Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 173/ 149/2016

Im Liefeld 14 ; Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung Gewerbegebäude in Gebetshaus/Moschee

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Im Liefeld 14 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 1. August 2018veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderli-chen Befreiung hinsichtlich der Art der Nutzung.
  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
  • 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00281288.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:45:43 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 173/ 149/2016 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich ## Beschlussvorlage Betrifft:

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Title: Vorlage 173/ 149/2016 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00281288.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:45:43 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 173/ 149/2016 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich ## Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Im Liefeld 14 - Nutzungsänderung Gewerbegebäude in Gebetshaus/Moschee Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderli-chen Befreiung hinsichtlich der Art der Nutzung. Sachdarstellung : Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 5675/25 aus dem Jahr 1960, der hier ein Großgewerbegebiet festsetzt. Es gilt die Baupolizeiverordnung von 1939. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die bis zum Jahr 2015 von der „Werkstatt für angepasste Arbeit“ als Betriebsgebäude genutzten Gebäude auf dem Grundstück stehen zurzeit leer. Geplant ist, diese Gebäude zu einer kulturel-len, sozialen Einrichtung umzunutzen. Es sollen Gebetsräume für Männer und Frauen, Sozial-räume, Waschräume, sowie Räume für muttersprachlichen Unterricht, eine Koranschule, Integra-tionskurse, eine Bibliothek und weitere Begegnungsräume u.a. für einen interkulturellen Aus-tausch geschaffen werden. Bei dem Antragsteller handelt es sich um die an der Adersstraße an- sässige „Marokkanisch -Islamische Moscheengemeinde e.V.“ Das Grundstück an der Adersstraße ist aufgrund seiner Lage und Größe nur eingeschränkt nutzbar. Im vorliegenden Fall ist eine Befreiung erforderlich, da die Baupolizeiverordnung derartige Aus-nahmen nicht zulässt. Gegen diese bestehen aber keine Bedenken. Zum einen ist das Grund-stück noch kürzlich für soziale Zwecke genutzt worden, zum anderen wäre die Nutzung nach heutigem Recht ausnahmsweise zulässig (§ 9 Absatz 3 Nr. 2 BauNVO). Der Stellplatznachweis erfolgt im Bauantragsverfahren. Schützenswerte Bäume werden von dem Vorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung u. a. nach § 34 BauGB erfolgt, eine Befreiung nach dem BauGB erteilt werden soll und das Grund-stück über 1.000 m² groß ist. Anlagen:  Luftbild  Auszug aus dem Liegenschaftskataster  Lageplan Vorlage 173/ 149/2016 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 06 .1 2.2016 -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt / Institut: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Zuschke

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173/ 149/2016