Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 173 20/2004

Mindener Straße 37-45; Bauantrag

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Mindener Straße 37 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 5. Februar 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitungen der Geschossigkeit, der Wandhöhen und der Bautiefe sowie der Anordnung von Stellplätzen und einer Zuwegung auf nicht überbaubaren Flächen. Zudem läßt die Bezirksvertretung 3 eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften zu.

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Ö Vorlagen - Nr. 173 20/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Mindener Straße 37-45 -- Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitungen der Geschossigkeit, der Wandhöhen und der Bautiefe sowie der Anordnung von Stellplätzen und einer Zuwegung auf nicht überbaubaren Flächen. Zudem läßt die Bezirksvertretung 3 eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften zu. Sachdarstellung: Das Grundstück Mindener Straße 37 - 45 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5675/39, der u.a. die folgenden Festsetzungen trifft: - Art der Nutzung: besonderes Wohngebiet - Geschossigkeit: IV bzw. V - Bautiefe: 14 m - Wandhöhen: 12,50 m bzw. 15,50 m - überbaubare Flächen durch Baugrenzen. Geplant ist, die auf dem Grundstück vorhandenen Aufbauten abzureissen. Nach Freimachung sollen dann 5 Mehrfamilienhäuser in einem Baukörper errichtet werden. Die Neubauten sind VI- und IV-geschossig mit ausgebautem Mansarddach (kein Vollgeschoss) geplant. Insgesamt sollen 66 Wohneinheiten neu entstehen. Im durchgehenden Baukörper ist neben dem bestehenden Gebäude Monheimstraße 26 eine Durchfahrt (EG + 1. OG) zum geplanten SB-Markt auf dem Grundstück Kölner Straße 250 vorgesehen. Das Bauvolumen beträgt ca. 17.455 cbm. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die zulässige Geschossigkeit von IV und VI um bis zu zwei Vollgeschosse, die festgesetzte Bautiefe durch Balkone um bis zu 1,95 m und die zulässigen Wandhöhen um bis zu 1,29 m überschritten werden sollen. Zudem ist eine Zuwegung zum geplanten SB-Markt auf nicht überbaubaren Flächen vorgesehen und im rückwärtigen Grundstücksbereich sollen 8 über- dachte Stellplätze auf ebenfalls nicht überbaubaren Flächen für diesen SB-Markt entstehen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 173 20/2004 Seite 2 von 2 Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung dieser Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die Überschreitungen der Geschossigkeit und der Wandhöhen ergibt sich aus der Anpassung an die vorhandene Bebauung und der daraus resultierenden Erhöhung der Geschosse. Der Zuwegung und den Stellplätzen für den SB-Markt hat die Bezirksvertretung bereits im Rahmen der Genehmigung des Marktes zugestimmt. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Bauvorhaben gegen die Abstandflächen- vorschrift nach der Abstandflächen auf dem Grundstück selbst liegen müssen. Im vorliegenden Fall wird der Baukörper im rückwärtigen Bereich nicht ganz an das Gebäude Monheimstraße 26 angebaut, so dass Abstandflächen anfallen. Diese liegen auf dem Grundstück Monheimstraße 26. Es war deshalb zu prüfen, ob eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden kann. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden kann, da eine Beeinträchtigung des Nachbargebäudes nicht gegeben ist und auch keine brandschutztechnischen Bedenken bestehen. Das Vorhaben macht den Nachweis von 66 Stellplätzen erforderlich. Diese Stellplätze sollen in der bestehenden Quartiersgarage Monheimstraße 22-26 nachgewiesen und per Baulast öffentlich-rechtlich gesichert werden. Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind, ein Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden soll und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173 20/2004