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Title: Vorlage 173/ 149/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00281288.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:45:43 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 173/ 149/2016
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
## Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Im Liefeld 14
- Nutzungsänderung Gewerbegebäude in Gebetshaus/Moschee
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderli-chen Befreiung hinsichtlich der Art der Nutzung.
Sachdarstellung :
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 5675/25 aus dem Jahr 1960, der hier ein Großgewerbegebiet festsetzt. Es gilt die Baupolizeiverordnung von 1939. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Die bis zum Jahr 2015 von der „Werkstatt für angepasste Arbeit“ als Betriebsgebäude genutzten
Gebäude auf dem Grundstück stehen zurzeit leer. Geplant ist, diese Gebäude zu einer kulturel-len, sozialen Einrichtung umzunutzen. Es sollen Gebetsräume für Männer und Frauen, Sozial-räume, Waschräume, sowie Räume für muttersprachlichen Unterricht, eine Koranschule, Integra-tionskurse, eine Bibliothek und weitere Begegnungsräume u.a. für einen interkulturellen Aus-tausch geschaffen werden. Bei dem Antragsteller handelt es sich um die an der Adersstraße an-
sässige „Marokkanisch -Islamische Moscheengemeinde e.V.“ Das Grundstück an der Adersstraße
ist aufgrund seiner Lage und Größe nur eingeschränkt nutzbar.
Im vorliegenden Fall ist eine Befreiung erforderlich, da die Baupolizeiverordnung derartige Aus-nahmen nicht zulässt. Gegen diese bestehen aber keine Bedenken. Zum einen ist das Grund-stück noch kürzlich für soziale Zwecke genutzt worden, zum anderen wäre die Nutzung nach heutigem Recht ausnahmsweise zulässig (§ 9 Absatz 3 Nr. 2 BauNVO).
Der Stellplatznachweis erfolgt im Bauantragsverfahren.
Schützenswerte Bäume werden von dem Vorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung u. a. nach § 34 BauGB erfolgt, eine Befreiung nach dem BauGB erteilt werden soll und das Grund-stück über 1.000 m² groß ist.
Anlagen:
Luftbild
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Lageplan Vorlage 173/ 149/2016
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 06 .1 2.2016 -/-²
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Zuschke