Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 40/ 92/2004

Sachstandsbericht

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Walther-Rathenau-Straße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 16. November 2004veröffentlicht

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Seite 1 von 4 Informationsvorlage Betrifft: Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion vom 08.11.2004 zum Unterrichtsausfall an Düsseldorfer Schulen Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Frage 1: Welche Informationen liegen der Verwaltung über die Menge des Unterrichtsausfalls an Düsseldorfer Schulen vor? Der Verwaltung ist generell bekannt, dass Unterricht in allen Schulformen an den städtischen Schulen ausfällt, ohne dass dies konkret zu beziffern wäre. Konkrete Aussagen können insoweit nur für die städtischen Gymnasien gemacht werden (siehe Anlage). Danach werden 540 Unterrichtsstunden pro Woche nicht erteilt, was bei insgesamt 40 Wochen Unterricht 21.720 Stunden an Unterrichtsausfall im Schuljahr ergibt. Schwerpunkte dabei sind allerdings die Bereiche Sport, Musik und Religion. Frage 2: Ist der Verwaltung bekannt, welche Fächer besonders durch Unterrichtsausfall betroffen sind? Aus der Beantwortung der Frage 1 ergibt sich, dass die Verwaltung insoweit nur konkrete Angaben für den Bereich der städtischen Gymnasien machen kann. Frage 3: Ist es der Stadt Düsseldorf möglich, mit eigenen Mitteln den vom Land verschuldeten Unterrichtsausfall zu bekämpfen? Der Rat hat in seiner Sitzung vom 15.07.2004 die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit der Landesregierung ein Konzept zu entwickeln, wie mit Hilfe städtischer Haushaltsmittel der Unterrichtsausfall an den Düsseldorfer Schulen drastisch reduziert werden kann. Dafür sollen zunächst für den Haushalt 2005 1 Million Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung hat dazu intensive Gespräche mit der Bezirksregierung Düsseldorf geführt. Diese hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder zur RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 Umsetzungsmöglichkeit des Ratsbeschlusses vom 15.07.2004 schriftlich u.a. Folgendes ausgeführt: "Bei bestehender Rechts- und Gesetzesl age (insbesondere Artikel 8 Landesverfassung, § 3 und 4 SchOG, §§ 10,22 SchVG...) Sind die Aufgaben in der Verantwortung für die Schule in unserem Lande strikt getrennt, so dass keine unmittelbare Möglichkeit der Realisierung dieses "kommunalen Zuschusses" in den Landeshaushalt gesehen wird. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für das Schulwesen die Verantwortung für dessen Inhalte und ihre Realisierung, und vor allem die gesetzmäßige Verantwortung für die Erfüllung der personellen Ausstattungsnormen, die ebenfalls gesetzlich fixiert sind. Nach wie vor bleibt es nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern in der Umsetzung auch vorrangiges Anliegen der Landesregierung, die Schulen ordnungsgemäß mit Lehrkräften auszustatten. Die für die Feinverteilung des Personals auf die Schulen zuständigen Schulaufsichtsbehörden werden auch für das kommende Schuljahr 2004/2005 für eine verteilungsgerechte und transparente Personalausstattung der Schulen sorgen. Wenn örtlich über Probleme geklagt wird, hat dies in der Regel folgende Ursachen: i. Die Schule verfügt über freie und besetzbare Planstellen, findet aber keine Bewerberin oder Bewerber mit dem entsprechenden Lehramt oder der Fächerkombination. Neuausschreibungsverfahren verzögern zeitlich die Besetzung dieser Stellen. ii. Eine vorhandene Lehrkraft fällt wegen einer Erkrankung mittelfristig oder langfristig aus. Hier nutzt die Schule, soweit regional Fachersatz vorhanden ist, das Vertretungsprogramm des Landes "Geld statt Stellen". Die Schulaufsicht unterstützt dabei durch flexiblen Mitteleinsatz von einem derartigen Ausfall besonders betroffene Schulen. iii. Kurzfristiger Unterrichtsausfall in einer Schule muss von der Schule selbst kompensiert werden. Dies geschieht auf der Grundlage einer in der Schule vorhandenen Vertretungskonzeption und der Anordnung von Vertretungsunterricht und/oder Mehrarbeit. Bei der Analyse von Beschwerdelagen der Schulen muss konsequent nach den Ursachengruppen unterschieden werden. Dabei ist es gesicherte Erfahrung der Schulaufsicht, dass dem derzeit in einzelnen Schulformen strukturellen Fachlehrermangel auch mit einer Verstärkung des Programms "Geld statt Stellen" nicht beizukommen ist." Die Bezirksregierung hat dazu weiter ausgeführt, dass eine Entlastung der Lehrkräfte, die zu einem höheren Einsatz im Unterricht führen könnte, durch die Kommune durchaus möglich sei, und zwar z.B. durch eine stärkere Unterstützung der Schulleitung durch Verwaltungsfachkräfte, den Einsatz von IT-Administratoren, die Einstellung von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern etc. Nach Auffassung der Verwaltung ist es - auch nach Gesprächen mit Schulen - möglich, mit städtischen Mitteln den Unterrichtsausfall dadurch zu bekämpfen, dass mit diesen Seite 3 von 4 Mitteln geeignete Kräfte, z.B. pensionierte oder im Ruhestand befindliche Lehrkräfte etc., eingestellt, werden, die im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften den ausgefallenen Unterricht im Interesse der Schülerinnen und Schüler kompensieren. Die Schulen müßten dann allerdings dafür sorgen, dass die Teilnahme an diesen Arbeitsgemeinschaften obligatorisch wird. Frage 4: Ist es der Verwaltung möglich, jeweils halbjährlich über die Situation des Unterrichtsausfalls in Düsseldorf zu berichten? Die Verwaltung erhält bekanntermaßen grundsätzlich keine Informationen des Landes über den Unterrichtsausfall an den einzelnen Schulstandorten. Eine halbjährige Berichterstattung der Verwaltung bedarf daher einer Umfrage bei den Schulen, wobei die Aussagekraft einer solchen Umfrage letztlich auch von der Bereitschaft der Schulleitungen zur Beteiligung an dieser Umfrage abhängt. Es könnte aber versucht werden, dies zunächst bezogen auf den Bereich der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zu versuchen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Schulausschuss 16.11.2004 -/- 2 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Unterrichtsausfall Amt: Schulverwaltungsamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Grosse-Brockhoff RSD AllVorlg.WPT Seite 4 von 4 ANLAGE: Unterrichtsausfall - fachspezifische Auflistung und Verteilung Deutsch - Englisch 9 2 Schulen Französisch 1 Latein 1 Spanisch 16 2 Schulen Italienisch 7 1 Schule Mathematik - Naturwissenschaft 4 Physik 25 5 Schulen Chemie 19 2 Schulen Biologie 4 Informatik - Literatur 3 Musik 83 7 Schulen Ev. Religion 78 9 Schulen Kath. Religion 80 10 Schulen Kunst 25 4 Schulen Sport 124 8 Schulen Prakt. Philosophie 4 Philosophie - Geschichte 36 4 Schulen Pol./Sozialwissen. 13 Erdkunde 8 540 Stunden

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 40/ 92/2004