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Informationsvorlage
Betrifft:
Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion vom 08.11.2004 zum
Unterrichtsausfall an Düsseldorfer Schulen
Beschlussdarstellung:
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Frage 1:
Welche Informationen liegen der Verwaltung über die Menge des Unterrichtsausfalls an
Düsseldorfer Schulen vor?
Der Verwaltung ist generell bekannt, dass Unterricht in allen Schulformen an den
städtischen Schulen ausfällt, ohne dass dies konkret zu beziffern wäre.
Konkrete Aussagen können insoweit nur für die städtischen Gymnasien gemacht werden
(siehe Anlage).
Danach werden 540 Unterrichtsstunden pro Woche nicht erteilt, was bei insgesamt 40
Wochen Unterricht 21.720 Stunden an Unterrichtsausfall im Schuljahr ergibt.
Schwerpunkte dabei sind allerdings die Bereiche Sport, Musik und Religion.
Frage 2:
Ist der Verwaltung bekannt, welche Fächer besonders durch Unterrichtsausfall betroffen
sind?
Aus der Beantwortung der Frage 1 ergibt sich, dass die Verwaltung insoweit nur konkrete
Angaben für den Bereich der städtischen Gymnasien machen kann.
Frage 3:
Ist es der Stadt Düsseldorf möglich, mit eigenen Mitteln den vom Land verschuldeten
Unterrichtsausfall zu bekämpfen?
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 15.07.2004 die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung
mit der Landesregierung ein Konzept zu entwickeln, wie mit Hilfe städtischer
Haushaltsmittel der Unterrichtsausfall an den Düsseldorfer Schulen drastisch reduziert
werden kann.
Dafür sollen zunächst für den Haushalt 2005 1 Million Euro zur Verfügung gestellt
werden.
Die Verwaltung hat dazu intensive Gespräche mit der Bezirksregierung Düsseldorf
geführt. Diese hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder zur
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Umsetzungsmöglichkeit des Ratsbeschlusses vom 15.07.2004 schriftlich u.a. Folgendes
ausgeführt:
"Bei bestehender Rechts- und Gesetzesl age (insbesondere Artikel 8
Landesverfassung, § 3 und 4 SchOG, §§ 10,22 SchVG...) Sind die Aufgaben in der
Verantwortung für die Schule in unserem Lande strikt getrennt, so dass keine
unmittelbare Möglichkeit der Realisierung dieses "kommunalen Zuschusses" in den
Landeshaushalt gesehen wird.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für
das Schulwesen die Verantwortung für dessen Inhalte und ihre Realisierung, und
vor allem die gesetzmäßige Verantwortung für die Erfüllung der personellen
Ausstattungsnormen, die ebenfalls gesetzlich fixiert sind. Nach wie vor bleibt es
nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern in der Umsetzung auch vorrangiges
Anliegen der Landesregierung, die Schulen ordnungsgemäß mit Lehrkräften
auszustatten. Die für die Feinverteilung des Personals auf die Schulen zuständigen
Schulaufsichtsbehörden werden auch für das kommende Schuljahr 2004/2005 für
eine verteilungsgerechte und transparente Personalausstattung der Schulen
sorgen.
Wenn örtlich über Probleme geklagt wird, hat dies in der Regel folgende Ursachen:
i. Die Schule verfügt über freie und besetzbare Planstellen, findet aber
keine Bewerberin oder Bewerber mit dem entsprechenden Lehramt
oder der Fächerkombination. Neuausschreibungsverfahren verzögern
zeitlich die Besetzung dieser Stellen.
ii. Eine vorhandene Lehrkraft fällt wegen einer Erkrankung mittelfristig
oder langfristig aus. Hier nutzt die Schule, soweit regional Fachersatz
vorhanden ist, das Vertretungsprogramm des Landes "Geld statt
Stellen". Die Schulaufsicht unterstützt dabei durch flexiblen
Mitteleinsatz von einem derartigen Ausfall besonders betroffene
Schulen.
iii. Kurzfristiger Unterrichtsausfall in einer Schule muss von der Schule
selbst kompensiert werden. Dies geschieht auf der Grundlage einer in
der Schule vorhandenen Vertretungskonzeption und der Anordnung
von Vertretungsunterricht und/oder Mehrarbeit.
Bei der Analyse von Beschwerdelagen der Schulen muss konsequent nach den
Ursachengruppen unterschieden werden. Dabei ist es gesicherte Erfahrung der
Schulaufsicht, dass dem derzeit in einzelnen Schulformen strukturellen
Fachlehrermangel auch mit einer Verstärkung des Programms "Geld statt Stellen"
nicht beizukommen ist."
Die Bezirksregierung hat dazu weiter ausgeführt, dass eine Entlastung der Lehrkräfte, die
zu einem höheren Einsatz im Unterricht führen könnte, durch die Kommune durchaus
möglich sei, und zwar z.B. durch eine stärkere Unterstützung der Schulleitung durch
Verwaltungsfachkräfte, den Einsatz von IT-Administratoren, die Einstellung von
Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern etc.
Nach Auffassung der Verwaltung ist es - auch nach Gesprächen mit Schulen - möglich,
mit städtischen Mitteln den Unterrichtsausfall dadurch zu bekämpfen, dass mit diesen
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Mitteln geeignete Kräfte, z.B. pensionierte oder im Ruhestand befindliche Lehrkräfte etc.,
eingestellt, werden, die im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften den ausgefallenen
Unterricht im Interesse der Schülerinnen und Schüler kompensieren. Die Schulen müßten
dann allerdings dafür sorgen, dass die Teilnahme an diesen Arbeitsgemeinschaften
obligatorisch wird.
Frage 4:
Ist es der Verwaltung möglich, jeweils halbjährlich über die Situation des
Unterrichtsausfalls in Düsseldorf zu berichten?
Die Verwaltung erhält bekanntermaßen grundsätzlich keine Informationen des Landes
über den Unterrichtsausfall an den einzelnen Schulstandorten. Eine halbjährige
Berichterstattung der Verwaltung bedarf daher einer Umfrage bei den Schulen, wobei die
Aussagekraft einer solchen Umfrage letztlich auch von der Bereitschaft der
Schulleitungen zur Beteiligung an dieser Umfrage abhängt. Es könnte aber versucht
werden, dies zunächst bezogen auf den Bereich der weiterführenden allgemeinbildenden
Schulen zu versuchen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Schulausschuss 16.11.2004 -/-
2
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Unterrichtsausfall
Amt:
Schulverwaltungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Grosse-Brockhoff
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ANLAGE: Unterrichtsausfall - fachspezifische Auflistung und Verteilung
Deutsch -
Englisch 9 2 Schulen
Französisch 1
Latein 1
Spanisch 16 2 Schulen
Italienisch 7 1 Schule
Mathematik -
Naturwissenschaft 4
Physik 25 5 Schulen
Chemie 19 2 Schulen
Biologie 4
Informatik -
Literatur 3
Musik 83 7 Schulen
Ev. Religion 78 9 Schulen
Kath. Religion 80 10 Schulen
Kunst 25 4 Schulen
Sport 124 8 Schulen
Prakt. Philosophie 4
Philosophie -
Geschichte 36 4 Schulen
Pol./Sozialwissen. 13
Erdkunde 8
540 Stunden