index
Sämtliche Maße sind vom Unternehmer verantwortlich zu prüfen bzw. am Bau zu nehmen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten und der Bauleitung vor Baubeginn nachweislich zu klären. Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit den Zeichnungen der Fachingenieure. Dieser Plan darf ohne Zustimmung des Architekten weder verfielfältigt, noch ausgeführt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Wiederrechtliche Benutzung wird urheberrechtlich verfolgt.
## Lageplan Senkrechtparker
## W-DFH-002-L B
01.03.2016
B
> 50 4,64
> 5,14
Sicherheitsabstand zur Fahrspur
Gehweg
Senkrechtparker
Fahrbahn Blattgrösse:
Index:
Maßstab:
Datum:
420 / 297 mm
Amt für Verkehrsmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf
1:50
# Düsseldorfer Fahrradhäuschen
Bergische Landstraße 79 - 40629 Düsseldorf Tel.: 0211 / 73 333 72 - Fax: 0211 / 73 333 86 E-mail: [email protected] www.fritschi-stahl.de
Atelier Fritschi + Stahl
Architektur und Stadtraum
Bauherr:
Planung:
Datum Änderungen Index
Sämtliche Maße sind vom Unternehmer verantwortlich zu prüfen bzw. am Bau zu nehmen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten und der Bauleitung vor Baubeginn nachweislich zu klären. Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit den Zeichnungen der Fachingenieure. Dieser Plan darf ohne Zustimmung des Architekten weder verfielfältigt, noch ausgeführt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Wiederrechtliche Benutzung wird urheberrechtlich verfolgt.
## Lageplan Zwillingsanlage
## W-DFH-003-L B
01.03.2016
B
Sicherheitsabstand zur Fahrspur
Gehweg
Fahrbahn
Senkrechtparker
Fahrradhof Blattgrösse:
Index:
Maßstab:
Datum:
420 / 297 mm
Amt für Verkehrsmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf
1:50
# Düsseldorfer Fahrradhäuschen
Bergische Landstraße 79 - 40629 Düsseldorf Tel.: 0211 / 73 333 72 - Fax: 0211 / 73 333 86 E-mail: [email protected] www.fritschi-stahl.de
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Architektur und Stadtraum
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Datum Änderungen Index
Sämtliche Maße sind vom Unternehmer verantwortlich zu prüfen bzw. am Bau zu nehmen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten und der Bauleitung vor Baubeginn nachweislich zu klären. Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit den Zeichnungen der Fachingenieure. Dieser Plan darf ohne Zustimmung des Architekten weder verfielfältigt, noch ausgeführt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Wiederrechtliche Benutzung wird urheberrechtlich verfolgt.
## Lageplan Diagonalparker
## W-DFH-004-L B
01.03.2016
B
Sicherheitsabstand zur Fahrspur
Gehweg
Diagonalparker
Fahrbahn Blattgrösse:
Index:
Maßstab:
Datum:
420 / 297 mm
Amt für Verkehrsmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf
1:20
# Düsseldorfer Fahrradhäuschen
Bergische Landstraße 79 - 40629 Düsseldorf Tel.: 0211 / 73 333 72 - Fax: 0211 / 73 333 86 E-mail: [email protected] www.fritschi-stahl.de
Atelier Fritschi + Stahl
Architektur und Stadtraum
Bauherr:
Planung:
> Datum Änderungen Index
> Sämtliche Maße sind vom Unternehmer verantwortlich zu prüfen bzw. am Bau zu nehmen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten und der Bauleitung vor Baubeginn nachweislich zu klären. Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit den Zeichnungen der Fachingenieure. Dieser Plan darf ohne Zustimmung des Architekten weder verfielfältigt, noch ausgeführt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Wiederrechtliche Benutzung wird urheberrechtlich verfolgt.
## Grundriss
## W-DFH-100-G B
01.03.2016
B
4,90 20
> 7 67 5 67 5 7
> 1 3 6 1,29 9 1
7 90 90 90 90 90 33
40 40 40 50 40 50 40 40 40
65 15 88 5 15 88 5 15 88 5 15 88 5 15 88 5 15 32 5
> 7 1,35 7
> 1,49
5,10
5° 5°
FAHRRAD HÄNGESYSTEM Fahrradaufhängung Hängeparker mit Gasdruckfedermechanik; mit verstärkter Gasdruckfeder für Fahrräder bis 30kg; Montage auf Unterkonstruktion, Höhenversetzte Montage; Konstruktion aus Stahl feuerverzinkt; inkl. Wandschutz Hinterrad; Grundlager der Planung: Gronard Hängeparker Typ Lift o. glw. Herstellerangaben berücksichtigen
HAUPTKONSTRUKTION Stahlrohr, vierkant (gemäß Statik) Unterkonstruktion: Aluwinkelblech, mehrfach gekantet, 5mm Außenverkleidung: Hochdruck-Schichtpressstoffplatten, genietet, 10mm Grundlage der Planung: Trespa Meteon o. glw. Farbton nach Bemusterung
SITZBANK Holzbeplankung 80x50mm auf T-Stahl T50 feuerverzinkt
TÜRKONSTRUKTION Stahlrohr, vierkant, 5/40/40mm mit eingestecktem Profilzylinder; Haltebügelscharnier, gerollt, geschweißt, 4mm; Beplankung mit Hochdruck-Schichtpressstoffplatten, genietet, 10mm; Grundlage der Planung: Trespa Meteon o. glw. Farbton nach Bemusterung Blattgrösse:
Index:
Maßstab:
Datum:
420 / 297 mm
Amt für Verkehrsmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf
1:20
# Düsseldorfer Fahrradhäuschen
Bergische Landstraße 79 - 40629 Düsseldorf Tel.: 0211 / 73 333 72 - Fax: 0211 / 73 333 86 E-mail: [email protected] www.fritschi-stahl.de
Atelier Fritschi + Stahl
Architektur und Stadtraum
Bauherr:
Planung:
Datum Änderungen Index
Sämtliche Maße sind vom Unternehmer verantwortlich zu prüfen bzw. am Bau zu nehmen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten und der Bauleitung vor Baubeginn nachweislich zu klären. Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit den Zeichnungen der Fachingenieure. Dieser Plan darf ohne Zustimmung des Architekten weder verfielfältigt, noch ausgeführt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Wiederrechtliche Benutzung wird urheberrechtlich verfolgt.
## Sonderräder etc
## Grundriss B
01.03.2016
B
# SONDERFAHRRÄDER / ANHÄNGER / ETC. Blattgrösse:
Index:
Maßstab:
Datum:
420 / 297 mm
Amt für Verkehrsmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf
1:20
# Düsseldorfer Fahrradhäuschen
Bergische Landstraße 79 - 40629 Düsseldorf Tel.: 0211 / 73 333 72 - Fax: 0211 / 73 333 86 E-mail: [email protected] www.fritschi-stahl.de
Atelier Fritschi + Stahl
Architektur und Stadtraum
Bauherr:
Planung:
> Datum Änderungen Index
> Sämtliche Maße sind vom Unternehmer verantwortlich zu prüfen bzw. am Bau zu nehmen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten und der Bauleitung vor Baubeginn nachweislich zu klären. Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit den Zeichnungen der Fachingenieure. Dieser Plan darf ohne Zustimmung des Architekten weder verfielfältigt, noch ausgeführt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Wiederrechtliche Benutzung wird urheberrechtlich verfolgt.
## Querschnitt
## W-DFH-201-S B
01.03.2016
B
> D-DFH-004-S
> Konstruktionsdetail Stützenfuß
> D-DFH-005-S
> Konstruktionsdetail Traufe
> D-DFH-006-S
> Konstruktionsdetail First
1 3 6 1,29 6 3 1
1,49
> 1,13
> 5 1,06 2
> 30 70 30 30 20 30
4 1,41 4
> 1,30 20
82°
49°
Fahrspur Parkplatz Längsparker Gehweg
> Öse Fuß var. 12 1,92 6 3 66 18 10
> 15 4 86 4 86 4 12 5
> 2 2,11 87
> 2 2,98
> 12
> 1 9 2
> 1
> 3,00
HAUPTKONSTRUKTION Stahlrohr, vierkant (gemäß Statik) Unterkonstruktion: Aluwinkelblech, mehrfach gekantet, 5mm Außenverkleidung: Hochdruck-Schichtpressstoffplatten, genietet, 10mm Grundlage der Planung: Trespa Meteon o. glw. Farbton nach Bemusterung
TÜRKONSTRUKTION Stahlrohr, vierkant, 5/40/40mm mit eingestecktem Profilzylinder; Haltebügelscharnier, gerollt, geschweißt, 4mm; Beplankung mit Hochdruck-Schichtpressstoffplatten, genietet, 10mm; Grundlage der Planung: Trespa Meteon o. glw. Farbton nach Bemusterung
FAHRRAD HÄNGESYSTEM Fahrradaufhängung Hängeparker mit Gasdruckfedermechanik; mit verstärkter Gasdruckfeder für Fahrräder bis 30kg; Montage auf Unterkonstruktion, Höhenversetzte Montage; Konstruktion aus Stahl feuerverzinkt; inkl. Wandschutz Hinterrad; Grundlager der Planung: Gronard Hängeparker Typ Lift o. glw. Herstellerangaben berücksichtigen
UNTERKONSTRUKTION FAHRRADHALTER Flachstahl Feuerverzinkt, 10/200 mm
STÜTZENFUSS höhenverstellbarer Stützenfuß; Gewindestab mit Fußplatte
BODENAUFBAU Gehwegplatten zweilagig, 400/400/50mm; lose auf Stahlträger verlegt
STAHLHAKEN Je Türelement zwei Stahlhaken, verzinkt Blattgrösse:
Index:
Maßstab:
Datum:
420 / 297 mm
Amt für Verkehrsmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf
1:20
# Düsseldorfer Fahrradhäuschen
Bergische Landstraße 79 - 40629 Düsseldorf Tel.: 0211 / 73 333 72 - Fax: 0211 / 73 333 86 E-mail: [email protected] www.fritschi-stahl.de
Atelier Fritschi + Stahl
Architektur und Stadtraum
Bauherr:
Planung:
Datum Änderungen Index
Sämtliche Maße sind vom Unternehmer verantwortlich zu prüfen bzw. am Bau zu nehmen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten und der Bauleitung vor Baubeginn nachweislich zu klären. Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit den Zeichnungen der Fachingenieure. Dieser Plan darf ohne Zustimmung des Architekten weder verfielfältigt, noch ausgeführt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Wiederrechtliche Benutzung wird urheberrechtlich verfolgt.
## Schnitt Bank
## W-DFH-202-S
24.05.2016
D-DFH-007-S
Konstruktionsdetail Wand-/Dachaufbau
D-DFH-006-S
Konstruktionsdetail First
> 12 29 5 1,62 5 6 69 18 10
> 5 1,06 2
> 1,13
> 91
> 2 2,11 87 7
> 2 2,98 7
82°
139°
Fahrspur Parkplatz Längsparker Gehweg
> 12 19 5 5 5
> 41 5
HAUPTKONSTRUKTION Stahlrohr, vierkant (gemäß Statik) Unterkonstruktion: Aluwinkelblech, mehrfach gekantet, 5mm Außenverkleidung: Hochdruck-Schichtpressstoffplatten, genietet, 10mm Grundlage der Planung: Trespa Meteon o. glw. Farbton nach Bemusterung
STÜTZENFUSS höhenverstellbarer Stützenfuß; Gewindestab mit Fußplatte
SITZBANK Holzbeplankung 80x50mm auf T-Stahl T50 feuerverzinkt
## C
CBlattgrösse:
Index:
Maßstab:
Datum:
420 / 297 mm
Amt für Verkehrsmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf
1:20
# Düsseldorfer Fahrradhäuschen
Bergische Landstraße 79 - 40629 Düsseldorf Tel.: 0211 / 73 333 72 - Fax: 0211 / 73 333 86 E-mail: [email protected] www.fritschi-stahl.de
Atelier Fritschi + Stahl
Architektur und Stadtraum
Bauherr:
Planung:
> Datum Änderungen Index
> Sämtliche Maße sind vom Unternehmer verantwortlich zu prüfen bzw. am Bau zu nehmen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten und der Bauleitung vor Baubeginn nachweislich zu klären. Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit den Zeichnungen der Fachingenieure. Dieser Plan darf ohne Zustimmung des Architekten weder verfielfältigt, noch ausgeführt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Wiederrechtliche Benutzung wird urheberrechtlich verfolgt.
## Längsschnitt
## W-DFH-203-S B
01.03.2016
B
> D-DFH-008-S
> Konstruktionsdetail Stützenfuß + Boden
> 2 2,98 7
> 12 1,92 6 69 20 8
> 12
> 12
41 40 40 40 50 40 50 40 40 40 41
HAUPTKONSTRUKTION Stahlrohr, vierkant (gemäß Statik) Unterkonstruktion: Aluwinkelblech, mehrfach gekantet, 5mm Außenverkleidung: Hochdruck-Schichtpressstoffplatten, genietet, 10mm Grundlage der Planung: Trespa Meteon o. glw. Farbton nach Bemusterung
FAHRRAD HÄNGESYSTEM Fahrradaufhängung Hängeparker mit Gasdruckfedermechanik; mit verstärkter Gasdruckfeder für Fahrräder bis 30kg; Montage auf Unterkonstruktion, Höhenversetzte Montage; Konstruktion aus Stahl feuerverzinkt; inkl. Wandschutz Hinterrad; Grundlager der Planung: Gronard Hängeparker Typ Lift o. glw. Herstellerangaben berücksichtigen
UNTERKONSTRUKTION FAHRRADHALTER Flachstahl Feuerverzinkt, 10/200 mm
STÜTZENFUSS höhenverstellbarer Stützenfuß; Gewindestab mit Fußplatte
BODENAUFBAU Gehwegplatten zweilagig, 400/400/50mm; lose auf Stahlträger verlegt
SITZBANK Holzbeplankung 80x50mm auf T-Stahl T50 feuerverzinkt
## B
B
> 15.12.2015 Stahlblech für Hinterräder B
Blattgrösse:
Index:
Maßstab:
Datum:
420 / 297 mm
Amt für Verkehrsmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf
1:20
# Düsseldorfer Fahrradhäuschen
Bergische Landstraße 79 - 40629 Düsseldorf Tel.: 0211 / 73 333 72 - Fax: 0211 / 73 333 86 E-mail: [email protected] www.fritschi-stahl.de
Atelier Fritschi + Stahl
Architektur und Stadtraum
Bauherr:
Planung:
Datum Änderungen Index
Sämtliche Maße sind vom Unternehmer verantwortlich zu prüfen bzw. am Bau zu nehmen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten und der Bauleitung vor Baubeginn nachweislich zu klären. Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit den Zeichnungen der Fachingenieure. Dieser Plan darf ohne Zustimmung des Architekten weder verfielfältigt, noch ausgeführt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Wiederrechtliche Benutzung wird urheberrechtlich verfolgt.
## Giebelansicht Bank
## W-DFH-301-A
24.05.2016
Fahrspur Parkplatz Längsparker Gehweg C
CBlattgrösse:
Index:
Maßstab:
Datum:
420 / 297 mm
Amt für Verkehrsmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf
1:20
# Düsseldorfer Fahrradhäuschen
Bergische Landstraße 79 - 40629 Düsseldorf Tel.: 0211 / 73 333 72 - Fax: 0211 / 73 333 86 E-mail: [email protected] www.fritschi-stahl.de
Atelier Fritschi + Stahl
Architektur und Stadtraum
Bauherr:
Planung:
Datum Änderungen Index
Sämtliche Maße sind vom Unternehmer verantwortlich zu prüfen bzw. am Bau zu nehmen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten und der Bauleitung vor Baubeginn nachweislich zu klären. Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit den Zeichnungen der Fachingenieure. Dieser Plan darf ohne Zustimmung des Architekten weder verfielfältigt, noch ausgeführt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Wiederrechtliche Benutzung wird urheberrechtlich ve
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Hinweise zur Errichtung eines privaten Fahrradhäuschens mit Hilfe von städtischen Zuwendungen als Text anzeigen
Title: Vorlagenentwurf_OVA_Anlage-3_Hinweise zur Errichtung eines privaten Fahrradhäuschens mit Hilfe von städtischen Zuwendungen_
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00277525.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:52:05 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
Anlage 3 Hinweise zur Errichtung eines privaten Fahrradhäuschens mit Hilfe von städtischen Zuwendungen
1. Antrag
Sie können als Einzelperson, Vermieter/in oder Vermietungsgesellschaft, Interessengemeinschaft oder Verein einen Antrag zur Aufstellung und Bezuschussung eines Fahrradhäuschens stellen. Bitte fügen Sie einen Plan und Fotos der gewünschten Aufstellfläche bei und geben die gewünschte Farbgestaltung (s. Pkt. 4.) an. Der Antrag ist zu richten an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Verkehrsmanagement, Abteilung Verkehrsplanung, Auf´m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf.
2. Antrags- und Fördergegenstand
Ab dem Jahr 2017 werden gefördert, die im Auftrag der Stadt Düsseldorf entwickelten „Düsseldorfer Fahrradhäuschen“ in der Größe von ca. 1,50 T x 4,90/5,10 B x 3,00 H m zur Unterbringung von standardmäßig 10 Fahrrädern. Die Förderung je Häuschen beträgt einmalig 90 % der Herstellungskosten im Jahr 2017, in den Folgejahren jährlich 10 % weniger bis auf 50 % im Jahr 2021. Mit Herstellungskosten von rd. 20.600,- Euro brutto plus Transportkosten (ca. 1.400,- € brutto bei 1 oder 2 Häuschen) ist zu rechnen. Das Häuschen ist derzeit nach § 65 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW baugenehmigungsfrei. Förderfähig ist die Aufstellung des privaten Fahrradhäuschens auf öffentlichen Flächen, sofern der Bedarf von der Verwaltung anerkannt wurde; nicht bei Neubauten oder wenn ausreichender Platz auf dem Privatgrundstück zur Schaffung von Fahrradabstellanlagen besteht. Die Förder-Voraussetzungen werden im Rahmen des Antragsverfahrens von der Verwaltung geprüft und jeweils festgelegt, aus welchen Mitteln das Vorhaben gefördert werden kann.
3. Standortauswahl
Die Aufstellung ist im öffentlichen Raum - ggf. auch auf bisherigen Kfz-Stellplätzen oder beispielsweise am Rand von Grün- oder Sportflächen -denkbar. Es dürfen weder Feuerwehrzufahrten noch der allgemeine Straßenverkehr (z.B. Sichtbeziehungen, Lauf- od. Fahrflächen von Geh-und Radverkehr) behindert werden. Eine Errichtung auf Straßenabläufen, Schieberkappen (Gas/Wasser) oder anderen Schächten ist ebenfalls nicht möglich. Baurechtlich kann das Fahrradhäuschen nach den Maßgaben des § 6 Abs. 11 BauO NRW ohne eigene Abstandsflächen bzw. in den Abstandsflächen eines anderen Gebäudes errichtet werden. Der beantragte Standort wird von der Verwaltung geprüft und festgelegt. Vor einer Genehmigung der Verwaltung ist die Zustimmung der Bezirksvertretung erforderlich. 4. Gestaltung
Die Außenflächen des Häuschens müssen aus Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) in 10 mm Stärke bestehen. Die Farbe des Häuschens soll i.d.R. aus einem der vier Farbtöne „Passion Red, Royal Blue, Lime Green oder Mineral Blue“ in matt gewählt werden. Die Oberfläche soll nahezu porenfrei sein, um die meisten Verschmutzungen, insbesondere Graffiti, leicht entfernen zu können. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Anbringung von Produktwerbung. Genehmigungsfähig und Auflage wird ggf. Werbung für ortsansässige Händler, Geschäfte o.ä., deren Sichtachse durch das Fahrradhäuschen stark beeinträchtigt ist.
5. Genehmigung und Förderzusage
Die Genehmigung zur Aufstellung des Häuschens mit den entsprechenden Auflagen (u.a. Standort, Gestaltung, Unterhaltung, Nutzungsdauer bzw. Zweckbindung, Herstellung nur durch Fachbetrieb) erfolgt gebührenfrei durch das Amt für Verkehrsmanagement. Voraussetzungen sind das abgeschlossene verwaltungsinterne Prüfverfahren und die Zustimmung der zuständigen Bezirksvertretung. Das Förderprogramm gilt zunächst bis Ende 2021 und nur für das entwickelte Modell „Düsseldorfer Fahrradhäuschen“. Der Zuschuss ist dauerhaft zweckgebunden. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Der Empfänger der Genehmigung wird verpflichtet, alle Rechte und Pflichten aus der Genehmigung auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.
6. Auszahlung / Rückforderung der Fördergelder
Die Auszahlung der Fördergelder durch die Verwaltung an die Antragsteller erfolgt nach Aufstellung des Häuschens sowie Vorlage der Rechnung. Die Stadt kann nicht gewährleisten, dass die Fördergelder vor Eintritt der Zahlungsfälligkeit des Herstellers auf dem Konto der Antragsteller eingegangen sind. Sollte das Fahrradhäuschen nicht dauerhaft zweckgebunden als Fahrradabstellanlage verwendet oder instand gehalten werden, so kann die Verwaltung die Beseitigung des Häuschens und/ oder – innerhalb von 15 Jahren nach Ablauf des Jahres in dem der Bewilligungsbescheid erteilt wurde – die anteilige Rückzahlung des Zuschusses an die Stadt Düsseldorf fordern. Hilfestellungen für die Antragsteller:
7. Nutzersuche in der Nachbarschaft
Es empfiehlt sich, gleich zu Beginn weitere Nutzer/innen für das Fahrradhäuschen zu suchen, damit die entstehenden Kosten umgelegt werden können.
8. Private Organisation
Sofern Sie als Einzelperson agieren, können Sie sich mit anderen Nutzern bzw. den zukünftigen Eigentümern des Fahrradhäuschens in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen, um die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu regeln. Musterverträge dazu finden Sie im Internet. Ihre Aufgaben werden sein, der Betrieb des Häuschens einschließlich beispielsweise dem damit verbundenen Abschluss einzelner Nutzerverträge, der Vereinnahmung von Miete, der Instandhaltung/ Unterhaltung des Häuschens und ggf. Bildung einer Instandhaltungsrücklage sowie dem Abschluss von Versicherungen (s. 10.) Es wird voraussichtlich nötig sein, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Erfahrungsgemäß arbeiten viele Banken nur mit Privatkunden. Erkundigen Sie sich, welche Bank ein kostengünstiges Geschäftskonto für eine GbR einrichten kann. Sofern es sich um ein Online-Konto handelt, ist es zu Beginn notwendig, dass sich alle Gesellschafter per PostIdent für die Eröffnung des Onlinekontos legitimieren. Natürlich können Sie auch Ihre Vermieter oder Vermietungsgesellschaften oder Fahrrad aktive Verbände/ Vereine ansprechen, ob diese das Antragsverfahren und/oder die Organisation des Betriebs des Häuschens übernehmen.
9. Beauftragung der Herstellerfirmen
Die Beauftragung des Fahrradhäuschens durch Sie als Antragsteller ist bei einem ausgewählten Fachbetrieb (Schlosserei, Metall- oder Stahlbaufirma) vorzunehmen. Dazu erhalten Sie die Konstruktions- und Ausführungsplanung vom Amt für Verkehrsmanagement. Die Beauftragung umfasst Herstellung, Montage und Anlieferung. Das Häuschen enthält an einer Seite ein Sitzbank-Element. Die Verwaltung entscheidet vor Beauftragung im Rahmen der Genehmigung, ob dieses -bspw. aus Platzgründen - am jeweiligen Standort entfallen muss. Für die Statik zwingend ist die Auslegung des Häuschens mit handelsüblich in Baumärkten erhältlichen Gehwegplatten (40x40x5 cm) in zwei Lagen. Bedenken Sie ggf. Sonderwünsche, wie Solarzellen auf dem Dach für Innenbeleuchtung oder E-Bike-Lademöglichkeiten, die statisch möglich, aber mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden sind. In Baumärkten sind sicher einfachere und kostengünstigere Lösungen zu finden (z.B. Batterie betriebene LED-Leuchten); das E-Bike-Akku kann wie bisher in der Wohnung geladen werden.
10. Versicherungen
Zu empfehlen ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung (Absicherung gegen Brand, Sturm, Hagel u.ä.). Bei der Genehmigung gefordert, wird der Abschluss einer Gebäudehaftpflichtversicherung (Schutz vor Ersatzansprüchen Dritter, die durch das Gebäude zu Schaden kommen). Die Hausratversicherungen bewerten die Fahrradhäuschen in der Regel wie einen Keller und gewähren den Nutzern Versicherungsschutz für die dort abgestellten Fahrräder. Dies sollte ggf. von jedem Nutzer mit seiner Hausratversicherung geklärt werden.
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Title: Vorlage 66/ 51/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00277526.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:20:16 GMT
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Vorlage 66/ 51/2016
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## Beschlussvorlage
Betrifft:
Konzept Düsseldorfer Fahrradhäuschen
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Schaffung von dauerhaften privaten Fahrrad-Abstellanlagen im öffentlichen Raum nach dem Modell
„Düsseldorfer Fahrradhäuschen“ im Rahmen eines Förderprogramms 2017 – 2021. Der Zuschuss je Fahrradhäuschen beträgt 90 % der Herstellungskosten im Jahr 2017, 80 % im Jahr 2018, 70 % in 2019, 60 % in 2020 und 50 % im Jahr 2021.
Pro Jahr werden insgesamt maximal 200.000,- Euro zur Verfügung gestellt.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel und nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge.
Sachdarstellung:
Sowohl Fahrradhäuschen im öffentlichen Verkehrsraum - auch auf bisherigen Kfz-Abstellplätzen - oder im sonstigen öffentlichen Raum sind genehmigungs- und förderfähig, sofern die im Weiteren genannten und von der Verwaltung im Einzelfall zu prüfenden Voraussetzungen eingehalten werden.
Dieses Förderprogramm gilt zunächst für die Jahre 2017 bis 2021. Finanziert wird es aus Stellplatzablösungsbeträgen gemäß § 51 Absatz 6 BauO NRW. Sollten keine Stellplatzablösungsbeträge zur Verfügung stehen, so kann nach entsprechendem Beschluss der zuständigen Bezirksvertretung eine Finanzierung aus dem
„Bezirklichen Bauunterhalt“ erfolgen.
Eines der größten Erfordernisse für regelmäßigen Radverkehr besteht – über den Bedarf an öffentlichen Abstellanlagen hinaus - in der Schaffung von sicheren und witterungsgeschützten privaten Fahrradabstellanlagen im unmittelbaren Wohnumfeld. In vielen Fällen, vor allem in Düsseldorfs Gründerzeitvierteln, gibt es keinen geeigneten Platz, um Fahrräder abzustellen. Oftmals schreckt schon der Gedanke, das Fahrrad beispielsweise aufwändig aus einem Kellerraum hochtragen zu müssen, potenzielle Nutzer vom Fahrrad fahren ab. Umso mehr ist dies bei schweren Pedelecs oder Lastenrädern der Fall.
Deshalb hat die Fachverwaltung zusammen mit dem Architekturbüro Fritschi ein Modell eines Fahrradhäuschens entwickelt, das im öffentlichen Raum aufgestellt werden kann. Die wesentlichen Vorgaben waren dabei die Entwicklung einer stadtbildverträglichen Gestaltung, eine Eignung für unterschiedliche Rädertypen sowie die Möglichkeit einer Aufstellung auf einem KFZ Stellplatz.
Anders als bei den öffentlichen Abstellanlagen wird mit diesem Modell die Schaffung von privaten Fahrradabstellanlagen im Bereich der jeweiligen Wohngebäude unterstützt. Da trotz des städtischen Ziels zur Radverkehrsförderung der Nutzen hauptsächlich bei privaten Dritten liegt, kann die Umsetzung nur im Rahmen eines privaten Betreibermodells erfolgen. Anschaffung, Unterhaltung und der Betrieb des Häuschens müssen von den Nutzern selbst organisiert und finanziert werden.
Die Stadt Düsseldorf fördert dies mit einer einmaligen Anschubfinanzierung in Höher der in der Beschlussdarstellung aufgeführten Prozentsätze je Fahrradhäuschen. Vorlage 66/ 51/2016
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Aktueller Sachstand (26.09.2016):
Nach erfolgter Angebotsabfrage bei verschiedenen dafür in Frage kommenden Herstellern (Schlossereien, Metall- oder Stahlbaufirmen) wurden inzwischen zwei Prototypen des Fahrradhäuschens bei dem wirtschaftlichsten Anbieter bestellt. Einer soll im anfänglichen Bereich der Münsterstraße, der zweite im Bereich des Technischen Rathauses aufgestellt werden. Diese Prototypen sollen als Anschauungsobjekt für die interessierten Bürgerinnen und Bürger dienen, aber auch dazu, das Häuschen in der Praxis zu testen.
Der Preis für einen Prototyp beträgt rd. 20.600,- € brutto plus Transportkosten
(1.428,- € brutto bei 1 oder 2 Häuschen). Die Fachverwaltung ist in Gesprächen mit
der Herstellerfirma, damit der Angebotspreis der Prototypen - zumindest für die ersten 3 Jahre des Zuwendungszeitraums bis Ende 2019 - auch für die privat anzuschaffenden Fahrradhäuschen gilt. Die Herstellerfirma hat aufgrund ihrer Erfahrungen Vorschläge für Detailänderungen gemacht, die konstruktiv und vom Design her mit dem Architekturbüro Fritschi abzustimmen sind. Sollten sich dadurch Veränderungen ergeben, kann sich auch der Preis des Fahrradhäuschens noch leicht ändern.
Beschreibung des Fahrradhäuschens:
Die Anlagen 1 (Datenblatt) und 2 (Ausführungsplanung) enthalten die Konstruktionsbeschreibungen des Fahrradhäuschens.
Anders als bei dem ersten privaten, im Durchmesser 2,80 m runden Fahrradhäuschen im Bereich der Himmelgeister Straße/ Chlodwigstraße ist bei dem neu entwickelten Häuschen eine rechteckige Grundfläche vorgesehen. Form und Maße - ca. 1,50 T x 4,90 B x 3,00 H m - ermöglichen grundsätzlich auch die Aufstellung in einzelne Kfz-Parkstände. Einschließlich Sitzbank beträgt die Breite 5,10 m. Wie häufig bei parkenden Kfz, ergibt sich bei einer Aufstellung in Quer- und Schrägparkplätzen ein leichter Überstand in den Seitenraum.
Das Sitzbank-Element muss entfallen, wenn die erforderlichen Abstände zu Fahrbahn oder einer Radverkehrsanlage nicht eingehalten würden.
Die in der Konstruktionsbeschreibung enthaltenen Rad-Aufhängevorrichtungen sind für bis zu 30 kg schwere Pedelecs geeignet.
Während im runden Häuschen hängend max. 12 Fahrräder normaler Größe an einem mittigen Rondell Platz finden, sind es im neu entwickelten Häuschen max. 10 Fahrräder nebeneinander. Durch die Form, die flexible Innenaufteilung und die Anordnung der Türen besteht hierin auch die Möglichkeit, ganz oder teilweise Lastenräder oder andere größere Rädertypen unterzubringen.
Zur baulichen Vereinfachung und Kostenreduzierung sowie der Standortflexibilität im öffentlichen Raum ist standardmäßig kein Stromanschluss für Licht, Akku-Ladestationen o.ä. vorgesehen. Der Lichteinfall erfolgt durch die geöffneten Türen. Alternativ können die Nutzer mit einfachen Mitteln, beispielsweise einer mit Batterie betriebenen LED-Leuchte, eine Innenbeleuchtung erstellen. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, mit entsprechenden Mehrkosten eine Solaranlage auf dem Dach anzubringen. Die Statik ist dafür ebenfalls ausreichend.
Haken zum Aufhängen von Zubehör sind standardmäßig an den Innenseiten der Türen angebracht. Vorlage 66/ 51/2016
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Für die Wand- und Dachflächen sind 10 mm-Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) mit einer geschlossenen, nahezu porenfreien Oberfläche vorgesehen, von der lt. Herstellerangabe die meisten Verschmutzungen, insbesondere Graffiti, leicht entfernt werden können.
Details zur Förderung:
Zur Vermeidung von städtebaulich unverträglichem Wildwuchs kommt eine städtische Förderung grundsätzlich nur beim Einsatz des von Architekt Fritschi entwickelten Fahrradhäuschens infrage.
Förderfähig ist die Aufstellung des privaten Fahrradhäuschens auf öffentlichen Flächen, sofern der Bedarf von der Verwaltung anerkannt wurde; nicht bei Neubauten oder wenn ausreichender Platz auf dem Privatgrundstück zur Schaffung von Fahrradabstellanlagen besteht. Auf öffentlichen Verkehrsflächen kann eine Förderung aus Stellplatzablösungsbeträgen nur dann erfolgen, wenn die Fläche ehemals nicht aus ebendiesen Mitteln hergerichtet wurde.
Sollte das Fahrradhäuschen nicht dauerhaft zweckgebunden verwendet oder instand gehalten werden, so kann die Verwaltung die Beseitigung des Häuschens und/ oder
– innerhalb von 15 Jahren nach Ablauf des Jahres in dem der Bewilligungsbescheid erteilt wurde – die anteilige Rückzahlung des Zuschusses fordern.
Verfahren zur Aufstellung eines Fahrradhäuschens:
Privatleute, Vermieter oder Vermietungsgesellschaften, Interessengemeinschaften oder Vereine können bei der Stadt, Amt für Verkehrsmanagement, einen Antrag auf Bezuschussung eines Fahrradhäuschens mit Angabe der gewünschten Fläche zur Aufstellung stellen. Die Antragsteller fügen einen Plan und Fotos der gewünschten Fläche sowie einen Vorschlag für die gewünschte Farbgestaltung bei.
Das Amt für Verkehrsmanagement prüft zunächst zusammen mit dem Antragsteller, auf welcher Fläche das Häuschen tatsächlich realisiert werden kann. Das Amt für Verkehrsmanagement bindet das Bauaufsichtsamt zur Prüfung der Zulässigkeit in Bezug auf einzuhaltende Bestimmungen wie zu Feuerwehrzufahrten, Gestaltungssatzungen oder Ähnlichem ein.
Das Häuschen selbst ist nach § 65 Absatz 1 Nr. 1 der Bauordnung NRW (BauO NRW) mit unter 30 m³ baugenehmigungsfrei. Nach den Maßgaben des § 6 Abs. 11 der BauO NRW ist es als Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, welches zu Abstellzwecken genutzt wird, grundsätzlich ohne eigene Abstandsflächen sowie in den Abstandsflächen eines anderen Gebäudes zulässig.
Mögliche Verkehrsgefährdungen - beispielsweise in Bezug auf Sichtbeziehungen oder frei zu haltende Zufahrten, Zugänge, Radwege und ausreichende Gehwegflächen – sind auszuschließen. Bei der Inanspruchnahme bisheriger Kfz-Stellplätze ist regelmäßig davon auszugehen, dass Zufahrten und Zugänge in ausreichendem Maße freigehalten sind.
Bei der Inanspruchnahme von sonstigen öffentlichen Flächen ist die Maßnahme mit dem grundstücksverwaltenden Amt abzustimmen und die Zustimmung einzuholen. Denkbar sind hier beispielsweise Randflächen von Grün- oder Sportflächen o.ä.. Flächen mit nach der Satzung geschützten Bäumen sind dabei grundsätzlich auszusparen. Vorlage 66/ 51/2016
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Sofern anliegende Geschäfte oder Betriebe durch das Fahrradhäuschen in der Sicht stark beeinträchtigt sind – dies kann beispielsweise bei der Aufstellung in einem Längsparkstand der Fall sein -, erfolgt eine Abstimmung mit diesen. Die Verwaltung kann auf dem Fahrradhäuschen Werbung für und auf Kosten von diesen Geschäften genehmigen. Sonstige Fremdwerbung und Produktwerbung sind ausgeschlossen.
In jedem Fall wird zu den Fahrradhäuschen im öffentlichen Raum vor der Genehmigung der Verwaltung die Zustimmung der zuständigen Bezirksvertretung eingeholt.
Sofern keine Zuwendung aus Stellplatzablösungsbeträgen möglich ist, erfolgt dabei eine Anfrage an die Bezirksvertretung, ob aus ihren Mitteln ein Zuschuss aus dem
sogenannten „bezirklichen Bauunterhalt“ (Haushaltsstelle wird vom Amt für
Gebäudemanagement verwaltet) möglich ist.
Das Amt für Verkehrsmanagement genehmigt die Aufstellung des Fahrradhäuschens (auf Widerruf) mittels einer gebührenfreien Sondernutzungsgenehmigung mit den entsprechenden Auflagen. Der Antragsteller wird verpflichtet, die Rechte und Pflichten aus der Genehmigung an einen Rechtsnachfolger weiter zu geben.
Die Bestellung des Häuschens erfolgt durch die Antragsteller bei einem ausgewählten Fachbetrieb. Die Auszahlung des einmaligen städtischen Kostenzuschusses erfolgt – wie bei Anwohnerquartiersgaragen - nach Aufstellung des Häuschens und Vorlage der Rechnung an den Antragsteller.
Betrieb des Fahrradhäuschens:
Der Betrieb des Häuschens muss durch Privat erfolgen. Denkbar ist der Betrieb durch Vermieter/innen oder Vermietungsgesellschaften, Eigentümergemeinschaften oder durch Privatleute mittels Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Mit dem Betrieb eines Fahrradhäuschens verbundene Aufgaben können beispielsweise sein, der Abschluss einzelner Nutzerverträge, eine Vereinnahmung von Miete auf ein dazu einzurichtendes Mietkonto, die Instandhaltung/ Unterhaltung des Häuschens und ggf. Bildung einer Instandhaltungsrücklage sowie der Abschluss von Versicherungen wie z.B. Gebäude- und zwingend Gebäudehaftpflicht.
Das Amt für Verkehrsmanagement hat den als Anlage 3 dargestellten Leitfaden
„Hinweise zur Errichtung eines privaten Fahrradhäuschens mit Hilfe von städtischen Zuwendungen“ für die Antragsteller erstellt und wird diesen auch im Internet
veröffentlichen. Auch auf den Internet-Seiten des ADFC sind hilfreiche Hinweise, wie z. B. ein Mustervertrag zur Gründung einer GbR, zu finden.
Es ist davon auszugehen, dass Hausratversicherungen den Nutzern Versicherungsschutz für die eingestellten Fahrräder gewähren, da sie die Fahrradhäuschen in der Regel wie einen Keller bewerten. Vorlage 66/ 51/2016
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ordnungs - und Verkehrsausschuss 26.10.2016 -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden
Nr. Anlage
1 Datenblatt Düsseldorfer Fahrradhäuschen
2 Konstruktionsbeschreibung
3 Hinweise zur Errichtung eines privaten Fahrradhäusc hens mit Hilfe
von städtischen Zuwendungen
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Dr. Keller