Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 9/2004

BPl5581/36RatherKreuzw/Marler1.VerlVÄ

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Königsberger Straße 12 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Januar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 06 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur vorliegenden Veränderungssperre angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vor beratung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " Rat Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 16 und 17 (1) Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG- Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) folgende Satzung über die 1. Verlängerung einer Veränderungssperre: "Die Geltungsdauer der mit Beschluss vom 11.03.2002 angeordneten Veränderungssperre für ein Gebiet südwestlich des Rather Kreuzweges etwa zwischen der Marler Straße und der Osterfelder Straße - maßgebend ist der im Plan Nr. 5581/36 dargestellte Geltungsbereich - wird um ein Jahr verlängert und endet somit spätestens am 23.03.2005. § 6 der Satzung vom 18.03.2002 wird insoweit geändert."

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 9/2004 Seite 1 von 2 Stand: 07.01.2004, Vorlage Nr. 61/9/2004 Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 5581/36 - Rather Kreuzweg / Marler Straße - 1. Verlängerung der Veränderungssperre Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 06 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur vorliegenden Veränderungssperre angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vor beratung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " Rat Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 16 und 17 (1) Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG- Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) folgende Satzung über die 1. Verlängerung einer Veränderungssperre: "Die Geltungsdauer der mit Beschluss vom 11.03.2002 angeordneten Veränderungssperre für ein Gebiet südwestlich des Rather Kreuzweges etwa zwischen der Marler Straße und der Osterfelder Straße - maßgebend ist der im Plan Nr. 5581/36 dargestellte Geltungsbereich - wird um ein Jahr verlängert und endet somit spätestens am 23.03.2005. § 6 der Satzung vom 18.03.2002 wird insoweit geändert." Sachdarstellung: Der APS hat in seiner Sitzung am 20.02.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5581/35 für das Gebiet Rather Kreuzweg / Marler Straße, beschlossen. Anlass dafür war seinerzeit die Bauvoranfrage zur Errichtung eines weiteren Supermarktes, der an dieser Stelle nach wie vor städtebaulich nicht erwünscht ist. Nach Zurückstellung der Bauvoranfrage wurde zur Sicherung der Planungsziele am 18.03.2003 vom Rat der Stadt eine Veränderungssperre beschlossen. Durch das bekundete Interesse am Erwerb der noch freien Bauflächen im Plangebiet durch die russisch-orthodoxe Gemeinde in Düsseldorf änderte sich die städtebauliche RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 9/2004 Seite 2 von 2 Stand: 07.01.2004, Vorlage Nr. 61/9/2004 Zielsetzung mit der Folge einer Überarbeitung des Planungskonzeptes. Im Rahmen der Trägeranhörung ergab sich die Notwendigkeit einer weitergehenden Untersuchung der Lärmeinwirkung aus dem benachbarten Industriegebiet auf die zukünftige Nutzung (MI). Diese Maßnahme konnte bis jetzt nicht abgeschlossen werden. Es ist daher notwendig, die bestehende Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5581/35 - Rather Kreuzweg / Marler Straße - um ein Jahr zu verlängern. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.02.04 Einstimmig beschlossen Bezirksvertretung 6 28.01.04 Einstimmig beschlossen Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/- 2 Rat -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 9/2004