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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\52_ 100_2004_20730.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00071730.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:12:05 GMT
Number of Pages: 8
Markdown Content:
> Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR)
> NEXTRECORD
Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage
52/100/2004
> Bauherrenamt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Sportamt Herr Kruse Herr Skalnik 95201
> Technisches Amt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Amt 66 Herr Leonhardt Frau Sander 94658
# Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Bau- und Finanzierungsbeschlusses für Baumaßnahmen gemäß Ziffer 1.1 der Dienstanweisung für die Planung und Durchführung von Hochbauten
Hochbauvorhaben X Tiefbauvorhaben 1 Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt:
X Bezirksvertretung X Bauauschuss X Fachausschuss X Haupt- und Finanzausschuss X Rat
Projektbezeichnung
Sanierung der Sportanlage Ernst-Poensgen-Allee (Polizei SV)
Haushaltsstelle(n) Gesamtkosten
2 M 00007554 5550 94000 UK 07000 - Wiederherstellung und Verbesserung von Sportanlagen - Baukosten 1.094.000,00 EUR
Nettofolgekosten
(jährliche Mehrbelastung für den Haushalt – siehe Ziffer 5.7) Gesamtsumme Folgekosten jährlich 87.520,00 EUR
Bisheriger Beschluss Grundsatzbeschluss vom Grundsatzbeschluss vom
X Fachausschuss 04.03.2004 X Rat 25.03.2004
Bisherige Kostenermittlung vom in Höhe von Kostenschätzung X Kostenberechnung Kostenanschlag 22.10.2004 1.094.000,00 EUR
Unterlagen nach § 10 GemHVO BIC-Empfehlung IPK-Empfehlung RPA geprüft am X vom 16.11.2004 vom
2 Beschlussdarstellung
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von den Plänen (Maßstab 1 : ) und Kostengliederung siehe Nr. 4.4 der Kostenschätzung vom der Kostenberechnung vom dem Kostenanschlag vom in Höhe von
04.03.2004 1.094.000,- EUR und stimmt zu. Das Ergebnis der Beratung im Bauausschuss wird in der Sitzung mündlich vorgetragen.
Der Rat beschließt die Sanierung der Sportanlage Ernst- Poensgen-Allee (Polizei SV) und ermächtigt den Kämmerer, hierfür 1.094.000,00 EUR (davon 49.000,00 EUR überplanmäßig) bereitzustellen.
3 Sachdarstellung
1. Einleitung
Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt die Sanierung der Sportanlage Ernst-Poensgen-Allee. Hierzu wurde im Vorfeld durch den Planverfasser eine Bestandsaufnahme sowie ein Sanierungsvorschlag für die o.g. Sportanlage erarbeitet. Die Planung sieht den Neubau eines Großspielfeldes sowie den Neubau eines Kleinspielfeldes vor. Beide Spielfelder werden als granulatverfüllte Kunstrasenspielfelder errichtet. Zudem wird an der Westseite des Großspielfeldes eine leichtathletische Anlage errichtet -100 m Sprintstrecke, Weitsprung- und Hochsprunganlage, Kugelstoßanlage.
> 2. Lage des Platzes
> Die Sportanlage des Polizeisportvereins e.V. Iiegt an der Ernst-Poensgen-Allee 60 in Düsseldorf-Grafenberg. Bei der Sportanlage handelt es sich um ein Stadion Typ C mit Rasenspielfeld und Tennenlaufbahn. Das heutige Spielfeld liegt etwa 41,00 über NN und hat eine Nord - Süd Ausrichtung. Die Anlage wird westlich von der Ernst-Poensgen-Allee, südlich von der Graf-Recke-Straße begrenzt.
> 3. Bestand
> Wie bereits erwähnt handelt es sich bei der vorhandenen Sportanlage um ein Stadion Typ C mit Rasenspielfeld und Tennenlaufbahn. Bei der hydrogeologischen Erkundung wurde folgender Bodenaufbau festgestellt: Die Rasentragschicht des Großspielfeldes hat eine Mächtigkeit von 22-26 cm. Unter der Rasentragschicht wurden natürlich anstehende Feinsande vorgefunden. Der Aufbau der Tennenflächen besteht aus (von oben) ca. 3 cm Tennenbelag, ca. 7-12 cm dynamische Schicht Lava 8/16 sowie einer Tragschicht aus Schlacke mit einer Mächtigkeit von 7-33 cm. Auch unter der Schlackeschicht stehen die o.g. Feinsande an. Die Sportplatzflächen versickern flächig über die anstehenden Feinsande in den Untergrund. Lediglich die Laufbahn wird über Einzelabläufe über eine Ringleitung in zwei Sickerschächte geleitet und hier zur Versickerung gebracht. Auf Grund der lockeren Lagerungsdichte der anstehenden Feinsande ist eine ausreichende Versickerung gewährleistet.
4. Planung
4.1 Allgemein Der Entwurf basiert auf der Vorplanung des Sanierungsvorschlages vom 02.08.2004. Bei einer Besprechung im August 2004 wurden die Platzgrößen insbesondere des Kleinspielfeldes an die Wünsche des Vereins angepasst. Die Netto-Spielfeldgröße des Großspielfeldes beträgt jetzt 68 x 100 m und die Netto-Spielfeldgröße des Kleinspielfeldes 50 x 65 m. Da auf der Anlage auch Schulsport stattfindet, wurden, soweit möglich, auch Leichtathletik-Disziplinen vorgesehen. 4.2 Entwässerung Die Versickerung der Kunstrasenfelder ist wie bereits beim vorhandenen Platz als Flächen-versickerung vorgesehen. Um die Versickerungsleistung der locker gelagerten Sande nicht zu beeinträchtigen, ist bei den Arbeiten mit größter Sorgfalt vorzugehen. Anfallendes Oberflächenwasser wird über ein Walmdachgefälle von 0,8 % in eine rund um das Großspielfeld verlaufende Mulden-Rinne geleitet, die ebenfalls den umlaufenden Weg entwäs-sert. Das anfallende Wasser wird dann über alle ca. 20 m angeordnete Einläufe abgeführt und über eine entsprechende Ringdränage zur nördlich geplanten Versickerungsmulde geleitet. Das Ober-flächenwasser des Kleinspielfeldes wird über ein Pultdachgefälle von 0,8 % ebenfalls in die das Großspielfeld umgebende Mulden-Rinne geleitet und zur Versickerung abgeführt. 4.3 Bewässerung Für eine eventuell bei extremen Hitzeperioden notwendige Bewässerung zur "Abkühlung" des Platzes, aber auch zur Bewässerung der Nebenflächen, sind jeweils auf der nordöstlichen bzw. südwestlichen Ecke des Großspielfeldes Hydranten vorgesehen. 4.4 Platzaufbau Das Kunstrasenfeld erhält eine ungebundene Tragschicht. Hieraus ergibt sich folgender Aufbau (von oben): - Kunstrasen mit Gummi-Sand, hochverfüllt, Faser Monofilament - Elastische Tragschicht ( ET-Decke ), Einbaustärke 35 mm. - Ungebundene Tragschicht aus Kalkstein-schotter 0/22 dosiert, Einbaustärke 250 mm - Geotextil ( Vlies 200 g/ m2) zur Sicherstellung der Filterstabilität. 4.5 Ausstattung 4.5.1 Allgemein Die Spielfelder werden durch Pflasterwege erschlossen. Auf Grund der vorgesehenen Spielfeld-abmessungen ist es notwendig, die Platzecken teilweise in die vorhandene Erdwälle ein-zubinden. Hierzu müssen die Wälle mit L-Steinen abgefangen werden. 4.5.2 Beleuchtung Das Großspielfeld erhält eine 6-Mastanlage mit jeweils 2 Flächenstrahlern a 2.200 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 16 m. Hiermit wird ein Wert von etwa 120 Lux (Neuwert) erreicht. Für das Kleinspielfeld sind 2 weitere Masten mit je einem Flächenstrahler, sowie je ein weiterer Flächenstrahler an den südlich des Großspielfeldes gelegenen Masten vorgesehen. 4.5.3 Ballfangzäune / Barrieren Jeweils an der Stirnseite des großen Spielfeldes ist ein Ballfangzaun mit einer Höhe von 6 m, an den Stirnseiten des Kleinspielfeldes mit 4 m geplant. Die Längsseiten werden mit (gefüllten) Barrieren zu den Pflasterflächen hin abgegrenzt. 4.5.4 Einfriedung Der vorhandene defekte Zaun wird durch einen neuen, 2 m hohen Stabgitterzaun ersetzt. Die Zaunanlage zum Hundeplatz kann erhalten werden. 4.5.5 Schulsport / Leichtathletik-Disziplin Für den Schulsport sind an der westlichen Längsseite des Großspielfeldes 3 Laufbahnen für den 100 m-Lauf vorgesehen. Die Laufbahnen enden in einer Sandgrube, so dass hier auch Weitsprung durchgeführt werden kann. Des Weiteren ist eine Fläche für Kugelstoßen sowie eine Fläche zur Aufnahme einer Hochsprungmatte vorgesehen. Die Anlaufflächen der einzelnen Disziplinen entsprechen nicht den Wettkampfbestimmungen, sind jedoch für Schulsport aus-reichend. 4.5.6 Tribünen Zusätzlich zur vorhandenen Tribüne am Vereinsheim ist eine mittig zur Spielfeldsachse des Großspielfeldes angeordnete, 20 m lange Tribüne aus vorhandenen Fertigteilen geplant. 4.5.7 Erschließung / Feuerwehrzufahrt Die Zufahrtsmöglichkeit zum Platz, insbesondere für größere Fahrzeuge ist durch Birken im Bereich des Hundeplatzes, bzw. einer Kastanie im Bereich des Vereinsheimes stark eingeschränkt. Daher wird der asphaltierte Vorplatz in Richtung Hundeplatz erweitert, um somit eine ungehinderte Zufahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge aber auch für Baufahrzeuge zu ermöglichen. 4.5.8 Sportausstattung Für das Großspielfeld sind neue Fußballtore mit Bodenhülsen, 6 Eckfahnen, sowie 4 Jugendtore eingeplant. Das Kleinspielfeld erhält 2 Jugendtore sowie ebenfalls 6 Eckfahnen. Die Jugendtore im Bereich des Großspielfeldes können auf dafür vorgesehenen Pflasterflächen bei Nichtbenut-zung abgestellt werden. Um eine ausreichende Pflege und somit Haltbarkeit des Kunstrasens zu gewährleisten, wird dem Verein eine entsprechende Pflegegarnitur, sowie ein Laubblasgerät zur Verfügung gestellt.
> 5. Finanzierung
> Die Kostenberechnung übersteigt die im Grundsatzbeschluss angegebenen Investitionskosten von 1.000.000 EUR um 94.000 EUR. Die Kostenerhöhung ergibt sich durch die gesteigerten Ansprüche an den Unterbau. Die zwischenzeitlich durchgeführten Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass die gesamte Sportanlage auf natürlich anstehendem Feinsand gelagert ist. Es ist daher erforderlich, den Rückbau der Rasentragschicht und den der Schottertragschicht mit besonderer Vorsicht und damit erhöhtem Aufwand zu betreiben, so dass sich die Feinsande nicht zu stark verdichten und wasser-undurchlässig werden. Zusätzlich muss ein Flies zur Herstellung der Filterstabilität eingebaut werden. Darüber hinaus sind im Jahr 2004 die Stahlpreise erheblich gestiegen. Für die Maßnahme stehen bei Haushaltsstelle 2 M 00007554 5550 94000 UK 07000 - Wiederher-stellung und Verbesserung von Sportanlagen - Ansatzmittel von 1.000.000 EUR zur Verfügung. Zur Finanzierung des Mehrbedarfs von 94.000 EUR können Ausgabeeinsparungen von - 30.000 EUR bei HST 2 M 00008420 5650 94037 - Baukosten Bedarfsausfahrt A 44 - 19.000 EUR bei HST 2 M 00007098 5550 94037 - Allgemeine Planungskosten - 10.000 EUR bei der Sanierungsmaßnahme Dechenweg (UK 09000/gleiche Baukostenhaushalts-stelle) - 35.000 bei der Sanierungsmaßnahme Diepenstr. (UK 07000/gleiche Baukostenhaushaltsstelle)
herangezogen werden. 4 Technische Einzelangaben
Tz Erläuterungen der Abkürzungen:
> FBG = Fläche des Baugrundstücks BF = Bebaute Fläche HNF = Hauptnutzfläche NF = Nutzfläche FF = Funktionsfläche VF = Verkehrsfläche NGF = Nettogrundrissfläche KF = Konstruktionsfläche BGF = Bruttogrundrissfläche BRI = Bruttorauminhalt
41 Planung
Calles ° De Brabant, Landschaftsarchitekten, Köln
Bauleitung
Calles ° De Brabant, Landschaftsarchitekten, Köln
Projektsteuerung
Amt für Verkehrsmanagement
42 Grundflächen für Rauminhalte nach DIN 277
FBG m 2 BF m 2 HNF m 2 Nebennutzfläche m 2 NF m 2 (Nur bei Bedarf unterteilen)
+ =
FF m 2 VF m 2 NGF m 2 KF m 2 BGF m 2 BRI m 3
+ + = + =
Kostenanalyse Vergleichswerte in m 3 BRI (Architektenkammer NW) Kosten je m 2 BGF Kosten je m 3 BRI unterer Wert mittlerer Wert höchster Wert 43 Das Raum- und Funktionsprogramm vom entspricht den gültigen Richtlinien. Abweichungen sind zu begründen. Zulässige Überschreitung des Durchschnittswertes in % Durchschnittswert eingehalten? Zulässige Unterschreitung des Durchschnittswertes in % Ja Nein Erläuterungen zum Raum- und Funktionsprogramm 44 Kostengliederung nach DIN 276/1993 X Kostengliederung gemäß Anlage 1 Betrag (einschließlich MwSt.) 441 Kosten des Baugrundstücks (Kostengruppen 110–139) 442 Kosten der Erschließung (Kostengruppen 210–240) 443 Kosten des Bauwerks (Kostengruppen 310–399) 4441 Kosten der Technischen Anlagen – Bauwerk (Kostengruppen 410–489) 4442 Kosten der Sonstigen Maßnahmen für Technische Anlagen (Kostengruppen 490–499) 445 Kosten der Außenanlagen (Kostengruppen 510–595) Anteil Amt 65 Anteil Amt 66 Anteil Amt 68 446 Kosten des Geräts (Kostengruppen 611–619, 621–629) (mit/ohne Inventarkosten – 611) davon Inventar davon Sonstiges 447 Baunebenkosten (Kostengruppen 710–790)
Gesamtkosten Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR) Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR) 45 Das Bauvorhaben ist nicht behindertengerecht. Die Abstimmung mit der Koordinatorin/dem Koordinator für Behindertenhilfe ist erfolgt. behindertengerecht. Erläuterungen 46 Umweltschutzmaßnahmen
461 Ökologisch bzw. Öko-toxikologisch bedenkliche Baustoffe entsprechend der „Geschäftsanweisung zur Beschaffung von umweltfreundlichen Baustoffen“ vom 05. 09. 2000 werden nicht verwandt. werden verwandt, weil
462 Bauausführung im Niedrigenergiestandard ist vorgesehen. ist nicht möglich, weil
463 Einsatz regenerativer Energien ist vorgesehen. ist nicht möglich, weil
464 Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
5 Folgekosten jährlich (nach Vordruck Lg 536) 51 Personalkosten (zusätzliche Stellen) Betrag Anzahl Besoldungsgruppen Vergütungsgruppen Lohngruppen 52 Sach- und Betriebskosten Betrag darin enthalten Bauunterhaltungskosten Energiekosten Wasser Abwasser Strom Öl Gas Fernwärme Kostenvergleich Energie (bei energierelevanten Maßnahmen in bestehenden Gebäuden) Ist (p. a.) Soll (p. a.) Differenz Verbrauch Preis Verbrauch Preis Betrag
× ×
Summe Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR) 53 Kapitalkosten Betrag
87.520,00 EURO
Summe 5.1 bis 5.3 87.520,00 EURO
54 abzüglich Einnahmen
55 Bruttofolgekosten
56 Entfallende Ausgaben/Einnahmen (+ oder –) Ausgaben Einnahmen 57 X Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 87.520,00 DM
6 Maßnahmen förderungsfähig?
X Nein Ja, Fördersatz % Betrag Gesamtkosten laut Ziffer 4.4 Voraussichtliche förderungsfähige Kosten Nichtförderungsfähige Kosten (bitte in der Begründung gesondert erläutern) Die Finanzierung erfolgt durch Betrag davon
Bund und Land Zuweisung Darlehen zum Bau Anteile Dritter zur Inneneinrichtung Eigenanteil (Darlehen) Bewilligungsantrag gestellt am Bewilligung erteilt am in Höhe von
7 Vorgesehene Termine
Baubeginn Bauzeit ca. (Jahre/Monate) Fertigstellung ca.
März 2005 August 2005 6 Monate
8 Alternativen
./. Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR)
Vorlage Anlage 1 zur Bauherrenvorlage 52/100/2004
Im Kostenanschlag sind folgende Leistungen enthalten:
Gewerk Betrag
510 - 595 Kosten der Außenanlagen 856.520,00 EURO 710 - 790 Baunebenkosten 85.740,80 EURO
Zwischensumme 942.260,80 EURO 16 % Mehrwertsteuer 150.761,73 EURO
Gesamtkosten 1.093.022,53 EURO
zur Rundung 977,47 EURO
Gesamtkosten brutto 1.094.000,00 EURO Stadt Düsseldorf Lg 138– 02.2002 (PVR)
Vorlage Anlage 2 zur Bauherrenvorlage 52/100/2004
Inventarkosten (Aufschlüsselung) Sonstige Erläuterungen