Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 151/2004

Gestaltung des Platzes Vennhauser Allee

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennhauser Allee · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 28. Juni 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Bezirksvertretung 8 beschließt, für die Realisierung eines Brunnens im Rahmen der Gestaltung des Platzes Vennhauser Allee / Freiheitsstraße aus den Mitteln der Bezirksvertretung 8 40.000 € zur Verfügung zu stellen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Vennhauser Allee – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 178 151/2004 Seite 1 von 1 Beschlussvorlage Gestaltung des Platzes Vennhauser Allee / Freiheitsstraße Beschlussdarstellung: Bezirksvertretung 8 beschließt, für die Realisierung eines Brunnens im Rahmen der Gestaltung des Platzes Vennhauser Allee / Freiheitsstraße aus den Mitteln der Bezirksvertretung 8 40.000 € zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im Rahmen der Vorstellung der Gestaltung des Platzes Vennhauser Allee/Freiheitsstraße wurde bereits aus der Bevölkerung angeregt, eine ergänzende Gestaltung des Platzes, z.B. durch einen Brunnen, vorzunehmen. Da der zur Verfügung stehende Kostenrahmen eine Erweiterung der Maßnahme nicht zulässt, konnten diese Anregungen seitens des Fachamtes nicht aufgegriffen werden. Aufgrund weiterer Vorschläge hinsichtlich der Errichtung eines Brunnens hat die Verwaltung die Kosten für die Realisierung ermittelt. In dem genannten Betrag von 40.000 € sind die Kosten für den Brunnen mit Technik und die Einbindung in die Platzgestaltung enthalten. Das zuständige Fachamt hat der Bezirksverwaltungsstelle mitgeteilt, dass die Kosten für die Unterhaltung eines Brunnens übernommen würden. Sofern seitens der Bezirksvertretung 8 aus den bezirksbezogenen Mitteln der Betrag zur Verfügung gestellt würde, könnte die Realisierung eines Brunnens im Rahmen der Gestaltung erfolgen. RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 151/2004