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Ö Vorlagen - Nr. 50/ 61/2004
AGS 22.06.2004
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Informationsvorlage
Betrifft:
Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen
hier: Sachstandsbericht der Verwaltung
Das Forschungsprojekt "Netzwerk offener Hilfen für Menschen mit Behinderung - NetOH"
wurde im Jahr 2000 vom Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und
Technologie des Landes NRW
(MASQT) in Auftrag gegeben mit der primären Zielsetzung,
für die Zielgruppe die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern.
Aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für eine selbstbestimmte Gestaltung des Lebens
standen wohn- und alltagsbezogene, ambulante Unterstützungsangebote im Fokus der
Untersuchung.
Die Stadt Düsseldorf hat als eine von zwei Modellregionen an dem Projekt teilgenommen.
Mit der wissenschaftlichen Begleitung hat das MASQT das Zentrum für Planung und
Evaluation Sozialer Dienste der Universität-Gesamtschule Siegen- ZPE - beauftragt.
Das Konzept "NetOH" war in zwei Phasen gegliedert:
In der ersten Phase - NetOH I - erfolgte die Analyse und Berichterstattung über das
bestehende Hilfesystem an den Modellstandorten bezogen auf die Zielgruppe der
Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung. Der Bericht zu NetOH I mit
Einschätzungen und Empfehlungen wurde in der Sitzung des Ausschusses für
Gesundheit und Soziales am 27.06.2001 vorgestellt
(DS 50/83/2001).
Ausgehend von diesen Ergebnissen wurde in der zweiten Phase - NetOH II - vom
02.07.2001 bis 31.12.2003 ein Verfahren zur individuellen Hilfeplanung für die Zielgruppe
der Menschen mit geistiger Behinderung erprobt. Ziel war, jeweils ein passgenaues
Arrangement zwischen der individuellen Lebensvorstellung des Betroffenen und den
sozialen Hilfen herzustellen.
NetOH II wurde in enger Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland, den
Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Selbsthilfegruppen durchgeführt. Die
wissenschaftliche Begleitung erfolgte auch hier durch ZPE.
Der Abschlussbericht zu NetOH-II ist erstellt und befindet sich aktuell im
Abstimmungsprozess auf ministerieller Ebene.
Die Erkenntnisse, Handlungsansätze, Umsetzungsaktivitäten und -Erfordernisse aus den
beiden, verzahnten Projektbausteinen - NetOH I + II - werden dem Ausschuss für
Gesundheit und Soziales im Rahmen einer entsprechenden Berichterstattung Ende 2004
vorgestellt.
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In diese Berichterstattung fließen zugleich die neuen Maßstäbe ein, die Bund und Land
inzwischen im Rahmen des
" SGB IX Rehab ilitation und Teilhabe behinderter Menschen-
Sozialgesetzbuch 9. Teil
(seit 01.07.2001)
" BGG Gesetz zur Gleichstellung behinderter Mensc hen (seit
01.01.2004)
sowie
" BGG NRW Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
(seit
01.01.2004)
+ Verordnungen Kommuni kati onshi l fenveror dnung, Barrierefreie
Informationstechnik-Verordnung, Veror dnung über
barrierefreie Dokumente
(zum 01.07.2004)
zur Realisierung des grundgesetzlich verankerten Anspruches auf selbstbestimmte
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und Chancengleichheit gesetzt haben.
Von besonderer Bedeutung sind dabei die durch das BGG NRW
(Anlage) ausgelösten
Handlungserfordernisse.
Das BGG NRW beinhaltet Ziele, Definitionen und Instrumente für eine Gleichstellung der
Menschen mit Behinderung, die u.a. von den Behörden der Kommunen umzusetzen sind.
Die Ämter der Stadtverwaltung haben den Gesetzestext im Januar 2004 erhalten.
Wesentliches Anliegen dieses Artikelgesetzes ist, die Barrierefreiheit in allen
Lebensbereichen so weit wie möglich herzustellen, um dem Gebot einer selbständigen
Lebensführung Rechnung zu tragen.
Konkret bedeutet dies, dass neben den bekannten, sog. räumlichen Bereichen
(Bau und
Verkehr)
auch Gebrauchsgegenstände (z.B. Vordrucke), Informationen (Internetseiten) und
Kommunikation
(Gebärdendolmetscher) barrierefrei zu gestalten sind, so dass deren
Nutzung durch Menschen mit Behinderung weitgehend ohne fremde Hilfe möglich ist.
Dieser verwaltungsweite Prozess bedarf vielfältiger Koordinationsleistungen, die unter der
Federführung des Sozialdezernates gebündelt werden sollen.
Im Zusammenhang mit den anhaltenden gesetzlichen Änderungen im Bereich der
Behindertenhilfe wurden zudem bereits erste Reorganisationsansätze
realisiert/angestossen wie bspw. die gemeinsame Beratungsstelle des Gesundheits- und
Sozialamtes
(vgl. DS 50/62/2004).
Die zum Jahresende avisierte, umfassende Berichterstattung wird über diesen
kontinuierlichen Veränderungsprozess sowie die Realisier ung konkreter
Einzelmaßnahmen informieren.
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt BGG NRW
Amt:
Sozialamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche