Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 50/ 29/2005

Obdachlosenstatistik

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 29. März 2005veröffentlicht

Zur amtlichen Vorlage

Für dieses Dokument liegt noch keine belastbare redaktionelle Zusammenfassung vor. Beratungsweg, Eckdaten und Originaldokumente werden deshalb unverändert aus dem Ratsinformationssystem angezeigt.

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 50/ 29/2005 AGS am 5. April 2005 Seite 1 von 3 Informationsvorlage Betrifft: Obdachlose und Nichtsesshafte in Düsseldorf hier: Anfrage zur Obdachlosenstatistik von Ratsherrn Laubenburg vom 12.02.2005, Vorlagen-Nr. 50/19/2005 Mit der amtlichen Obdachlosenstatistik werden dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) zum jeweiligen Stichtag 30.06. eines Jahres ! die Zahlen der untergebrachten Personen, ! die Art der Unterbringung und ! der Grund der Obdachlosigkeit gemeldet (anhand eines vorgegebenen Meldeformulars "Berichterstattung über Obdachlose" des LDS). Die gemeldeten Daten werden durch das Landesamt gezielt aggregiert. Das heißt, das LDS veröffentlicht die Gesamtzahlen obdachloser Menschen sowie einige ausgewählte Merkmale, nämlich fristlose Kündigungen wegen Zahlungsverzug / unzumutbares Mietverhältnis, in einer Zeitreihe. Obdachlosigkeit aus sonstigen Gründen wird nicht ausgewertet und auch nicht bekannt gegeben. Hier sind folgende Zahlen zu nennen: 652 Personen zum Stichtag 30.06.2003 und 9 Personen zum Stichtag 30.06.2004. Aktuell weist die amtliche Berichterstattung des LDS zum Stichtag 30.06.2004 in der Stadt Düsseldorf 1.274 registrierte Personen aus, denen zum Vergleichsstichtag 30.06.2003 1.474 Personen gegenüberstehen. Das entspricht einer Abnahmequote von 13,9 % und damit einer Größenordnung von 200 Menschen. Die Vergleichsbetrachtung zu den Personenzahlen, die wegen fristloser Kündigung gemeldet sind, liegt bei 807 Personen zum Stichtag 30.06.2003 zu 1.210 Personen per 30.06.2004 und damit um 403 Personen höher im Jahr 2004. Die ausgewiesene Zunahmequote von 49,9 % ist rechnerisch richtig, entspricht jedoch nicht der realen Obdachlosensituation in Düsseldorf. Eine Überprüfung der Datenlage hat ergeben, dass als ein Effekt der Einrichtung der Zentralen Fachstelle im Sommer 2003 auch die präzisere Erfassung der Lebenslagen betroffener Menschen möglich ist. So konnten zum Stichtag 30.06.2004 die Unterbringungsgründe konkreter zugeordnet werden und im Vergleich zu 2003 die unter "Sonstige Gründe" erfassten Zahlen wirklichkeitsnah gemeldet werden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 50/ 29/2005 AGS am 5. April 2005 Seite 2 von 3 Festzustellen ist, dass die Gesamtzahl der wegen fristloser Kündigungen obdachlos gewordener Menschen zum Stichtag 30.06.2003 auf rd. 1.400 Personen anzusetzen ist (gemeldet waren nur 807 Personen). Die tatsächlichen Fallzahlen in Relation zum Stichtag 2004 sind also unter Einbeziehung der "Sonstigen Gründe" mit einer Abnahmequote von ca. 13 % rückläufig. Dies entspricht der Entwicklung der Gesamtzahlen. Eine Korrektur der Daten erfolgt zur nächsten Stichtagsmeldung. Vor diesem Hintergrund entfällt eine Beantwortung der Fragen 2 und 3 der Anfrage "Obdachlose und Nichtsesshafte in Düsseldorf" des Ratsherrn Laubenburg vom 12.02.2005 (siehe Anlage 1). Zur Frage 1 wird wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Wie viele Personen bzw. Haushalte sind in Düsseldorf als zu den Gruppen a) bis d) gehörend bekannt ( bzw. auf welche Größe wird die jeweilige Gruppe geschätzt )? Gruppe a): Personen, die nicht sesshaft sind und "nach ihrer Lebensart auch keine Anzeichen für eine künftige Sesshaftigkeit erkennen lassen". Antwort: Die Anzahl der Menschen, die in Düsseldorf nicht sesshaft, d.h. ohne feste örtliche Bindung sind, ist nach Einschätzung mit den freien Trägern mit rd. 200 bis 250 Personen zu beziffern. Gruppe b): Personen, die unter einem W ohnungsnotstand leiden, weil aufgrund des Gesundheitszustandes, Alters oder anderer Umstände in Verbindung mit Mittellosigkeit die von ihnen bewohnten Räume unzureichend sind. Gruppe c): Pers onen, mit deren Unterbringung die kommunalen Ordnungsbehörden nicht befasst waren. Gruppe d): Pers onen, die aufgrund sozialhilferechtlicher Maßnahmen mit Wohnraum versorgt wurden. Antwort: Zu den beschriebenen Teilgruppen b) bis d) werden keine spezifischen, auf die Wohnungslosenproblematik bezogenen Daten erfasst, da sie nicht als obdachlos im Sinne der Erhebung gelten. Als ein Teilaspekt wird das Wohnungsproblem im Rahmen einer komplexen sozialen Bedarfslage mit gelöst. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 50/ 29/2005 AGS am 5. April 2005 Seite 3 von 3 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Anfrage von Ratsherrn Laubenburg vom 12.02.2005 Amt: Sozialamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 50/ 29/2005