Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 01/ 13/2016

Public Corporate Governance Kodex für die Beteiligungen der Landeshauptstadt Düsseldorf

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiserswerther Straße 390 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 20. Januar 2016veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Ratsbeschluss vom 10.09.2015 zum Ergänzungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 01/226/2015
  • Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat die Verwaltung mit Beschluss vom 10.09.2015 gebeten, zu prüfen, ob die Aufnahme folgender Ergänzung unter Punkt 1.4.3 des Public Corporate Governance Kodex als weitere Maßnahme zur Transpa-renzsteigerung rechtskonform ist:
  • Die rechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die mit dem Ergänzungsantrag angestrebte Beschränkung der Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder in den kommunalen GmbHs mit fakultativen Aufsichtsräten durch entsprechende Ände-rungen der Gesellschaftsverträge grundsätzlich zulässig wäre.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00258471.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 13:48:59 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 01/ 13/2016 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich ## Informationsvorlage Betrifft:

Automatisch aus dem Originaldokument aufbereitet.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 01/ 13/2016 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00258471.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 13:48:59 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 01/ 13/2016 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich ## Informationsvorlage Betrifft: Public Corporate Governance Kodex für die Beteiligungen der Landeshauptstadt Düsseldorf ("Düsseldorfer Kodex") Ratsbeschluss vom 10.09.2015 zum Ergänzungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 01/226/2015 Sachdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat die Verwaltung mit Beschluss vom 10.09.2015 gebeten, zu prüfen, ob die Aufnahme folgender Ergänzung unter Punkt 1.4.3 des Public Corporate Governance Kodex als weitere Maßnahme zur Transpa-renzsteigerung rechtskonform ist: „Die Gesellschaftsverträge der kommunalen GmbHs mit fakultativen Aufsichtsräten werden dahingehend geändert, dass die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmit-glieder beschränkt wird und künftig nur noch für solche Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen gilt, die zum Wohl des jeweiligen städtischen Unternehmens, zum Wohl der Allgemeinheit oder zum Schutz berechtigter Ansprüche Einzelner der Verschwiegenheit bedürfen.“ Die rechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die mit dem Ergänzungsantrag angestrebte Beschränkung der Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder in den kommunalen GmbHs mit fakultativen Aufsichtsräten durch entsprechende Ände-rungen der Gesellschaftsverträge grundsätzlich zulässig wäre. Bei fakultativen Aufsichtsräten eröffnet der Gesellschaftsvertrag dem Gesellschafter Gestaltungsfreiheit. Dies betrifft insbesondere auch die im AktG festgeschriebene Verpflichtung der Aufsichtsratsmitglieder zu strikter Vertraulichkeit. Der Gesell-schaftsvertrag kann die Informationsbefugnisse beliebig ordnen, einschränken und ausweiten und er kann auch die Regeln der Vertraulichkeit ordnen oder auch weiter einschränken. Die Landeshauptstadt Düsseldorf könnte entsprechende Regelungen allerdings nur bei mehrheitlicher Beteiligung durchsetzen. Von einer Beschränkung der Geheimhaltungspflicht müssen jedoch solche Angele-genheiten ausgenommen sein, die ihrem Wesen nach einer öffentlichen Bekanntga-be entgegenstehen. Das sind vor allem solche Angelegenheiten, bei denen durch oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, beispielsweise des Datenschutzrechts, die Geheimhaltung vorgeschrieben ist oder die vertrauliche Behandlung im öffentlichen Interesse oder im Interesse einzelner Personen liegt. Im vorliegenden Fall sind ins-besondere die berechtigten wirtschaftlichen und wettbewerbsrechtlichen Interessen der kommunalen GmbHs zu bedenken. Der in Rede stehende Ergänzungsantrag versucht dem dadurch Rechnung zu tra-gen, dass von der vorgeschlagenen Begrenzung der Ge heimhaltungspflicht „Tage s-ordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen, die zum Wohl des jeweiligen Unterneh-mens, zum Wohl der Allgemeinheit oder zum Schutz berechtigter Ansprüche Einzel- ner der Verschwiegenheit bedürfen“, ausgenommen sind. Diese Regelung bie tet je-doch keinen handhabbaren Maßstab für eine rechtssichere Einordnung der Tages-ordnungspunkte von Aufsichtsratssitzungen in öffentlichkeitstauglich oder verschwie-Vorlage 01/ 13/2016 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage genheitsbedürftig und bürdet den für die Aufstellung der Tagesordnung Verantwortli-chen eine besondere Verantwortung auf, die im Falle einer Fehleinschätzung auch noch haftungsrechtliche Folgen haben könnte. Um einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen, bedürfte es zur Umsetzung konkrete-rer Regelungen. So müssten beim Verzicht auf die Verschwiegenheitsverpflichtung insbesondere die Wirtschaftsplanung der Unternehmen, die Aufsichtsratsbefassung zum Jahresabschluss mit persönlicher Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates, Vergaben sowie Verträge mit Dritten ausgenommen werden. In der Folge verbliebe kaum Raum für die Information der Öffentlichkeit mit Aufsichtsrats-themen. Bei Ausschluss der genannten Themen bleibt der Zugewinn an Transpa-renz, der durch Ergänzung erreicht werden könnte, somit stark eingeschränkt. Im Ergebnis ist daher a us Sicht der Verwaltung eine Ergänzung des „Düsseldorfer Kodex“ in dem beantragten Sinne zur Steigerung der Transparenz nicht zielführend. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat 11.02.2016 -/-² > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt / Institut: Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Schneider Beigeordneter Dr. Keller

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 13/2016