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Ö Vorlagen - Nr. 176 46/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Parkscheibenregelung Westfalenstraße
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 beschließt eine Parkscheibenregelung in Teilbereichen der
Westfalenstraße von Mo.-Fr. 9-18 h mit einer Höchstparkdauer von 1 Stunde.
Sachdarstellung:
Mit dem Öffnen der Westfalenstraße für den Fahrverkehr am 25.03.2004 wurden zunächst
die kurzfristig erforderlichen Maßnahmen durchgeführt. Der Charakter der
Fußgängerzone wurde mit den Zeichen 242 und 243-50 Straßenverkehrs-Ordnung- StVO
(Beginn und Ende eines Fußgängerbereiches) verdeutlicht. Unterhalb dieser Schilder
wurde beidseitig der Zusatz "Anlieger, Kunden und Linienverkehr frei"gesetzt um hier auf
die neue Einfahrmöglichkeit für den genannten Personenkreis hinzuweisen. Darüber
hinaus ist das Rechtsabbiegeverbot vom Rather Broich in die Westfalenstraße
aufgehoben sowie versuchsweise das Geradeausfahrgebot vom Rather Kreuzweg in den
Rather Broich entfernt worden.
Anknüpfend an diese Erstmaßnahmen hat das Amt für Verkehrsmanagement
zwischenzeitlich auch die weiteren, zugesagten Verbesserungen zur Verdeutlichung der
neuen Fahrbeziehungen umgesetzt.
Die bisher markierten Sperrflächen im Kreuzungsbereich und die Hinweise auf die
vorgeschriebenen Fahrtrichtungen wurden entfernt, so dass nunmehr auch das
problemlose Einfahren von der Münsterstraße in die Westfalenstraße möglich ist. Auf der
Münsterstraße wird auf dem großen Vorwegweiser mit Pfeilhinweis auf die
Geradeausfahrmöglichkeit aufmerksam gemacht.
Die Fußgängerfurt über die Westfalenstraße wurde wie zugesagt signaltechnisch
verbessert. Mit der Rot-Gelb-Grün Schaltung für Fußgänger und den zusätzlichen
beidseitigen Warnblinkern für Autofahrer wird die Furt gegenüber dem einfahrenden
Verkehr gesichert.
Die neuen Hinweise an der Einmündung Westfalenstraße auf die Einfahrmöglichkeit für
"Anlieger, Kunden und Linienverkehr " wurden noch ein mal vergrößert und der
Wegweiser auf das "Einkaufszentrum Westfalenstraße", der den Verkehr über die
Bochumer Straße führte ist zur Einmündung Westfalenstraße versetzt.
Um nun zusätzlich die Kurzparkmöglichkeiten für die Kunden der umliegenden Geschäfte
auf der Westfalenstraße zu verbessern , schlägt die Verwaltung eine
Parkscheibenregelung von Mo.- Fr. 9-18 h mit einer Höchstparkdauer von 1 Stunde vor.
Hier sollen insgesamt 21 Plätze im nahen Umkreis der Fußgängerzone zur Verfügung
gestellt werden. Auf der Südseite der Westfalenstraße 11 Plätze im direkten
Fußgängerbereich (Haus Nr.:5-15), 4 Plätze im Anschluss an den Bereich bis zur
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Einmündung Driburger Straße (Haus Nr. 23-27) und auf der Nordseite 6 Plätze zwischen
Otto-Mess und der Bücherei (Haus Nr. 34-24).
Mit diesen Maßnahmen wird den Interessen der Anlieger und Geschäftskunden in
größtmöglichem Umfang Rechnung getragen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 6 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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