Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 34/2005

Pl5675/46langenbergerStrVeränderungssperre

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Erkrather Straße 338 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 12. Januar 2005veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\61_ 34_2005_21476.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00066431.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:07:37 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 34/2005 Seite 1 von 4 Stand: 10.01.2005, Vorlage Nr. 61/34/2005 Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 5675/46 - Langenberger Straße -Veränderungssperre Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur vorliegenden Veränderungssperre angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der St a d t i m Rahmen seiner Vorberatu n g g e m. § 2 Ab s . 1 d e r Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung, vorbehaltlich der Zustimmung der BV 2 für das Gebiet GI 2 im Stadbezirk 2 Flingern Süd. ” HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” Rat Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) die anliegende Satzung über eine Veränderungssperre. Sachdarstellung: Für den Bereich zwischen der Fichtenstraße, der Langenberger Straße und den Gleisanlagen befindet sich der Bebauungsplan Nr. 5776/013 in Aufstellung (siehe Vorlagen Nr. 61/20/2005), der den rechtsverbindlichen Textbebauungsplan für den Stadtbezirk 2 um folgende Planungsziele ergänzt: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit Ausnahme solcher Betriebe, die nicht zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente führen, wie - Handel mit Fahrzeugen aller Art incl. Zubehör (ohne Fahrräder) - Gewerbe- oder Handwerksbetriebe der produzierenden, reparierenden bzw. installierenden Sparte mit einer Verkaufsfläche, die der gesamten Betriebsfläche untergeordnet ist (Verkaufs- und Ausstellungsfläche weniger als 50 % der Gesamtgeschossfläche des jeweiligen Betriebes) und die im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Betrieb steht. Ziel ist es, im Plangebiet die gewerbliche Nutzung zu wahren und für die Zukunft zu sichern. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 34/2005 Seite 2 von 4 Stand: 10.01.2005, Vorlage Nr. 61/34/2005 Einzelhandelsnutzungen mit nah- und zentrenrelevanten Sortimenten sollen ausgeschlossen werden, um die Stadtteilzentren Oberbilk (Kölner Straße) und Flingern (Flurstraße/Birkenstraße) zu sichern und zu stärken. Zudem soll dem Mangel an Grundstücken, die für eine Ansiedlung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben geeignet sind, entgegen gewirkt werden. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplan- Entwurfes wurden 2 Baugesuche für zentrenrelevante Einzelhandelsnutzungen zurückgestellt. Es ist erforderlich, eine Veränderungssperre zu beschließen, da die beantragten Nutzungsänderungen den Planungszielen entgegen stehen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.01.2005 -/- 2Bezirksvertretung 2 -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss 24.01.2005 -/- 2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Satzung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 34/2005 Seite 3 von 4 Stand: 10.01.2005, Vorlage Nr. 61/34/2005 Anlage zur Vorlage Nr. 61/34/2005 Satzung über eine Veränderungssperre für ein Gebiet zwischen der Fichtenstraße, der Langenberger Straße und den Gleisanlagen vom Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) folgende Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen: § 1 Für das in § 2 bezeichnete Gebiet hat der Ratsausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 19.01.2005 beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wird für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre angeordnet. § 2 Die Veränderungssperre erfasst ein Gebiet zwischen der Fichtenstraße, der Langenberger Straße und den Gleisanlagen. Maßgebend ist der im Plan Nr. 5675/046 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil der vorliegenden Satzung ist. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 34/2005 - 4 - Stand: 10.01.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/34/2005 § 3 In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben sowie Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs und Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten (§ 29 BauGB) nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs-oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. § 4 Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Stadt Düsseldorf als Baugenehmigungsbehörde. § 5 Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 6 Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 34/2005