Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 66/ 24/2004

Rampen Wehrhahn-Linie

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Volmerswerther Straße 443 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 2. Februar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der OVA beauftragt die Verwaltung, die Rampenstandorte - in der Straße Am Wehrhahn westlich der Wehrhahnbrücke (zwischen Wielandstraße und der Kreuzung Am Wehrhahn / Worringer Straße - Adlerstraße) - in der Friedrichstraße am S-Bahnhof Bilk nördlich der DB-Brücke (zwischen Bachstraße und der DB-Brücke) sowie die mit den Rampenstandorten verbundene Verkehrsführung auf der Basis der vorgestellten Vorplanung entwurfsmäßig weiter zu bearbeiten und bis zur Baureife durchzuplanen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, auf der Basis der Verkehrsplanung (IV und ÖPNV) die Oberflächenplanung zu erarbeiten.

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Ö Vorlagen - Nr. 66/ 24/2004 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Rampen der Wehrhahn-Linie und ihre Auswirkungen an der Oberfläche Beschlussdarstellung: Der OVA beauftragt die Verwaltung, die Rampenstandorte - in der Straße Am Wehrhahn westlich der Wehrhahnbrücke (zwischen Wielandstraße und der Kreuzung Am Wehrhahn / Worringer Straße - Adlerstraße) - in der Friedrichstraße am S-Bahnhof Bilk nördlich der DB-Brücke (zwischen Bachstraße und der DB-Brücke) sowie die mit den Rampenstandorten verbundene Verkehrsführung auf der Basis der vorgestellten Vorplanung entwurfsmäßig weiter zu bearbeiten und bis zur Baureife durchzuplanen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, auf der Basis der Verkehrsplanung (IV und ÖPNV) die Oberflächenplanung zu erarbeiten. Sachdarstellung: Der OVA hat am 29.07.2003 die Verwaltung beauftragt, die Planung und den Bau der Stadtbahnstrecke "Wehrhahn-Linie" für den Streckenabschnitt Bilk bis Wehrhahn mit Rampenbauwerken in der Friedrichstraße im Bereich des S-Bahnhofes Bilk und in der Straße Am Wehrhahn westlich des Straßenknotens Am Wehrhahn / Worringerstraße - Adlerstraße zu betreiben. (Anlage 1) 1. S-Bahnhof Bilk (Friedrichstraße) 1.1 Stadtbahnrampe Der offene Rampenbereich beginnt südlich der Bachstraße und befindet sich auf einer Mittelinsel zwischen den geplanten Richtungsfahrbahnen für den Kfz.-Verkehr. Die notwendige Haltestelle unmittelbar nördlich der DB-Brücke wird in das Rampenbauwerk integriert. In folgedessen ist es erforderlich, die Haltestelle in eine Längsneigung von 1% zu legen (Anlage 2). Das Nordende der zukünftigen Haltestelle liegt gegenüber der heutigen Situation um ca. 1,80 m tiefer. Dies resultiert aus dem nach Norden stark ansteigenden Geländeniveau. Der Höhenunterschied wird durch seitlich vorgesehene flache Böschungen ausgeglichen. Aus Richtung Bachstraße sind Zuwegungen zur Haltestelle vorgesehen. Am Südende der Haltestelle ist das vorhandene Straßenniveau erreicht. Über einen ca. 10,0 m breiten Überweg erfolgt der Zu- und Abgang zur Haltestelle (Anlage 3). RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 66/ 24/2004 Seite 2 von 3 1.2 Verkehrsführung Die städtebaulichen Planungsabsichten, die bauliche Schließung des Gebäudeblocks Bilker Allee/Elisabeth-/ Bach-/ Friedrichstraße, die Neubebauung des heutigen Parkplatzgrundstücks an der Elisabethstraße und letztlich maßgebend die geplanten "Düsseldorf-Arcaden" machen eine verkehrsplanerische Anpassung der Oberfläche im Bereich S-Bahnhof Bilk erforderlich. Hierin eingepasst liegt das neue Rampenbauwerk der Wehrhahn-Linie in Platzmitte zwischen der in der Verkehrsführung begradigten Verlängerung der Elisabethstraße und der stadteinwärtsführenden Friedrichstraße. Die neue Stadtbahnhaltestelle verbleibt in etwa heutiger Lage. Die heutigen Bushaltestellen müssen in den östlichen Straßenseitenraum vor dem Real-Markt und in den westlichen Straßenraum vor die neuen "Düsseldorf-Arcaden" verlegt werden. Zur verkehrlichen Erschließung, der An- und Abfahrt der "Düsseldorf-Arcaden" ist im Wesentlichen geplant, die Friedrichstraße um einen separaten Linksabbiegerstreifen, die Bachstraße zwischen der stadteinwärts und stadtauswärtsführenden Friedrichstraße um einen zusätzlichen Geradeausfahrstreifen und die Elisabethstraße um einen separaten Rechtsabbiegefahrstreifen aufzuweiten (Anlage 4). Im Zuge der beschriebenen verkehrlichen Umgestaltung erhalten alle Straßen separate Radwege. Des weiteren soll die Bachstraße in Höhe Florapark für den Verkehr geschlossen werden. Die heutigen Verkehrsführungen im Bereich des S-Bahnhofes Bilk bleiben mit allen Fahrbeziehungen erhalten. Konkrete Aussagen zu der architektonischen und landschaftsgestalterischen Ausführung können erst im Verlauf der weiteren Bearbeitung erfolgen. 2. Am Wehrhahn 2.1 Stadtbahnrampe Das Rampenbauwerk erstreckt sich im Bereich der Straße Am Wehrhahn beginnend östlich der Wielandstraße von Haus Nr. 72 bis Haus Nr. 86 über eine Länge von rd.125 m. Die anschließende Kreuzung Am Wehrhahn / Adlerstraße - Worringer Straße wird der geplanten Rampensituation angepasst (Anlage 5, 6). Der weitere Stadtbahnstreckenbereich einschließlich der Haltestelle Wehrhahn-S wird stadtbahngemäß ausgebaut. Der Haltestellenstandort wird gegenüber der heutigen Situation geringfügig - um rd. 5,0 m - nach Osten verschoben, so dass die heute vorhandene Umsteigebeziehung zur S-Bahn erhalten bleibt (Anlage 7). 2.2 Verkehrsführung Das neue Rampenbauwerk der Wehrhahn-Linie in der Straße Am Wehrhahn, das sich lagemäßig von östlich der Wielandstraße bis etwa in die Mitte des heutigen Straßenknotens Am Wehrhahn / Worringer Straße - Adlerstraße erstreckt, macht zwingend eine verkehrsplanerische Anpassung der Straßenoberfläche erforderlich. Der heute flächenmäßig auseinandergezogene Straßenknoten Am Wehrhahn / Worringer Straße - Adlerstraße muss verkehrsplanerisch den neuen Platzverhältnissen entsprechend angepasst werden. Ein Knotenumbau in komprimierter Form unter Beibehaltung aller heutigen Fahrbeziehungen und der notwendigen Leistungsfähigkeit ist hierbei möglich. Ö Vorlagen - Nr. 66/ 24/2004 Seite 3 von 3 Der benötigte Raumbedarf für die mittig in der Straße Am Wehrhahn liegende U- Bahnrampe, die beidseitig neben der Rampe erforderlichen 2 durchgehenden Fahrstreifen pro Richtung und die beidseitig wie heute verbleibenden Park-/ Ladestreifen entlang des Fahrbahnrandes lassen im Rampenbereich noch Gehwegbreiten auf der Südseite von 2 m - 3,5 m und auf der Nordseite von 2 m - 3,25 m zu. Separate Radwege lassen sich im unmittelbaren Rampenbereich nicht unterbringen. Eine Straßenbegrünung in den beidseitigen Längsparkstreifen wird wie heute beibehalten. Die Parkstandanzahl bleibt hierbei gegenüber heute gleich (Anlage 8). Anlagen : 1 - 8 (Planunterlagen zur Erläuterung) Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss 12.02.2004 -/- 2 Bezirksvertretung 1 06.02.2004 -/- 2 Bezirksvertretung 3 10.02.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 24/2004