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Ö Vorlagen - Nr. 173 20/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Mindener Straße 37-45 -- Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitungen der Geschossigkeit, der Wandhöhen
und der Bautiefe sowie der Anordnung von Stellplätzen und einer Zuwegung auf nicht
überbaubaren Flächen. Zudem läßt die Bezirksvertretung 3 eine Abweichung nach der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften
zu.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Mindener Straße 37 - 45 liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5675/39, der u.a. die folgenden Festsetzungen
trifft:
- Art der Nutzung: besonderes Wohngebiet
- Geschossigkeit: IV bzw. V
- Bautiefe: 14 m
- Wandhöhen: 12,50 m bzw. 15,50 m
- überbaubare Flächen durch Baugrenzen.
Geplant ist, die auf dem Grundstück vorhandenen Aufbauten abzureissen. Nach
Freimachung sollen dann 5 Mehrfamilienhäuser in einem Baukörper errichtet werden. Die
Neubauten sind VI- und IV-geschossig mit ausgebautem Mansarddach (kein
Vollgeschoss) geplant. Insgesamt sollen 66 Wohneinheiten neu entstehen. Im
durchgehenden Baukörper ist neben dem bestehenden Gebäude Monheimstraße 26 eine
Durchfahrt (EG + 1. OG) zum geplanten SB-Markt auf dem Grundstück Kölner Straße 250
vorgesehen.
Das Bauvolumen beträgt ca. 17.455 cbm.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da die zulässige Geschossigkeit von IV und VI um bis zu
zwei Vollgeschosse, die festgesetzte Bautiefe durch Balkone um bis zu 1,95 m und die
zulässigen Wandhöhen um bis zu 1,29 m überschritten werden sollen. Zudem ist eine
Zuwegung zum geplanten SB-Markt auf nicht überbaubaren Flächen vorgesehen und im
rückwärtigen Grundstücksbereich sollen 8 über- dachte Stellplätze auf ebenfalls nicht
überbaubaren Flächen für diesen SB-Markt entstehen.
RSD AllVorlg.WPT
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Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung dieser Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die Überschreitungen der Geschossigkeit
und der Wandhöhen ergibt sich aus der Anpassung an die vorhandene Bebauung und der
daraus resultierenden Erhöhung der Geschosse. Der Zuwegung und den Stellplätzen für
den SB-Markt hat die Bezirksvertretung bereits im Rahmen der Genehmigung des
Marktes zugestimmt.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Bauvorhaben gegen die Abstandflächen-
vorschrift nach der Abstandflächen auf dem Grundstück selbst liegen müssen. Im
vorliegenden Fall wird der Baukörper im rückwärtigen Bereich nicht ganz an das Gebäude
Monheimstraße 26 angebaut, so dass Abstandflächen anfallen. Diese liegen auf dem
Grundstück Monheimstraße 26. Es war deshalb zu prüfen, ob eine Abweichung nach der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden kann.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden kann, da
eine Beeinträchtigung des Nachbargebäudes nicht gegeben ist und auch keine
brandschutztechnischen Bedenken bestehen.
Das Vorhaben macht den Nachweis von 66 Stellplätzen erforderlich. Diese Stellplätze
sollen in der bestehenden Quartiersgarage Monheimstraße 22-26 nachgewiesen und per
Baulast öffentlich-rechtlich gesichert werden.
Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind, ein Abweichung nach der Bauordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen zugelassen werden soll und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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