Reihenfolge Vertretung OB
Beschluss & Empfehlung
- Der Rat der Stadt bestimmt gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3 GO NW die Reihenfolge, in der die
- Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
- 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Bestimmung der Reihenfolge, in der die Beigeordneten bei Verhinderung des allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters zur allgemeinen Vertretung berufen sind Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt bestimmt gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3 GO NW die Reihenfolge, in der die Beigeordneten bei Verhinderung des allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters zur allgemeinen Vertretung berufen sind, wie folgt: 1. Stadtkämmerer Helmut Rattenhuber 2. Beigeordneter Werner Leonhardt 3. Beigeordnete Charlotte Nieß-Mache 4. Beigeordnete Ulrike Löhr
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Beratungsweg
Rat
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 46/2004