Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 173 61/2004

Siegburger Straße; Rheinbahndepot

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Siegburger Straße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 30. Juni 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 173 61/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Siegburger Straße 70 -- Errichtung von Wohnungen im ehemaligen Straßenbahndepot; Neubau von Stadthäusern Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des Vorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Siegburger Straße 70 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung wird geprägt durch Wohnen und Gewerbe. Die hier vorliegende planungsrechtliche Bauvoranfrage hat das Ergebnis des qualitätssichernden Verfahrens für das ehemalige unter Denkmalschutz stehende Rheinbahndepot zum Inhalt. Die Empfehlungen der Jury werden wie folgt berücksichtigt: - Die Nebenanlagen sind in Abstimm ung mit der Unteren Denkmalbehörde angemessen zu proportionieren und einheitlich zu gestalten. S Die großzügigen familiengerechten Wohnungen sollen in den unteren Geschossen untergebracht werden. S Die Lage und die Größe des Kinderspielplatzes wird verändert. Geplant ist, das Dach der denkmalgeschützten Halle bis auf die Deckenfelder über den Toren sowie den Hallenboden zu entfernen. Die Fassaden sollen weitestgehend erhalten bleiben. Innerhalb der Halle sollen dann parallel zu den Längswänden fünf II- bis III-geschossige Wohngebäude mit maximal 68 Wohneinheiten errichtet werden. Das Wohnungsangebot soll von Zwei-Zimmerwohnungen bis zu Fünf-Zimmerwohnungen reichen. Südlich angrenzend sollen parallel zur Halle 24 Stadthäuser neu errichtet werden. Diese sollen ebenfalls II- bis III-geschossig entstehen und im größtmöglichen Abstand zur Hochspannungsleitung errichtet werden. Die Erschließung innerhalb und außerhalb der Halle erfolgt individuell über Arkadengänge und überdachte Freitreppen. Gemeinsame Treppenräume oder Aufzüge sind nicht vorgesehen. Das Bauvolumen beträgt ca. 38.135 cbm. Da sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung des Vorbescheides. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 173 61/2004 Seite 2 von 2 Die notwendigen Stellplätze sollen in Garagen oder als offene Stellplätze oberirdisch auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Das Gelände soll über die alte sehr breite Zufahrt von der Siegburger Straße aus erschlossen werden. Das ehemalige Rheinbahndepot erhält eine Feuerwehrumfahrt. Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 13.07.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173 61/2004