Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 173 70/2004

Siegburger Straße 25; Neubau AKKI

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Siegburger Straße 25 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 30. Juni 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 173 70/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Siegburger Straße 25 -- Errichtung eines Kultur- und Aktionshauses für Kinder, Jugendliche und Familien Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung. Sachdarstellung: Das Grundstück Siegburger Straße 25 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5624/25, der das Grundstück als öffentliche Grünfläche - Freizeitpark mit Zubehörbauten und -einrichtungen - ausweist. Da dieser Bebauungsplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Abs. 1 B augesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen nach § 35 Baugesetzbuch, da es sich hier um Außenbereich handelt. Für das geplante Bauvorhaben wurde am 13.12.2002 ein positiver Vorbescheid erteilt. Die erforderliche Befreiung von der Art der Nutzung hatte die Bezirksvertretung in der Sitzung am 04.09.2001 beschlossen. Nachdem der Flächennutzungsplan von "Öffentliche Grünfläche" im Rahmen des Vorbescheids-verfahrens in "Fläche für gemeinnützige Zwecke" geändert worden war, war auch die Befreiung mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Inzwischen liegt der Verwaltung der Bauantrag vor, der eine neue Planung vorsieht. Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich nicht von denen des Vorbescheids, jedoch wurde gestalterisch ein neuer Entwurf vorgelegt, der der Bezirksvertretung deshalb erneut zur Entscheidung vorgelegt wird. Der Verein Aktion & Kultur mit Kindern e.V., AKKI, und die Werkstatt für angepaßte Arbeit nutzen seit 1994 gemeinsam die im Rahmen der B undesgartenschau errichteten Holzpavillions im Südpark. Anstelle der stark sanierungsbedürftigen Pavillions soll ein neues Kultur- und Aktionshaus für Kinder, Jugendliche und Familien entstehen, in dem auch die Werkstatt für angepaßte Arbeit weiterhin ihre Räume haben wird. Geplant sind zwei I-geschossige Gebäude, zwischen denen der vorhandene Innenhof mit den Linden bestehen bleibt. Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung erforderlich. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die Abweichung für städtebaulich vertretbar hält. Das Bauvorhaben orientiert sich in seiner Gestaltung an den vorhandenen Pavillions sowie an der strengen Symmetrie der Parkanlage und fügt sich in Material und Gestalt in das Gesamtbild ein. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 173 70/2004 Seite 2 von 2 Auch die Erteilung der Baugenehmigung als sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 Baugesetzbuch) wird von der Verwaltung befürwortet, da das Vorhaben mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 36 Stellplätzen erforderlich. Diese Stellplätze sollen auf einem Parkplatz der Phillipshalle nachgewiesen und als Parallelnutzung öffentlich-rechtlich durch Baulast gesichert werden. Die Erschließung des Vorhabens erfolgt über eine von der Siegburger Straße anzufahrende Stichstraße. Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch und eine Baugenehmigung nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Grundriss Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 13.07.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173 70/2004