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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 94_2004_19099.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073335.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:30 GMT
Number of Pages: 18
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 94/2004
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Beschlussvorlage Betrifft:
Lichtmasterplan Teil 2 als Teil der Aktion PLATZDA!
Beschlussdarstellung:
‘ BV Die Bezirksvertretung 1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 6 / 7 / 8 / 9 / 10 stimmt den in der Anlage genannten jeweiligen Untersuchungsraum für den jeweiligen Stadtbezirk zu.
‘ APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen BV, den Lichtmasterplan Teil 2 (Stadtbezirke 2-4 in Teilen, 5-10 in Gänze) als Konzept zum gestalterischen Umgang mit Licht - entsprechend des dargestellten Verfahrens analog des Lichtmasterplan Teil 1 und der in den Anlagen 1-10 dargestellten Untersuchungsräume - zu erarbeiten.
Sachdarstellung:
Der Lichtmasterplan Teil 1, wurde für große Teile der Stadtbezirke 1-4 bereits erarbeitet und vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und vom Kulturausschuss beschlossen. Angeregt durch die politische Diskussion in den Ausschüssen und durch die zahlreichen Anfragen aus den Bezirksvertretungen wurde der Entschluss gefasst, einen Lichtmasterplan Teil 2 zu erstellen. Er soll auf den ersten Teil aufbauen und die Schwerpunkte der Stadtbezirke herausstellen, die bisher noch nicht betrachtet wurden. Dabei werden wie im Teil 1 neben der kleinräumlichen Betrachtung in den Stadtquartieren auch übergeordnete Inhalte zum Umgang mit Licht, die über den Stadtbezirk hinaus gehen, thematisiert. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wird daher als federführendes Lenkungsorgan über Auftragsvergabe sowie Beurteilung, Abwägung und Beschluss der Ergebnisse entscheiden. Die Zuständigkeit der Beschlussfassung von Gestaltungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung bleibt davon unberührt.
Zusammenfassung Verfahren Lichtmasterplan Teil 1
S 17.05.2001: Beschluss des Rates der Stadt Düsseldorf, zum Thema Stadtbeleuchtung einen Leit- und Masterplan für die Innenstadt zu erstellen und das Ergebnis dem Kulturausschuss (nachfolgend KA) und dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (nachfolgend APS) zur weiteren Beratung vorzulegen.
S 27.11.2002: Beschluss des APS zur Vergabe der Planungsleistungen des Lichtmasterplans an die Arbeitsgemeinschaft Lichtmasterplan (Büro licht I raum I stadt, Uwe Knappschneider, Wuppertal und Büro Fritschi-Stahl-Baum, Prof. Niklaus Fritschi, Düsseldorf). Geltungsbereich des Auftrags sind Stadtbezirk 1 in Gänze und Stadtbezirke 2-4 in Teilen.
S 26.11.2003: Beschluss der gesamten Planungsergebnisse durch APS und KA RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 94/2004
Seite 2 von 18 Die Finanzierung des Lichtmasterplans Teil 1 (Planungskosten) erfolgte zu 60% mit Fördermitteln des Landes NRW . Die Ergebnisse des Gesamtkonzeptes mit städtebaulichen und lichtgestalterischen Analysen sowie die Grundprinzipien anhand von 7 Leitthemen liegen vor (s. Broschüre Stand 11/2003):
> 1. Stadteingänge und Verkehrsachsen - Die Unter- und Überführungen in die Stadt entlang des Bahnringes sollen mit Licht hervorgehoben werden.
> 2. Silhouette und Panorama - Das Stadtpanorama des Rheinraumes ist zu schützen und mit “weißem Licht” analog der städtebaulichen Aussage zu entwickeln.
> 3. Hochhäuser und Landmarken - Die Solitärcharaktere der Landmarken (Kirchen, Hochhäuser und Brücken) werden unterstrichen. Die Anstrahlung der Brückenfamilie zielt in erster Linie auf Betonung der Horizontalen ab.
> 4. Stadträume und Plätze - Die Lichtgestaltung der Stadträume sowie die Auswahl der Beleuchtung wird auf Charakter und Identität des Ortes abgestimmt.
> 5. Lichtqualitäten und Ambiente - Gaslicht ist insbesondere in der Altstadt zu erhalten und zu pflegen. Die Auswahl der Lichtqualität (Leuchtmittelfarbe) wird entsprechend der Straßenkategorie vorgenommen. Zur Vermeidung von Wildwuchs ist eine Reduzierung der Leuchtenauswahl anzustreben.
> 6. Architektur und Baukunst - Bedeutende Architekturen werden mit weißem Licht hervorgehoben. Die Art und Weise der Beleuchtung wird auf Charakter und Identität des Ortes abgestimmt.
> 7. Kunst und Lichtorte - Ausgewählte Kunstwerke im öffentlichen Raum sollen mit Licht hervorgehoben werden. Neue Lichtkunstprojekte im öffentlichen Raum sollen gefördert werden (z. B. Unterführungen).
Lichtmasterplan Teil 2
Die Wahrnehmung der Stadt und das Ziel zur Aufwertung der Gestaltqualiät des öffentlichen Raumes im Sinne von PLATZDA! endet nicht mit Einbruch der Dunkelheit. Damit auch nachts Gestaltqualität, Identität und Orientierung gefördert werden, hat die Stadt Düsseldorf mit dem Lichtmasterplan Teil 1 ihre Ziele zum Umgang mit Licht formuliert, die nun im Teil 2 auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden sollen.
Geltungsbereich , Inhalte und Beauftragung
In Ergänzung zum Lichtmasterplan Teil 1 soll für das verbleibende Stadtgebiet (Stadtbezirke 1-4 in Teilen, 5-10 in Gänze) ein Lichtmasterplan erarbeitet werden
(Geltungsbereich siehe Deckblatt) .Übergeordnete Inhalte der Planung aus Teil 1 gehen in Teil 2 ein (Umgang mit Landmarken, Lichtqualität für Geschäftsstraßen, Tabuzonen Grünflächen etc.). Der Lichtmasterplan Teil 2 dient in erster Linie dazu, die Maßnahmen zu benennen, die eine besondere städtebauliche, architektonische und historische Bedeutung haben oder einer besonderen Förderung aus kriminalpräventiver Sicht bedürfen. Licht dient dabei der Verkehrssicherheit, dem Sicherheitsempfinden und dem Herausstellen stadtbedeutender Elemente. W e g e n d e r G r ö ß e d e s St a d t g e b i e t e s we r d e n v o m S t a d t p l a n u n g s a mt Bearbeitungsschwerpunkte vorgeschlagen und von der Bezirksvertretung als offene Liste
ergänzt. Ziel ist es, vorab die Bearbeitung durch die Planungsgemeinschaft effektiv und zielführend vorzubereiten und das Auftragsprofil zu definieren. Die Belange Gestaltung, W irschaftsförderung, Stadtmarketing, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umwelt- und Naturschutz, Kunst und Kultur, Denkmalschutz wurden und werden weiterhin in entsprechender Weise berücksichtigt und miteinander und gegeneinander abgewogen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 94/2004
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Finanzierung der Planung
Zur Finanzierung der Planungsphase des Lichtmasterplans wird beim Land NRW analog zum Teil 1 ein Förderantrag gestellt. Die gesicherte Finanzierung im Haushalt 2005 als Voraussetzung für die Förderung liegt vor.
Realisierung der Planung
Analog der Finanzierungsmodelle des Lichtmasterplans Teil 1, sollen die Maßnahmen wie folgt realisiert werden:
S im Zusammenhang mit der Finanzierung bestehender oder anstehender Bauprojekte, aus dem städtischen Haushalt
S im Rahmen der Unterhaltung der öffentlichen Beleuchtung
S durch Fördermittel des Landes NRW
S im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen (Leistungen von Investoren)
S durch Sponsorenmittel (Stiftungen, PPP)
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 2 -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 3 -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 4 -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 5 -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 6 -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 7 -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 8 -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 9 -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 10 -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bearbeitungsschwerpunkte
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 94/2004
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Anlage 1 Stadtbezirk 1 - Bearbeitungsschwerpunkte Lichtmasterplan Teil 2 Rückblick zu Lichtmasterplan Teil 1
Im Lichtmasterplan Teil 1 wurde außer den Flächen nördlich der B 7 der gesamte Stadtbezirk flächig mit zahlreichen Maßnahmen erfasst. Eine Auswahl bereits erfasster Maßnahmen sind im folgenden kursiv gedruckt.
Lichtmasterplan Teil 2
Als Untersuchungsschwerpunkte auf den verbleibenden Flächen im Stadtbezirk 1 nördlich der B 7 werden von der Verwaltung noch folgende Projekte zu den 7 Leitthemen vorgeschlagen:
Stadtquartierseingänge und Verkehrsachsen
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: Rheinkniebrücke, Oberkasseler Brücke, Theodor-Heuss-Brücke, Unterführung Erkrather Straße, Unterführung Mintropstraße etc.
Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2, nördl. B 7:
S keine zusätzlichen Maßnahmen
Silhouette und Panorama (Rheinraum)
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: Kasemattennischen, Treppen etc.
Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2, nördl. B 7:
S Lichtkunstbereiche am Wasser, z. B. entlang des Yachthafens
Landmarken (Hochhäuser, Kirchen, Brücken)
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: Rheinturm, Rheinbrücken, Johanneskirche, Hauptbahnhof-Turm, GAP 15 etc.
Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2, nördl. B 7:
S keine zusätzlichen Maßnahmen
Stadträume und Plätze
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: Optimierung bzw. Erneuerung der Beleuchtung Golzheimer Platz, Spichernplatz, Übergeordneter Grünring / Derendorfer Güterbahnhof, Kö-Bogen mit angr. Plätzen (Schadow- Jan-Wellem- Gustaf-Gründgens-Platz), Alter Hafen, Worringer Platz, Graf-Adolf-Platz
Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2, nördl. B 7:
S Reeser Platz und Reeser Straße
Lichtqualität und Ambiente
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 94/2004
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Sicherheitsbeleuchtung an Parkrändern (Kriminalprävention), Historische Gasbeleuchtung, Anpassung der Beleuchtung in der Altstadt, Birkenstraße, Kölner Straße etc.
Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2, nördl. B 7:
S Weiße Siedlung
S Historische Gasbeleuchtung im Stadtbezirk
Architektur und Baukunst
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: Hetjensmuseum, Theatermuseum, Kunstakademie, etc.
Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2, nördl. B 7:
S Lukaskirche
Kunstorte und Lichtorte
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: Unterführung Erkrather Straße; “temporäre Galerie” Kasemattennischen etc.
Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2, nördl. B 7:
S keine weiteren Maßnahmen
Tabuzonen
Grünräume und Rheinwiesen werden als Tabuzonen gewertet. Dort werden außer der Verkehrssicherheitsbeleuchtung keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Für den Untersuchungsraum Lichtmasterplan Teil 2, nördl. B 7 gelten als Tabuzone:
S Nordfriedhof
S Rheinwiesen Ö Vorlagen - Nr. 61/ 94/2004
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Anlage 2 Stadtbezirk 2 - Bearbeitungsschwerpunkte Lichtmasterplan Teil 2 Rückblick zu Lichtmasterplan Teil 1
Im Lichtmasterplan Teil 1 wurde der gesamte Stadtbezirk 2 westlich der B 8 flächig mit zahlreichen Maßnahmen erfasst. Eine Auswahl bereits erfasster Maßnahmen sind im folgenden kursiv gedruckt.
Lichtmasterplan Teil 2
Als Untersuchungsschwerpunkte auf den verbleibenden Flächen im Stadtbezirk 2 werden von der Verwaltung noch folgende Projekte zu den 7 Leitthemen vorgeschlagen:
Stadtquartierseingänge und Verkehrsachsen
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: Rheinbrücken, Unterführung Kölner Straße, Unterführung Erkrather Straße etc.
Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2,östlich der B 8:
S keine zusätzlichen Maßnahmen
Silhouette und Panorama (Rheinraum)
entfällt
Landmarken (Hochhäuser, Kirchen, Brücken)
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: ARAG-Tower, Mercedes-Tower etc.
Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2, östlich der B 8:
S Kraftwerk Stadtwerke-Gelände
Stadträume und Plätze
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: Optimierung bzw. Erneuerung der Beleuchtung am Dorotheenplatz etc.
Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2, östlich der B 8:
S Hermannsplatz
S Mörsenbroicher Ei (Einbindung vorh. Platzgestaltung)
S Stadtwerkepark
Lichtqualität und Ambiente
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 94/2004
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Sicherheitsbeleuchtung an Parkrändern (Kriminalprävention), Historische Gasbeleuchtung, Anpassung der Beleuchtung in der Altstadt, Birkenstraße etc.
Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2, östlich der B 8:
S Historische Gasbeleuchtung im Stadtbezirk
Architektur und Baukunst
Maßnahmen aus dem Lichtmasterplan Teil 1: z. B. Bebauung Derendorfer Güterbahnhof, Pauluskirche etc. Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2, östlich der B 8:
S Grafenberger Allee - METRO AG Projekt Stadtkante
Kunstorte und Lichtorte
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: potentiell: Unterführungen im Stadtgebiet, potentiell: Objekt am nördl. Düssellauf
Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2, östlich der B 8:
S Unterführung Wetterstraße
Tabuzonen
Grünräume und Rheinwiesen werden als Tabuzonen gewertet. Dort werden außer der Verkehrssicherheitsbeleuchtung keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Für den Untersuchungsraum Lichtmasterplan Teil 2, östlich der B 8 gelten als Tabuzone:
S Düssellauf
S Zoopark Ö Vorlagen - Nr. 61/ 94/2004
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Anlage 3 Stadtbezirk 3 - Bearbeitungsschwerpunkte Lichtmasterplan Teil 2 Rückblick zu Lichtmasterplan Teil 1
Im Lichtmasterplan Teil 1 wurde der Norden des Stadtbezirks 3 flächig mit zahlreichen Maßnahmen erfasst. Eine Auswahl bereits erfasster Maßnahmen sind im folgenden kursiv gedruckt.
Lichtmasterplan Teil 2
Als Untersuchungsschwerpunkte auf den verbleibenden Flächen im Stadtbezirk 3 werden von der Verwaltung noch folgende Projekte zu den 7 Leitthemen vorgeschlagen:
Stadtquartierseingänge und Verkehrsachsen
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: UnterführungOberbilker Allee, Unterführung Mintropplatz etc.
Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2:
S keine weiteren Maßnahmen
Silhouette und Panorama (Rheinraum)
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: Architekturen im Medienhafen wie Streamer, Jahn-Tower, Ergänzung der Rheinuferpromenade etc.
Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2:
S keine weiteren Maßnahmen
Landmarken (Hochhäuser, Kirchen, Brücken)
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: Architekturen im Medienhafen wie Streamer, Jahn-Tower, Ständehaus, Bilker Kirche, Bilker Arkaden etc.
Untersuchungsraum für Lichtmasterplan Teil 2:
S Südbrücke
S Fleher Brücke
S Hammer Eisenbahnbrücke
Stadträume und Plätze
Lichtmasterplan Teil 1, einige exemplarische Maßnahmen: Optimierung bzw. Erneuerung der Beleuchtung: Graf-Adolf-Platz, Kirchplatz, Oberbilker Markt, Neue Gärten Bilk etc. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 94/20
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.