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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 15/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan Nr. 5782/10
- Oberhausener Straße -
Aufstellungsbeschluss zur vereinfachten Änderung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für die vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 5782/10 - Oberhausener Straße - angehört und
empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine
vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung fasst einen
Aufstellungsbeschluss
für ein Gebiet beiderseits der Oberhausener Straße
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches
gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan Nr. 5782/10
- Oberhausener Straße -
zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5782/10 -
Oberhausener Straße -
gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S.
2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-
Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum
Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950), der folgendes
Planungsziel zur Grundlage haben soll:
- Ausschluss von Einzelhandel mit zentren- und
nahversorgungsrelevantem Sortiment
Sachdarstellung:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 5782/10 vom 01.05.1971 umfasst das
bestehende gewerblich genutzte Gebiet beidseits der Oberhausener Straße in Rath.
Der B-Plan setzt Industriegebiete (GI) mit großen überbaubaren Flächen fest, in denen
nach der seinerzeit geltenden Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1968 u. a.
"Gewerbebetriebe aller Art mit Ausnahme von Einkaufszentren und Verbrauchermärkten
im Sinne des § 11 Abs. 3" zulässig sind. Zu diesen Gewerbebetrieben zählen demnach
auch Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche unter 700 m².
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Für die Errichtung eines solchen Einzelhandelsbetriebes, eines Lebensmittelmarktes mit
ca. 50 Stellplätzen im Bereich der Straße "Am Schüttenhof", liegt der Verwaltung eine
Bauvoranfrage vor. Die angefragte Nutzung ist nach dem Bebauungsplan zu genehmigen.
Das Vorhaben liegt in einem Bereich, der sich zur Zeit in einer Phase des Umbruchs
befindet. Dies betrifft weniger den das Grundstück direkt umgebenden Bereich, als den
weiteren Bereich der großen unbebauten Areale beiderseits der Theodorstraße bis zur A
52. Hier ist die Entwicklung gewerblicher Nutzungen mit zum Teil hochwertigen
Büronutzungen vorgesehen. Auch bestehen Überlegungen, großflächigen Einzelhandel
hier anzusiedeln, dann jedoch mit primär nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem
Sortiment. Konkrete Konzepte, auf deren Grundlage ein Bauleitplanverfahren
einschließlich landesplanerischer Abstimmung eingeleitet werden könnte, bestehen
jedoch noch nicht.
Ein wesentliches städtisches Ziel bei allen bisherigen Überlegungen war und bleibt die
Sicherung und Stärkung des Stadtteilzentrums Rath, also des Einzelhandels an der
Westfalenstraße und ihrer näheren Umgebung. Dieses Ziel ist im gesamtstädtischen
Einzelhandelskonzept, aber auch im Rahmenplan Rath verankert, der von den politischen
Gremien beschlossen wurde.
Mit der Errichtung eines Lebensmittelmarktes an dem angefragten Standort wird das
Zentrum von Rath geschwächt. Die Lage ist bezogen auf den Kunden ausgesprochen
separiert und die Nutzung würde sich nahezu ausschließlich auf den Autokunden
ausrichten.
Das Angebot mit Produkten für den täglichen Bedarf ist für den Stadtteil Rat zurzeit gut
und auch für die weitere Zukunft voll ausreichend. Eine Verlagerung bestehenden
Einzelhandels aus dem Zentrum oder die Neuansiedlung weiteren Einzelhandels
außerhalb des Zentrums steht daher den städtischen Zielen entgegen.
Um diese Ziele dauerhaft sichern zu können, bedarf es einer Änderung des o. g.
Bebauungsplanes dahingeh end, dass Einzelhandel mit zentren- und
nahversorgungsrelevantem Sortiment ausgeschlossen wird.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.02.04 -/-
2
Bezirksvertretung 6 28.01.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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