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07
¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst.
66
¶ Amt/Institut/Dienststelle
Ë
Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung:
Vorgeprüft durch Amt 20 Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14
Datum Unterschrift
Über 03 an 01 erforderlich
Betrifft:
Masterplan; Instandsetzung von Straßen
Vorlage Nr. 01/188/2004
In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen.
Dringlichkeitsentscheidung
Die Angelegen-
heit unterliegt
der Beschluss-
fassung des
Rates.
Sie ist von äußerster Dringlichkeit. Die recht-
zeitige Einberufung des Rates, des Haupt-
und Finanzausschusses bzw. des
Fachausschusses ist nicht möglich. Die
entsprechende Vorlage (Vordruck LG 145)
ist als Anlage beigefügt.
X
Unterschrift
Anlagen
* Gesetzestext:
§ 60 - Dringliche Entscheidungen
(1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich
ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche
Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten
Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses
entstanden sind.
(2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem
Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden.
Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.
RSD Dringend.wpt analog LG 143
Ë
Betrifft: Vorlagen-Nr.
Dringlichkeitsentscheidung gemäß 01/ 188/2004
X
§ 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW
hier:
Masterplan; Instandsetzung von Straßen
Beschlussdarstellung:
Oberbürgermeister Erwin und Ratsherr Christiansen beschließen gemäß
X
§ 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW
die Instandsetzung folgender Straßen (Abschnitte):
S Alt Heerdt 130.000,00 Eur
S Comeniusplatz 56.000,00 Eur
S Fahneburgstraße/Rennbahnstraße103.000,00 Eur
S Kieshecker Weg 70.000,00 Eur
S Oberbilker Allee 50.000,00 Eur
S Paulsmühle 6.000,00 Eur
S Steinkribbenstraße 45.000,00 Eur
S Südring 120.000,00 Eur
S Waagenstraße 85.000,00 Eur
S Worringer Straße 35.000,00 Eur
und ermächtigt den Kämmerer, die Mittel i.H.v. 700.000,00 Euro überplanmäßig bereitzustellen bei der
Hhst. 2 M 00007642 6300 94037 - Wertverbesserungen an Straßen und Radwegen -.
Düsseldorf, den .08.2004
Unterschrift Unterschrift Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt.
Amt/Institut/Dienststelle
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin/Dezernent
Beigeordneter Leonhardt
RSD Dringend.wpt analog LG 144/145
Betrifft:
Begründung zur Vorlagen-Nr. 01/ 188/2004
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Begründung der Dringlichkeit der Angelegenheit
(in Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW die möglichen erheblichen Nachteile oder Gefahren nennen)
Der OVA hat in seiner Sitzung am 01.04.2004 das Instandsetzungsprogramm 2004 zur
Wertverbesserung an Straßen beschlossen.
Vorstehend aufgeführte Straßen müssen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dringend saniert
werden.
Im Hinblick auf die verbleibende Bauzeit in 2004, insbesondere für die witterungsempfindlichen
Asphaltarbeiten, müssen die Straßenbaumaßnahmen kurzfristig ausgeschrieben werden.
Schwerpunktmäßig im Oktober können unter Ausnutzung der verkehrsärmeren Herbstferien dann die
Bauarbeiten abgewickelt werden.
Erläuterung der anfallenden Kosten:
Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173
Euro Datum der Fälligkeit Euro Fälligkeit Euro Euro Datum der Fälligkeit
700.000 0
56.000
Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung:
1. Ortsumgehung Oberbilk 2 M 00008272 6300 94037 250.000,00 Eur
2. KVK - St.-Franziskus-Straße 2 M 00008582 6300 94037 230.000,00 Eur
3. Ortsumgehung Flingern 2 M 00009675 6300 94000 220.000,00 Eur
Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n)
RSD Dringend.wpt analog LG 146