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Ö Vorlagen - Nr. 173 61/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Siegburger Straße 70 -- Errichtung von Wohnungen im ehemaligen
Straßenbahndepot; Neubau von Stadthäusern
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Siegburger Straße 70 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt.
Die nähere Umgebung wird geprägt durch Wohnen und Gewerbe.
Die hier vorliegende planungsrechtliche Bauvoranfrage hat das Ergebnis des
qualitätssichernden Verfahrens für das ehemalige unter Denkmalschutz stehende
Rheinbahndepot zum Inhalt. Die Empfehlungen der Jury werden wie folgt berücksichtigt:
- Die Nebenanlagen sind in Abstimm ung mit der Unteren Denkmalbehörde
angemessen zu proportionieren und einheitlich zu gestalten.
S Die großzügigen familiengerechten Wohnungen sollen in den unteren Geschossen
untergebracht werden.
S Die Lage und die Größe des Kinderspielplatzes wird verändert.
Geplant ist, das Dach der denkmalgeschützten Halle bis auf die Deckenfelder über den
Toren sowie den Hallenboden zu entfernen. Die Fassaden sollen weitestgehend erhalten
bleiben.
Innerhalb der Halle sollen dann parallel zu den Längswänden fünf II- bis III-geschossige
Wohngebäude mit maximal 68 Wohneinheiten errichtet werden. Das Wohnungsangebot
soll von Zwei-Zimmerwohnungen bis zu Fünf-Zimmerwohnungen reichen.
Südlich angrenzend sollen parallel zur Halle 24 Stadthäuser neu errichtet werden. Diese
sollen ebenfalls II- bis III-geschossig entstehen und im größtmöglichen Abstand zur
Hochspannungsleitung errichtet werden. Die Erschließung innerhalb und außerhalb der
Halle erfolgt individuell über Arkadengänge und überdachte Freitreppen. Gemeinsame
Treppenräume oder Aufzüge sind nicht vorgesehen.
Das Bauvolumen beträgt ca. 38.135 cbm.
Da sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung des
Vorbescheides.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 173 61/2004
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Die notwendigen Stellplätze sollen in Garagen oder als offene Stellplätze oberirdisch auf
dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Das Gelände soll über die alte sehr
breite Zufahrt von der Siegburger Straße aus erschlossen werden. Das ehemalige
Rheinbahndepot erhält eine Feuerwehrumfahrt.
Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 13.07.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin