Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 50/ 61/2004

MmB: Lebenssituation /Bericht Verw. zu Grünen-Antr

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Harkortstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 15. Juni 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 50/ 61/2004 AGS 22.06.2004 Seite 1 von 3 Informationsvorlage Betrifft: Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen hier: Sachstandsbericht der Verwaltung Das Forschungsprojekt "Netzwerk offener Hilfen für Menschen mit Behinderung - NetOH" wurde im Jahr 2000 vom Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes NRW (MASQT) in Auftrag gegeben mit der primären Zielsetzung, für die Zielgruppe die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern. Aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für eine selbstbestimmte Gestaltung des Lebens standen wohn- und alltagsbezogene, ambulante Unterstützungsangebote im Fokus der Untersuchung. Die Stadt Düsseldorf hat als eine von zwei Modellregionen an dem Projekt teilgenommen. Mit der wissenschaftlichen Begleitung hat das MASQT das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität-Gesamtschule Siegen- ZPE - beauftragt. Das Konzept "NetOH" war in zwei Phasen gegliedert: In der ersten Phase - NetOH I - erfolgte die Analyse und Berichterstattung über das bestehende Hilfesystem an den Modellstandorten bezogen auf die Zielgruppe der Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung. Der Bericht zu NetOH I mit Einschätzungen und Empfehlungen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 27.06.2001 vorgestellt (DS 50/83/2001). Ausgehend von diesen Ergebnissen wurde in der zweiten Phase - NetOH II - vom 02.07.2001 bis 31.12.2003 ein Verfahren zur individuellen Hilfeplanung für die Zielgruppe der Menschen mit geistiger Behinderung erprobt. Ziel war, jeweils ein passgenaues Arrangement zwischen der individuellen Lebensvorstellung des Betroffenen und den sozialen Hilfen herzustellen. NetOH II wurde in enger Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Selbsthilfegruppen durchgeführt. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgte auch hier durch ZPE. Der Abschlussbericht zu NetOH-II ist erstellt und befindet sich aktuell im Abstimmungsprozess auf ministerieller Ebene. Die Erkenntnisse, Handlungsansätze, Umsetzungsaktivitäten und -Erfordernisse aus den beiden, verzahnten Projektbausteinen - NetOH I + II - werden dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales im Rahmen einer entsprechenden Berichterstattung Ende 2004 vorgestellt. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 50/ 61/2004 AGS 22.06.2004 Seite 2 von 3 In diese Berichterstattung fließen zugleich die neuen Maßstäbe ein, die Bund und Land inzwischen im Rahmen des " SGB IX Rehab ilitation und Teilhabe behinderter Menschen- Sozialgesetzbuch 9. Teil (seit 01.07.2001) " BGG Gesetz zur Gleichstellung behinderter Mensc hen (seit 01.01.2004) sowie " BGG NRW Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (seit 01.01.2004) + Verordnungen Kommuni kati onshi l fenveror dnung, Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung, Veror dnung über barrierefreie Dokumente (zum 01.07.2004) zur Realisierung des grundgesetzlich verankerten Anspruches auf selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und Chancengleichheit gesetzt haben. Von besonderer Bedeutung sind dabei die durch das BGG NRW (Anlage) ausgelösten Handlungserfordernisse. Das BGG NRW beinhaltet Ziele, Definitionen und Instrumente für eine Gleichstellung der Menschen mit Behinderung, die u.a. von den Behörden der Kommunen umzusetzen sind. Die Ämter der Stadtverwaltung haben den Gesetzestext im Januar 2004 erhalten. Wesentliches Anliegen dieses Artikelgesetzes ist, die Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen so weit wie möglich herzustellen, um dem Gebot einer selbständigen Lebensführung Rechnung zu tragen. Konkret bedeutet dies, dass neben den bekannten, sog. räumlichen Bereichen (Bau und Verkehr) auch Gebrauchsgegenstände (z.B. Vordrucke), Informationen (Internetseiten) und Kommunikation (Gebärdendolmetscher) barrierefrei zu gestalten sind, so dass deren Nutzung durch Menschen mit Behinderung weitgehend ohne fremde Hilfe möglich ist. Dieser verwaltungsweite Prozess bedarf vielfältiger Koordinationsleistungen, die unter der Federführung des Sozialdezernates gebündelt werden sollen. Im Zusammenhang mit den anhaltenden gesetzlichen Änderungen im Bereich der Behindertenhilfe wurden zudem bereits erste Reorganisationsansätze realisiert/angestossen wie bspw. die gemeinsame Beratungsstelle des Gesundheits- und Sozialamtes (vgl. DS 50/62/2004). Die zum Jahresende avisierte, umfassende Berichterstattung wird über diesen kontinuierlichen Veränderungsprozess sowie die Realisier ung konkreter Einzelmaßnahmen informieren. Ö Vorlagen - Nr. 50/ 61/2004 AGS 22.06.2004 Seite 3 von 3 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt BGG NRW Amt: Sozialamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 50/ 61/2004