Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 174/2004

Grundstück Vennhauser Allee 242

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennhauser Allee 242 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Oktober 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 178 174/2004 Seite 1 von 1 Informationsvorlage Sanierungsmaßnahmen Grundstück Vennhauser Allee 242 In der Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 04.12.2003 hatte das Fachamt über den seinerzeitigen Stand der Sanierungsarbeiten informiert (Vorlage 178 252/2003). Das Umweltamt teilt nunmehr mit, dass die vertraglich geregelten und ordnungsbehördlich notwendigen Sanierungsmaßnahmen auf dem Grundstück Vennhauser Allee 242 Anfang August 2004 beendet worden sind. Insgesamt wurden 34.700 Tonnen Bodenmaterial entfernt und die Sanierungsgruben anschließend mit unbelastetem Sand und Kies verfüllt. Die übrigen Bereiche des Grundstücks sind teilweise noch versiegelt. Das unterhalb des Grundstücks abfließende Grundwasser wird auf zunächst unbestimmte Zeit in einem Brunnen an der Ecke Sandträger Weg / Kamper Weg gefasst und über eine an der Düssel liegende Grundwassersanierungsanl age gereinigt. Im Laufe der Sanierungsarbeiten wurden weitere Bodenverunreinigungen ermittelt, die aus der Vorerkundung nicht bekannt waren. Dabei handelte es sich um Chlorphenole und Chlorbenzole, die Ausgangsprodukte für die Herstellung von Pestiziden waren. Diese Substanzen hatten aufgrund ihres starken Geruchs zu Beschwerden der Anwohner geführt und waren daher Anlass zur Informationsvorlage im Dezember 2003. Diese Stoffe wurden in einem Teilbereich im Zuge der Sanierungsarbeiten entfernt, in einem anderen Bereich sind sie jedoch noch im Boden verblieben. Dieser Bereich liegt teilweise auch auf einem benachbarten städtischen Grundstück. Die Verpflichteten beabsichtigen, die Beseitigung dieser verbliebenen Verunreinigungen gemeinsam mit den vertraglich vereinbarten Maßnahmen zur Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Zuge der Neubebauung des Grundstücks durchzuführen. Auf Grundlage der regelmäßigen Grundwasserüberwachungsergebnisse sind daher bei Bedarf weitere vorgezogene Maßnahmen zur Beseitigung der verbleibenden Bodenverunreinigungen durch Verfügung anzuordnen. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 174/2004