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Ö Vorlagen - Nr. 174 70/2004
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Informationsvorlage
Betrifft:
Sanierungskonzept Grenzbereich Horten-Grundstück / Öffentliche Grünanlage
Albertussee
Vorgeschichte
1990 errichtete die Horten AG ihre neue Hauptverwaltung auf einem Gelände in
Nachbarschaft zum Albertussee. Die Auß enanlagen wurden durch den
Landschaftsarchitekten Roland Weber mit dem Ziel der Umsiedlung des Skulpturenparks
vom Seestern geplant.
Den Übergang zur öffentlichen Grünanlage bildete ein Wasserlauf mit der Funktion einer
harmonischen Trennung zwischen öffentlich und privat genutzten Flächen mit naturnahen
Gestaltungselementen. Der Skulpturenpark war zeitweise über eine Brücke mit Anschluss
an den öffentlichen Weg für Publikum geöffnet.
Nach Übernahme der Horten AG durch die Kaufhof Warenhaus AG wurde die
Hauptverwaltung verlegt, das Gebäude stand leer, der Skulpturenpark wurde abgeräumt.
Situation
Durch Vandalismus wurde die Folienabdichtung des Wasserlaufs mehrfach zerstört. Der
Wasserstand ist inzwischen bis zur Grabensohle abgesunken. Es existieren nur noch
vereinzelte Wasserflächen. Die Folie liegt im Randbereich frei.
Durch den Leerstand des Gebäudes und die unterbliebene Pflege sind die Uferbereiche
zum Teil durch Spontanvegetation verbuscht. Die beabsichtigte Transparenz zwischen
öffentlicher und privater Grünfläche ist größtenteils verschwunden.
Nachdem das Bürogebäude nach mehrjährigem Leerstand nun wieder genutzt wird,
besteht der Bedarf, das Interesse und die Notwendigkeit, die Parkanlage inkl. Wasserlauf
zu sanieren.
Sanierungskonzept
In Abstimmung mit dem Gartenamt wurde durch die Landschaftsarchitekten Weber Klein
Maas folgendes Sanierungskonzept zur Umgestaltung des ehemaligen Wasserlaufs in ein
Feuchtbiotop erarbeitet:
< Rückbau der Folienabdichtung im Randbereich
< Rückbau der Brücke mit der Wegeanbindung zum öffentlichen Weg
< Schaffung von Zonen mit wechselndem Wasserstand in der Grabensohle
< Auslichtung des Gehölzaufwuchses (Weiden und Birken) zur Vermeidung der
fortschreitenden Verbuschung
< Wiederherstellung von Sichtbeziehungen und Freistell ung dominanter
Gehölzstrukturen
< Ansiedlung von Wildstauden und Wasser- bzw. Sumpfpflanzen
< Wiesenansaat im öffentlichen und Rasen im privaten Grünbereich
< Optionale Errichtung einer Einfriedung im Grabenbereich, soweit von der Horten
AG gewünscht
< Sanierung der Wasserfläche am Haus inkl. Wiederherstellung der Funktion des
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Wehrs
Die Finanzierung der Sanierung wird zu 100% von der Horten AG übernommen.
Die Pflege der öffentlichen Flächen bis zur Grabensohle erfolgt künftig durch das
Gartenamt in naturnaher, extensiver Form. Dabei wird die gewünschte Transparenz durch
sporadische Schnitt- und Auslichtungsmaßnahmen aufrechterhalten.
Die Umsetzung der Sanierung wird durch die Horten AG veranlasst und soll möglichst bis
zum Frühjahr 2005 abgeschlossen sein.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 4 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Nieß-Mache
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