Parkfläche Wilhelm-Schmidtbonn-Straße
Themen
Aus der amtlichen Vorlage
In der Wilhelm-Schmidtbonn-Straße soll ein neuer Garagenhof für die Anlieger gebaut werden. Auf der Straße soll das Abstellen von Fahrzeugen verhindert werden, mit Ausnahme von Be- und Entlade-Haltemöglichkeiten. Im Wendehammer wird der rechte Bereich als Parkfläche genutzt. Dadurch ist der für den Wendeverkehr vorhandene Platz zu gering. Der soll durch das Anlegen eines Parkplatzes der zum Teil in den Grünbereich versetzt wird, vergrößert werden." Stellungnahme der Verwaltung: Für den o. g. Antrag der Bezirksvertretung 10 wurde von hier eine Lösungsvariante erarbeitet. Diese beinhaltet das Parken im Osten und Süden in der angrenzenden Fläche der Wendeanlage. Auf Grund der durchgeführten Verwaltungsabstimmung wird der Anlage von Stellplätzen aus folgenden Gründen nicht zugestimmt: S Die Stellplätze liegen außerhalb der ausgewiesenen Verkehrsfläche. S Es handelt sich um Waldfläche im Sinne der Forstgesetze. Ein Eingriff in den Waldrand ist nur mit Genehmigung der Unteren Forstbehörde Mettmann zu lässig. Der Wald besitzt hier wichtige Funktionen für die -Erholung, Immissionsschutz und im Rahmen des Biotopverbundes. S Die Fläche ist im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.
Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Bezirksvertretung 10
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170 5/2004