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Ö Vorlagen - Nr. 178 118/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Radverbindung Vennhauser Allee zwischen Krippstraße und Schlossallee
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Planung zur Führung des Radverkehrs auf der
Vennhauser Allee zwischen Krippstraße und Schlossallee nach Plan Nr. S 3005/126.
Sachdarstellung:
1. Anlass zur Planung:
Im überplanten Bereich besteht für die Fahrt von Ost nach West eine Lücke im
Radwegenetz.
2. Vorhandener Zustand /Bisherige Planungen:
Auf der Südseite der Vennhauser Allee ist im betrachteten Abschnitt ein Rad- und ein
Gehweg vorhanden, der Richtung Osten als gemeinsamer Rad-/Gehweg beschildert ist.
Auf der Nordseite gibt es einen schmalen Gehweg und Schrägparkstände. Ein Radweg
fehlt. Aus Richtung Osten endet der Radweg vor der Krippstraße und beginnt wieder in
Höhe Vennhauser Allee 20.
Die Planung eines Schutzstreifens auf der Fahrbahn wurde nach Diskussion mehrheitlich
abgelehnt (BV7 - 20.5.2002). Die stattdessen vorgeschlagene Freigabe des nördlichen
Gehweges für den Radverkehr wurde von der Verwaltung geprüft und wegen zu geringer
Breite als nicht möglich beurteilt. Im Rahmen der Vorstellung des Handlungskonzeptes
zur Förderung des Radverkehrs wurde ein Prüfauftrag zur Vennhauser Allee beschlossen
(OVA 27.11.2003). Demnach ist die Führung des Radverkehrs zwischen Von-Krüger
Straße und ÖPNV-Haltepunkt auf dem südlichen Rad-/Gehweg im Zweirichtungsverkehr
zu prüfen. Speziell sollte geprüft werden, ob ein baulicher Zweirichtungsradweg möglich
und sinnvoll ist. Ergebnis:
Der Bau eines richtliniengerechten Zweirichtungsradweges auf der Nordseite ist aus
Platzgründen nicht möglich (Es verbliebe nur ein Gehweg von ca. 1m Breite). Außerdem
wäre damit eine Benutzungspflicht ausgelöst, die für eine Teilmenge des Radverkehrs
eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung darstellt.
Die vorliegende Planung und Beschlussvorlage beruht auf diesen Grundlagen.
3. Planung:
Der Einmündungsbereich Krippstraße wird durch eine Furtmarkierung für den Radverkehr
gesichert. Bis zur Signalanlage wird ein Radweg gebaut, der zum einen sicher auf die
Fahrbahn -, und zum anderen, über die Ampel, auf den gegenüberliegenden Rad-
/Gehweg leitet. Der südliche Seitenraum wird Richtung Westen mit Gehweg /Radfahrer
frei beschildert, wodurch keine Benutzungspflicht ausgelöst wird. Damit gibt es für den
Radverkehr von Ost nach West die Wahlmöglichkeit. Der schnelle, geübte Radfahrer wird
auf dem kurzen Abschnitt die Fahrbahn benutzen und im Bereich Haus Nr. 20 auf den dort
wieder beginnenden Radweg fahren. Die anderen können per Ampel gesichert die
Fahrbahnseite wechseln, dort den breiten Rad-/Gehweg nutzen und an der nächsten
Ampel gesichert zurück auf die Nordseite fahren. Außerdem wird über die Freigabe des
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südlichen Gehweges eine direkte Verbindung in Richtung ÖPNV-Haltepunkt und
Schlossallee geschaffen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 8 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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