Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 176/2003

Metzer Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Metzer Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 26. November 2003veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der Baulinie.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Metzer Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 171 176/2003 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Metzer Straße 4 - 10 - Neubau von 6 Mehrfamilienhäusern und Aufstockung des Hauses Metzer Straße 10 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der Baulinie. Sachdarstellung: Das Grundstück Metzer Straße 4 - 10 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5579/04, der eine Baulinie festsetzt. Da es sich bei dem Bebauungsplan nicht um einen qualifizierten B-Plan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch handelt, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß § 34 Baugesetzbuch. Das Grundstück war ehemals Standort eines AWISTA-Recyclinghofes. Geplant ist die Errichtung von 6 Mehrfamilienhäusern und die Aufstockung des Hauses Metzer Straße 10. Die Neubauten sollen V-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss als Straßenrandbebauung entstehen, das vorhandene Haus Metzer Straße 10 soll um ein Vollgeschoss aufgestockt werden. Insgesamt sind ca. 100 neue Wohneinheiten - darunter auch Altenwohnungen - geplant. Die neue Bebauung übernimmt die First- und Traufhöhen der Nachbarbebauung. Das Bauvolumen beträgt ca. 44.842 cbm. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die mittleren Gebäude von der festgesetzten Baulinie zurückweichen sollen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die Abweichung für städtebaulich vertretbar hält und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Durch das Zurückweichen wirkt die geplante Bebauung architektonisch aufgelockerter. Da das Vorhaben nach seiner Art in diesem Gebiet zulässig ist und sich auch nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung auch die Erteilung des Vorbescheides. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Ein exakter Stellplatznachweis erfolgt im Baugenehmigungs- verfahren. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 171 176/2003 Seite 2 von 2 Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen ca. 11 schützenswerte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erteilt werden soll, die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Bauvolumen mehr als 7.000 cbm beträgt. Anlage: - Lageplan Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 18.12.2003 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 176/2003