PlNr5775/35SüdwKönigsbergerStr Änderung Aufstell.
Aus der amtlichen Vorlage
" BV Die Bezirksvertretung 8 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses für das v.g. Gebiet Nr. 5775/35 - Südwestlich Königsberger Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, den vom Rat der Stadt am 17.12.1992 gefassten und vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 02.11.2000 geänderten Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Gebiet zwischen der Königsberger Straße (einschl.), der Straße "An der Schützenwiese", der Erkrather Straße, den Straßen "Am Karlshof" und "Am Bermeshau" (jeweils einschl.), den Grundstücken "Am Bermeshau 2" (einschl.), Erkrather Straße 330 - 294, Ronsdorfer Straße 118 sowie der Ronsdorfer Straße (einschl.) und dem Grundstück Königsberger Straße 91 so zu ändern, dass das Plangebiet nunmehr wie folgt begrenzt wird: Gebiet zwischen der Königsberger Straße, etwa der Straße "An der Schützenwiese", den Gewerbeflächen nördlich der Erkrather Straße und der Ronsdorfer Straße - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5775/35 - südwestlich Königsberger Straße -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Bezirksvertretung 8
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 135/2004