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Ö Vorlagen - Nr. 171 176/2003
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Metzer Straße 4 - 10 - Neubau von 6 Mehrfamilienhäusern und
Aufstockung des Hauses Metzer Straße 10
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der
erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der
Baulinie.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Metzer Straße 4 - 10 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 5579/04, der eine Baulinie festsetzt. Da es sich bei dem
Bebauungsplan nicht um einen qualifizierten B-Plan im Sinne des § 30 Abs. 1
Baugesetzbuch handelt, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß § 34
Baugesetzbuch.
Das Grundstück war ehemals Standort eines AWISTA-Recyclinghofes.
Geplant ist die Errichtung von 6 Mehrfamilienhäusern und die Aufstockung des Hauses
Metzer Straße 10. Die Neubauten sollen V-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss
als Straßenrandbebauung entstehen, das vorhandene Haus Metzer Straße 10 soll um ein
Vollgeschoss aufgestockt werden. Insgesamt sind ca. 100 neue Wohneinheiten - darunter
auch Altenwohnungen - geplant. Die neue Bebauung übernimmt die First- und Traufhöhen
der Nachbarbebauung. Das Bauvolumen beträgt ca. 44.842 cbm.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da die mittleren Gebäude von der festgesetzten Baulinie
zurückweichen sollen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die
Abweichung für städtebaulich vertretbar hält und die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden. Durch das Zurückweichen wirkt die geplante Bebauung architektonisch
aufgelockerter.
Da das Vorhaben nach seiner Art in diesem Gebiet zulässig ist und sich auch nach seinem
Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung auch die
Erteilung des Vorbescheides.
Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück
nachgewiesen werden. Ein exakter Stellplatznachweis erfolgt im Baugenehmigungs-
verfahren.
RSD AllVorlg.WPT
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Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen ca. 11 schützenswerte Bäume
gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-,
Friedhofs- und Forstamt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch erteilt werden soll, die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34
Baugesetzbuch erfolgt und das Bauvolumen mehr als 7.000 cbm beträgt.
Anlage:
- Lageplan
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 18.12.2003 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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