Verwaltungsvorlage
Aktenzeichen 61/ 35/2005
BV Düsseldorfer 1 Neubau JHB und Verw.
Kein Beratungstermin veröffentlicht
Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Düsseldorfer Straße 1 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug
1Dokument
25. Januar 2005veröffentlicht
Themen
Aus der amtlichen Vorlage
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt S die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien und einer Ausnahme hinsichtlich der Geschossigkeit S die Zulassung einer erforderlichen Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Dachform.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Verfahrensstand
Beratungsweg
02.03.2005
Endgültige Beratung
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Datum unbekannt
Sitzung
Originale durchsuchen
Seite 1 von 6
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Düsseldorfer Straße 1 - Neubau einer Jugendherberge mit Sitz der
Verwaltung des Jugendherbergswerkes
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt
S die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien und einer
Ausnahme hinsichtlich der Geschossigkeit
S die Zulassung einer erforderlichen Abweichung nach der Bauordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Dachform.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Düsseldorfer Straße 1 liegt im Bereich des rechtsverbindlichen
qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5277/70 vom 18.02.1995, der mit seinen
Festsetzungen für das Baugrundstück den vorhandenen Bestand wiedergibt. Der
Bebauungsplan beinhaltet in seinen textlichen Festsetzungen u.a. eine Erhaltungssatzung
sowie Gestaltungsvorschriften.
Geplant ist die seit 1936 bestehende I-III geschossige Jugendherberge bei laufendem
Betrieb nach und nach abzubrechen und einen I-III-geschossigen Gebäudekomplex mit
Sattel- und Flachdächern zu errichten. Bei den Dachgeschossen mit Satteldach handelt
es sich nicht um Vollgeschosse.
Der Gebäudekomplex gliedert sich in 3 Bereiche.
In dem in Bogenform ausgebildeten Baukörper mit Satteldach entlang der Düsseldorfer
Straße soll der Bettentrakt mit 320 Betten untergebracht werden.
Ein flacher Sockel soll die allgemeinen Nutzungen wie Speiseraum, Empfang und
Verwaltung aufnehmen.
Im rückwärtigen Bereich entsteht ein kubischer Solitär mit Seminarräumen in den beiden
Obergeschossen.
Die bestehende Jugendherberge in Düsseldorf Oberkassel ist nicht als Baudenkmal in die
Denkmalliste eingetragen. Der von G.A. Munzer in den Jahren 1936/37 errichtete Bau ist
durch veränderten Wiederaufbau, Teilaufstockung und Umbaumaßnahmen innen wie
außen nach dem 2. Weltkrieg erheblich verändert worden. Der Bau ist in seiner
Gestaltung weder typisch für die Baukunst der Dreißigerjahre noch richtungweisend für
die Fünfziger.
RSD AllVorlg.WPT
Seite 2 von 6
Daher liegen denkmalbegründende Eigenschaften bei diesem Objekt nicht (mehr) vor.
Innerhalb des Denkmalbereichs Oberkassel, der vor allem durch die städtebaulichen
Vorstellungen und Planungen der vorletzten Jahrhundertwende geprägt und definiert ist,
ist das Objekt nicht als typisch anzusehen. Dieses Prädikat wäre eher dem Vorgängerbau,
dem Vergnügungsrestaurant Rheinlust, einem jugendstilig, neubarocken Pavillonbau,
zugekommen, der aber für den Bau der Jugendherberge abgebrochen worden ist.
Eine Erhaltungswürdigkeit des bestehenden Baukörpers kann daher nicht festgestellt
werden.
Innerhalb des Denkmalbereichs Oberkassel müssen sich Fassadengestaltungen von
Neubauten hinsichtlich Materialwahl, Proportionierung und Gestaltung von Einzeldetails
an die bestehende Bebauung angleichen.
Die Düsseldorfer Straße wird in ihrem östlichen Bereich durch zwei unterschiedliche
Stilformen geprägt:
Auf der Nordseite, dem Jugendherbergsgrundstück gegenüber, herrscht eine
variantenreiche, bis zu viergeschossige Jugendstilbebauung mit malerischer
Gesamterscheinung vor, die städtebaulich als weithin sichtbare Silhouette des Stadtteils
von größter Bedeutung ist.
Die Südseite der Düsseldorfer Straße ist in diesem Bereich durch schlichtere Bauten der
Zwanziger- und Dreißigerjahre geprägt. Diese sind meist zweigeschossig mit hohem
Sockelgeschoss und Dach. Die Fassaden dieser Bauten werden durch dunkle, rote
Ziegelklinker mit sparsamen Werksteingliederungen bestimmt. Innerhalb der Reihe ergibt
sich so, ungeachtet der liebevollen Einzeldetails, eine insgesamt einheitliche, ruhige
Wirkung.
Durch die Ausbildung des Bettentraktes in einer Bogenform verkürzt sich dieser optisch
deutlich. Die homogene Farbigkeit der Ziegelfassade hebt die horizontale Wirkung der
ersten Planfassung auf.
Mit der Fenstereinteilung und Strukturierung der Fassade entsteht eine Vertikalität.
Damit fügt sich der geplante Baukörper gut in den Denkmalbereich Oberkassel und im
engeren Umfeld der gegenüberstehenden Baudenkmäler ein.
Innerhalb des Denkmalbereichs Oberkassel sind nahezu alle Gebäude entlang der
Außenkanten der Baublöcke (Straßenfronten) durch geneigte Dächer unter-schiedlichster
Form und Gestaltung ausgezeichnet. Lediglich im Blockinnenbereich tauchen - meist bei
Nebengebäuden oder bei Gebäuden mit besonderen Nutzungen - flach geneigte
Pultdächer und Flachdächer auf.
Daher ist es auch für den Neubau der Jugendherberge selbstverständlich, dass der
Bauteil entlang der Düsseldorfer Straße in seinen wesentlichen Teilen ein geneigtes Dach
erhalten muss.
Mit der gewählten, flach geneigten, nicht ausbaufähigen Satteldachform reagiert die
Planung auf die weitere Forderung, dass durch die Höhenentwicklung eines
Neubaukörpers auf der Südseite der Düsseldorfer Straße die städtebaulich bedeutsame
Nordseite als weithin sichtbare Uferfront und Stadtkulisse nicht verdeckt werden darf.
Die gewählte Dachform stellt also einen guten Kompromiss zwischen dem
denkmalrechtlichem Belang und dem erforderlichen Flächenbedarf der Jugendherberge
her.
Im Blockinneren sind im Denkmalbereich Oberkassel, gerade bei Bauten mit besonderer
Seite 3 von 6
Nutzung, aber auch bei Nebengebäuden, vielfach Flachdächer und flachgeneigte
Pultdächer anzutreffen.
Bei der Gestaltung des Sonderbaukörpers mit Seminarräumen und Speisesaal ist daher
die Wahl eines Flachdaches begründbar. Da der würfelförmige Baukörper wegen des
Raumbedarfs insgesamt dreigeschossig wird, würde ein zusätzliches Dach überdies zu
einer erheblichen Firsthöhe führen, die dann in der vorderen Rheinfront eher störend
wäre.
Auch hier stellt die gewählte Dachform einen brauchbaren und an dieser Stelle
begründbaren Kompromiss dar.
Die Majolika-Reliefs werden entsprechend der Forderung der Denkmalpflege auf einer
Mauerscheibe im Eingangsbereich des Speisesaals/Seminarbaukörpers neu eingebaut.
An dieser Stelle werden die Reliefs in dem ruhigeren Inn enhofbereich der
Jugendherberge weit besser betrachtet werden können und sind überdies nicht in solch
hohem Maß dem Staub und der Witterung ausgesetzt, wie derzeit an der diesbezüglich
stark belasteten Düsseldorfer Straße.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach § 31 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) und eine Ausnahme nach § 31 Absatz 1 BauGB erforderlich:
Baulinie Düsseldorfer Straße:
Der Bebauungsplan setzt eine Baulinie fest. Der bogenförmige Baukörper springt
in die Flucht der vorhandenen Bebauung zurück. Somit entsteht eine Aufweitung
des öffentlichen Raumes und eine begrünte Vorzone vor der Jugendherberge. Dies
korrespondiert mit den Vorgärten der vorhandenen Bebauung an der Düsseldorfer
Straße. Das Zurückweichen von der Baulinie bedingt im rückwärtigen Bereich
einen Teilabrisss des vorhandenen unterirdischen Bunkers.
Rückwärtige Baugrenze des Bettenhauses:
Der Bebauungsplan setzt eine Baugrenze fest, aus der sich eine maximale
Bautiefe von 12 m ergibt. Geplant ist für das neue Bettenhaus eine Bautiefe von
14 m.
Überschreitung der Baugrenze West und Ost des Bettenhauses:
Der Baukörper an der Düsseldorfer Straße wird mit einem leichten Schwung, der
auf die Linienführung der Kniebrücke abgestimmt ist, sowie zum geplanten
Innenhof verlängert. Aus Richtung Kniebrücke kommend entsteht mit dieser
deutlichen Aufweitung der Düsseldorfer Straße ein großzügiger Stadteileingang.
Baugrenzen Innenhof:
Die festgesetzte Baugrenze wird im Innenhofbereich durch den eingeschossigen
Küchen- und Verwaltungstrakt überschritten. Städtebaulich tritt die rückwärtige
eingeschossige Bebauung nicht in Erscheinung.
Baugrenzen Solitär, Ostseite (Auskragung Konferenzbereich im 1. Obergeschoss):
Die Solitärform gibt der Jugendherberge ihr markantes Gesicht. Die Auskragung
des Solitärs steigert die plastische Wirkung der Form.
Seite 4 von 6
Rückwärtige Baugrenze des Sockelbaus:
Da sich der bogenförmige Baukörper an die Flucht der vorhandenen Bebauung
anpaßt, verschieben sich der Sockelbau und das Solitär entsprechend in
Südrichtung. Dies führt teilweise zu einer geringfügigen Überschreitung der
rückwärtigen Baugrenze durch den Sockelbau.
Geschossigkeit:
Das 3-geschossige Bettenhaus überschreitet die festgesetzte Geschossigkeit. Eine
Ausnahme gemäß Ziffer 4 der textlichen Festsetzung im Bebauungsplan ist
zulässig, da sich der Neubau in der Höhenentwicklung der umgebenden Bebauung
anpasst.
Das Bettenhaus unterschreitet trotz seiner 3 Geschosse die Gebäudehöhe der
gegenüberliegenden Häuserzeile (nördliche Düsseldorfer Straße). Im rückwärtigen
Bereich wird die planungsrechtlich mögliche Geschossigkeit nicht ausgenutzt.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen und der
Ausnahme, da sie diese für städtebaulich vertretbar hält und die Abweichung auch unter
Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Die
Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Um das Bauvorhaben realisieren zu können, ist hinsichtlich der Anordnung der
Tiefgarage, einzelner oberirdischer Stellplätze und der Eingangsrampe bzw -treppe
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen die Zulassung einer Ausnahme nach §
31 Absatz 1 BauG erforderlich.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Zulassung der Ausnahme, da die
Voraussetzungen gemäß Ziffer 3 der textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan
vorliegen.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Vorhaben gegen die
Gestaltungsvorschrift in Bezug auf die Dachform.
Die durch die Gestaltungsvorschriften im Bebauungsplan festgesetzte Satteldachform wird
entlang der Düsseldorfer Straße übernommen, ansonsten soll die Dachausbildung als
Flachdach erfolgen.
Auch hier ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden
kann, da sie städtebaulich vertretbar ist.
Auf dem Grundstück befinden sich satzungsgeschützte Bäume. Voraussichtlich müssen
18 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Die Freiflächengestaltung sowie
Ersatzpflanzmaßnahmen werden im Rahmen des Bauantrages mit dem Garten-,
Friedhofs- und Forstamt abgestimmt.
Das Vorhaben macht den Nachweis von ca. 54 Stellplätzen erforderlich. 60 Stellplätze
sollen in der Tiefgarage und 10 oberirdisch an der Rheinallee erstellt werden. Die
Erschließung soll im wesentlichen von der Düsseldorfer Straße aus erfolgen. Dort ist auch
die Zu- und Abfahrt der Tiefgarage vorgesehen.
Seite 5 von 6
Mit dem Neubau der Jugendherberge wurden die Möglichkeiten untersucht, den Ziel- und
Quellverkehr mit Bussen aus der Rheinallee herauszunehmen.
Die heutigen Busstellplätze auf der Rheinallee sollten mittels einer Querung des
Jugendherbergsgeländes von der Düsseldorfer Str. direkt angefahren und wieder
verlassen werden. Diese Möglichkeit wurde mit der beabsichtigten Konfiguration des neu
zu gestaltenden Gebäudes aus städtebaulichen Gesichtspunkten abgelehnt.
Eine alternative Lösung wurde in einem Anschluss des Jugendherbergsgeländes an den
beabsichtigten Kreisverkehr statt des heute signalisierten Knotenpunktes Düsseldorfer
Str. / Kaiser-Wilhelm-Ring/ Auf- und Abfahrt Rheinkniebrücke gesehen.
Die Verkehrsmengen o.g. Knotens können mit Hilfe eines Kreisverkehrs nur dann
leistungsmäßig befriedigend abgewickelt werden, wenn in der Relation Abfahrt
Rheinkniebrücke Richtung Kaiser-Wilhelm-Ring und der Relation Düsseldorfer Str.
Richtung Auffahrt Rheinkniebrücke ein Bypass (separat geführter Fahrstreifen außerhalb
der Kreisfahrbahn) eingerichtet wird. Ein gesichertes Auffahren auf das
Jugendherbergsgelände kann nicht ermöglicht werden, da hierfür ein Fahrstreifenwechsel
von dem aus dem Kreis selbst herauszuführenden Ast über den Bypass auf das
Grundstück durchgeführt werden muss. Dies ist aufgrund des deutlich unterschiedlichen
Geschwindigkeitsniveaus von Bypass und Kreisverkehrsast unfallträchtig. Zudem kann
eine ausreichende Verflechtungsstrecke nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Abfahrt
vom Grundstück wäre auch nur in den Bypass Richtung Auffahrt Rheinkniebrücke
vorzunehmen und mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden.
Zum anderen wurde untersucht, ob lediglich eine Zufahrt zum Jugendherbergsgelände
von der Auffahrtsrampe zur Rheinkniebrücke in Form einer Einbahnstraße bei der
heutigen Knotenpunktgestaltung vorgesehen werden kann. Die Belastung der Rheinallee
durch Busse würde gesenkt, der abfahrende Busverkehr verbliebe aber in dieser Straße.
Um aber einen ausreichenden Zufahrtsbereich zu schaffen, müsste der vorhandene
Baumbestand erheblich zurückgeschnitten werden. Darüber hinaus würde die Zufahrt
auch von unerwünschten Verkehrsteilnehmern genutzt werden. Eine entsprechende
Sperrung würde dazu führen, dass ein Stauraum mindestens einer Buslänge vorgesehen
und freigehalten werden muss, was durch illegale Parkvorgänge nicht zu gewährleisten
ist. Busfahrer, die von der Rheinkniebrücke kommen und im Wissen um eine solche
Zufahrt die vorgeschriebene Fahrtrichtung „Geradeaus" in die Düsseldorfer Str.
missachten, dann verbotswidrig links in Richtung Zufahrt Jugendherbergsgelände
abbiegen, könnten so mit Fahrzeugen, die auf die Rheinbrücke fahren wollen, kollidieren.
In der Vergangenheit haben solche Linksabbiegemanöver diesen Ort zu einem
Unfallschwerpunkt werden lassen.
Festzustellen ist, dass die Herausnahme des Busverkehrs aus der Rheinallee zur Zeit
nicht gegeben ist. Grundsätzlich soll die bestehende Situation beibehalten werden. Die
Busbelastung liegt bei ca. 5 Fahrzeugen pro Woche. Diese sollen durch deutlich
verbesserte Hinweisschilder zur Jugendherberge geleitet werden. Um das unerwünschte
Fahren der Busse durch die Straßen „Vossen links", „Heiligenhäuschen" und „Wodanstr."
zu unterbinden, sollte der Betreiber anhand von Kommunikationsmedien, z.B. auch per
Internet, die Anfahrtsbeschreibung zu den Busstellplätzen bildhaft und unmissverständlich
darstellen.
Seite 6 von 6
Die Bezirksvertretung 4 wird in ihrer Sitzung am 26.01.05 gehört.
Ein Modell des Bauvorhabens wird in der Sitzung vorgestellt.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da
die Jugendherberge mit der Verwaltung des Deutschen Jug endherbergswerks
Landesverband Rheinland von gesamtstädtischer Bedeutung ist, Befreiungen, eine
Ausnahme und eine Abweichung erforderlich sind, das Bauvolumen größer als 7.000 m³
und das Grundstück größer als 1.000m².
Anlage (Kopien):
Katasterplan
Lageplan mit Baurecht
Grundrisse
Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung -/-
1
-/-
2
Bezirksvertretung 4 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 35/2005