Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 170 5/2004

Parkfläche Wilhelm-Schmidtbonn-Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Wilhelm-Schmidtbonn-Straße · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Januar 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

In der Wilhelm-Schmidtbonn-Straße soll ein neuer Garagenhof für die Anlieger gebaut werden. Auf der Straße soll das Abstellen von Fahrzeugen verhindert werden, mit Ausnahme von Be- und Entlade-Haltemöglichkeiten. Im Wendehammer wird der rechte Bereich als Parkfläche genutzt. Dadurch ist der für den Wendeverkehr vorhandene Platz zu gering. Der soll durch das Anlegen eines Parkplatzes der zum Teil in den Grünbereich versetzt wird, vergrößert werden." Stellungnahme der Verwaltung: Für den o. g. Antrag der Bezirksvertretung 10 wurde von hier eine Lösungsvariante erarbeitet. Diese beinhaltet das Parken im Osten und Süden in der angrenzenden Fläche der Wendeanlage. Auf Grund der durchgeführten Verwaltungsabstimmung wird der Anlage von Stellplätzen aus folgenden Gründen nicht zugestimmt: S Die Stellplätze liegen außerhalb der ausgewiesenen Verkehrsfläche. S Es handelt sich um Waldfläche im Sinne der Forstgesetze. Ein Eingriff in den Waldrand ist nur mit Genehmigung der Unteren Forstbehörde Mettmann zu lässig. Der Wald besitzt hier wichtige Funktionen für die -Erholung, Immissionsschutz und im Rahmen des Biotopverbundes. S Die Fläche ist im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.

Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 170 5/2004 Seite 1 von 2 Informationsvorlage Betrifft: Parkfläche Wilhelm-Schmidtbonn-Straße - Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement vom 17.12.2003 - Die Bezirksvertretung 10 hat in ihrer Sitzung am 23.04.2002 folgenden Antrag - einstimmig beschlossen: "Die Verwaltung wird gebeten, im Zuge der Baumaßnahme auf der Wilhelm-Schmidtbonn- Straße, im Wendehammer die heute genutzte Parkfläche so zu erweitern, dass ein ordnungsgemäßes Parken, ohne Behinderung des Wende-verkehrs möglich ist. Begründung: In der Wilhelm-Schmidtbonn-Straße soll ein neuer Garagenhof für die Anlieger gebaut werden. Auf der Straße soll das Abstellen von Fahrzeugen verhindert werden, mit Ausnahme von Be- und Entlade-Haltemöglichkeiten. Im Wendehammer wird der rechte Bereich als Parkfläche genutzt. Dadurch ist der für den Wendeverkehr vorhandene Platz zu gering. Der soll durch das Anlegen eines Parkplatzes der zum Teil in den Grünbereich versetzt wird, vergrößert werden." Stellungnahme der Verwaltung: Für den o. g. Antrag der Bezirksvertretung 10 wurde von hier eine Lösungsvariante erarbeitet. Diese beinhaltet das Parken im Osten und Süden in der angrenzenden Fläche der Wendeanlage. Auf Grund der durchgeführten Verwaltungsabstimmung wird der Anlage von Stellplätzen aus folgenden Gründen nicht zugestimmt: S Die Stellplätze liegen außerhalb der ausgewiesenen Verkehrsfläche. S Es handelt sich um Waldfläche im Sinne der Forstgesetze. Ein Eingriff in den Waldrand ist nur mit Genehmigung der Unteren Forstbehörde Mettmann zu lässig. Der Wald besitzt hier wichtige Funktionen für die -Erholung, Immissionsschutz und im Rahmen des Biotopverbundes. S Die Fläche ist im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Hein Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 10 20.01.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 170 5/2004 Seite 2 von 2

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170 5/2004