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Title: Vorlage 50/ 30/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00298023.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 23:00:35 GMT
Number of Pages: 10
Markdown Content:
Vorlage 50/30/2017-2
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X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Schließung der Methadon- und Drogenambulanz des Gesundheitsamtes bei Beibehaltung von 5,0 Stellen der psychosozialen Betreuung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt:
a) Die medizinische Vergabe von Substitutionsmitteln in der Flurstraße wird im Laufe des Jahres 2018 eingestellt.
b) Die 5 städtischen Stellen zur Psychosozialen Betreuung Substituierter (PSB) bleiben erhalten.
c) Die Schließung der Methadon- und Drogenambulanz des Gesundheitsamtes auf Basis dieser Vorlage wird Bestandteil der Vorlage 50/50/2017 (AGS 27.09.2017; s. Anhang); Neukonzeption der psychosozialen Betreuung in der Methadon-Substitution.
d) Die durch Schließung der Methadon-und Drogenambulanz frei werdenden Mittel werden in den Haushalt 2018 ff eingestellt und mit einem Sperrvermerk versehen.
e) Über die Freigabe der Mittel zur bedarfsgerechten Ausweitung der psychosozialen Betreuung entscheidet der Ausschuss für Gesundheit und Soziales nach Vorlage des konkreten Konzeptes der dezentralen Hilfe-Zentren unter Berücksichtigung trägerübergreifender Standardisierung und einheitlicher Betreuungsschlüssel. Im Rahmen des Konzeptes der dezentralen Hilfe-Zentren ist zu überprüfen, ob als Standort die Flurstraße in Frage kommt.
f) Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob ein dezentrales Hilfe-Zentrum für opiatabhängige Konsumentinnen und Konsumenten mit Lebensmittelpunkt im Düsseldorfer Süden in Holthausen am „Kamper Acker“ eingerichtet werden kann.
Des Weiteren ist zu prüfen, ob und inwieweit die psychosoziale Betreuung durch städtische Stellen zur psychosozialen Betreuung gewährleistet werden kann.
Die mittelfristige Finanzplanung soll durch
nicht verausgabte Mittel, die durch die Schließung der Methadon- und Drogenambulanz frei werden und
zu beantragende Finanzmittel beim Landschaftsverband Rheinland
gesichert werden. Vorlage 50/30/2017-2
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Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses bedarf es der abschließenden Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NW.
Sachdarstellung:
Ausschlaggebend für die Ratsbeschlüsse, Methadon- und Drogenambulanzen in Trägerschaft des Gesundheitsamtes zu betreiben, war seinerzeit eine ständig steigende Zahl nicht krankenversicherter Patientinnen und Patienten, die im Sinne einer qualifizierten begleitenden medizinischen und psychosozialen Betreuung nicht anderweitig versorgt werden konnten. Die Refinanzierung dieser vom Gesundheitsamt erbrachten Leistungen erfolgte zu dieser Zeit insbesondere durch das damalige Sozialamt im Rahmen des seinerzeit geltenden § 39 Bundes-sozialhilfegesetz.
Mit den zwischenzeitlich erfolgten Änderungen in der Sozialgesetzgebung haben sich die damaligen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. So ist die Substitutionsbehandlung seit dem Jahr 2007 nahezu ausschließlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Nicht krankenversicherte Patientinnen und Patienten erhalten innerhalb kurzer Zeit unabhängig von den bestehenden Einkommensverhältnissen einen Krankenversicherungsschutz. Dies hat zur Folge, dass Refinanzierungen durch andere Kostenträger nicht mehr erfolgen und Substitutionsbehandlungen in ständig zunehmendem Maße durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Düsseldorf durchgeführt werden. Die Entwicklung hat dazu geführt, dass in Düsseldorf derzeit in sieben Praxen Substitutionsbehandlungen durch 16 Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Die Praxen sind im Wesentlichen in der Innenstadt zu finden, eine Praxis auf der Rossstraße und eine auf der Itterstraße. Das Gesundheitsamt selbst ist institutionell nicht berechtigt, erbrachte Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein abzurechnen. Die Vergabe von Substitutionsmitteln ist den Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes nur über die persönliche Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung und insofern als von der Stadt genehmigte Nebentätigkeit möglich.
Der Gesundheitsverwaltung ist bekannt, dass einige Praxen planen, ihre Kapazitäten zur Substitutionsbehandlung zu vergrößern. Die Versorgungsplanung ist zwar Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung, die auch die Verantwortung für die Sicherstellung der Behandlungsmöglichkeiten trägt. Die Gesundheitsverwaltung wird aber dennoch das Gespräch bezüglich der Versorgungsplanung mit der Kassenärztlichen Vereinigung frühzeitig suchen.
Zu a) Medizinische Vergabe von Substitutionsmitteln
Der bestehende Stamm an krankenversicherten Patienten wird in einem ausreichend bemessenen Überleitungszeitraum an niedergelassene, ermächtigte Ärztinnen und Ärzte abgegeben. Patientinnen und Patienten werden frühzeitig über die bestehenden Möglichkeiten der Substitutionsbehandlung in Düsseldorf informiert und durch die behandelnde Ärztin oder den Arzt, wie auch durch die zuständigen PSB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Case-Managements beraten und bei der Kontaktaufnahme sowie beim Übergang unterstützt.
Diese Übergangsphase wird auch dadurch abgefedert, dass die Versorgung opiatabhängiger Menschen sowie die PSB für Düsseldorf überarbeitet und neu strukturiert werden soll (siehe c). Ziel ist ein einheitlicher Qualitätsstandard der PSB (unabhängig von der Trägerschaft), der Ausbau von tagesstrukturierenden Vorlage 50/30/2017-2
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Angeboten (Arbeits- und Beschäftigungsangebote) und eine engere Vernetzung und Verzahnung mit substituierenden Arztpraxen und anderen Hilfsangeboten der
Suchthilfe. „Hilfezentren“ sollen dezentral, möglichst in oder in der Nähe von
Substitutions-Praxen lokalisiert sein. Die dezentrale und sozialräumliche Orientierung der Hilfen ist dabei ein Kernpunkt der Planungen, die inzwischen so weit fortgeschritten sind, dass die Eckpunkte des Rahmenkonzeptes bereits in den
zuständigen Gremien besprochen wurden und zeitnah im Lenkungskreis „Suchthilfe“
sowie im Ausschuss für Gesundheit und Soziales vorgestellt werden.
Die für die Substitutionsbehandlung angestellten Ärztinnen und Ärzte führen, vorbehaltlich der politischen Entscheidung, Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung mit dem Ziel, aus der Methadonversorgung krankenversicherter Patienten auszusteigen. Die Versorgung von nicht krankenversicherten Patientinnen und Patienten (insbesondere für Haftentlassene) wird durch niedergelassene Substitutionsärztinnen und Substitutionsärzte gewährleistet werden. Hierfür soll ein Budget von 25.000 Euro für ärztliche Honorare und Medikamente in der Ausgabe zur Verfügung gestellt werden und Einnahmen in gleicher Höhe durch rückwirkende Abrechnung mit den Krankenkassen (bis zu einem Jahr rückwirkend auf den Quartalsfall) erzielt werden, so dass im Idealfall keine Kosten für die LHD entstehen. Eine weitergehende Regelung ist nicht erforderlich, da ein Rechtsanspruch dem Grunde nach besteht.
Im Rahmen des Übergangs der Versorgung auf das Regelsystem ergeben sich mittel- bis langfristig Einsparpotenziale i.H.v. 11,0 Planstellen (= langfristig rd. 640.000 Euro) und noch nicht bezifferbare Einsparungen bei den Sachkosten. Diese Einsparungen reduzieren sich ggf. noch infolge einer zu prüfenden, bedarfsgerechten Ausweitung im PSB-Bereich (siehe c).
Den Einsparungen und Einnahmen auf der einen Seite stehen auf der anderen Seite Mindereinnahmen aus den Abgaben der substituierenden Ärzte des Gesund-heitsamtes von jährlich rd. 100.000 Euro ab Schließung der medizinischen Vergabe gegenüber. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen zum Schließungszeitpunkt entweder auf geeignete freie Stellen im Amt 53 einrücken oder ab diesem Zeitpunkt beim Personaleinsatzmanagement geführt werden, um ihnen von dort geeignete Stellen anzubieten. Aufgrund der medizinischen Fachqualifikationen kommt einer Beschäftigung im Gesundheitsamt eine besondere Bedeutung zu.
Drogentherapeutische Ambulanz (DTA)
Im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen stellt das Gesundheitsamt einen Arzt und eine Krankenschwester für Tätigkeiten in der DTA.
Diese Regelung – Kostenerstattung – soll mit dem Düsseldorfer Drogenhilfe e.V. –
Betreiber der DTA – bis zum Ausscheiden des bislang in der Methadon- und Drogenambulanz des Gesundheitsamtes tätigen Rechtsmediziners spätestens Mitte des Jahres 2021 fortgeführt werden.
Zu b) PSB
Die PSB soll weiterhin durch PSB-Kräfte des Gesundheitsamtes sichergestellt werden. Die dafür notwendige konzeptionelle Neuausrichtung wird an den Zielen der kommunalen Suchthilfeplanung und hier speziell an dem Rahmenkonzept
„Kommunal finanzierte Hilfen für opioidabhängige Menschen“ ausgerichtet werden.
Dort werden trägerübergreifend Handlungskonzepte beschrieben, wie die verstärkte Vorlage 50/30/2017-2
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Zusammenarbeit der PSB mit substituierenden Praxen und der Ausbau von tagesstrukturierenden Angeboten für die Zielgruppe. Eine am Bedarf orientierte personelle Verstärkung im Bereich PSB wird in diesem Zusammenhang geprüft.
Strukturell werden die derzeit 5 PSB-Stellen des Gesundheitsamtes zum 01.04.2018 in der Abt. 53/6 –Sozialpsychiatrie – verortet werden.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat in seiner Sitzung am 16.11.2017 zu dieser Thematik den Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 16.11.2017 beschlossen. Die hierin enthaltenen Änderungen der Beschlussdarstellung in der Vorlage 50/30/2017-1 sind in der Beschlussdarstellung dieser Vorlage berücksichtigt.
Der Personalrat hat die Angelegenheit beraten und mit Schreiben vom 10.10.2017 die als Anlage beigefügte Stellungnahme abgegeben.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat 14 .12 .2017 -/-
Anlagen: x beigefügt nicht vorhanden
Nr. Anlage
1 Stellungnahme des Personalrates vom 10.10.2017
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Gesundheitsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Prof. Dr. Meyer-Falcke Vorlage 50/30/2017-2
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Anhang Vorlage 50/50/2017
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Neukonzeption der psychosozialen Betreuung in der Methadon-Subsitution hier: Bericht der Verwaltung
Die Beschlussvorlage 50/30/2017 zur Schließung der Methadon- und Drogenambulanz des Gesundheitsamtes hat die Beendigung der medizinischen Behandlung mit Substitutionsmitteln durch Ärzte des Gesundheitsamtes, die damit verbundene Schließung der Methadon- und Drogenambulanz auf der Flurstraße sowie die Auswirkungen auf weitere an der Flurstraße verorteten Dienste zum Gegenstand.
Die Stellen für die Psychosoziale Betreuung (PSB) werden beibehalten. Die PSB soll weiterhin auch durch PSB-Kräfte des Gesundheitsamtes sichergestellt werden, jedoch soll der Dienst auf Basis der bisherigen Erfahrungswerte und aufgrund der gesetzlichen Änderungen (s.u.) konzeptionell neu ausgerichtet werden. Sowohl das neue Angebot als auch die Organisationsform müssen geeignet sein, den Beitrag für die PSB-Versorgung der Landeshauptstadt Düsseldorf sicherzustellen und für die Betroffenen eine Verbesserung ihrer Lebensituation herzustellen.
Auf der Grundlage dieser Vorüberlegungen, des aktuellen Wissensstandes und der in Düsseldorf bewährten Praxis wurde im Dialog und im Konsens mit den kommunal finanzierten Einrichtungen, die mit der Versorgung und Betreuung von chronisch opioidabhängigen Menschen in der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt sind, das vorliegende Rahmenkonzept erarbeitet. Dieses soll für zukünftige fachliche und politische Entscheidungen in diesem Arbeitsfeld eine Basis bieten.
Vorbemerkung
Abhängigkeit von Opioiden ist eine schwerwiegende, komplexe, somatische, psychische und soziale Erkrankung. Sie beschädigt, wenn sie lange genug wirkt, die Persönlichkeit, das soziale Netzwerk und den familiären Rahmen.
Individuell geprägte Entstehungsbedingungen von Drogenabhängigkeit machen es notwendig, dass eine Vielfalt unterschiedlicher Hilfeangebote vorgehalten wird, um möglichst viele, ganz unterschiedlich betroffene Menschen zu erreichen und ihnen die für sie geeignete und aus ihrer Sicht annehmbare Hilfe zu gewähren.
„Die Abkehr von einer ausschließlich abstinenzorientierten Suchthilfe hin zu einer
stärkeren Akzeptanz von Angeboten der Schadensminimierung sowie der Überlebens- und Alltagshilfen der sozialen Hilfesysteme hat dazu beigetragen, das Überleben Drogenabhängiger zu sichern. Die Opioidsubstitution stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Überlebenssicherung dar.
Abhängigkeit kann nur in einem bio-psycho-sozialen Modell erklärt und behandelt Vorlage 50/30/2017-2
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werden. Dies erfordert medizinische, pharmakologische und psycho-soziale Antworten. Dementsprechend müssen die Angebote und Versorgungsleistungen der beteiligten Professionen und Disziplinen so gestaltet und auf einander abgestimmt sein, dass sie ausgehend von den individuellen Bedarfen der Patientinnen und Patienten eine optimale Beratung, Behandlung und Betreuung ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, ist es erforderlich, Grundlagen zu schaffen, die eine Versorgung
bedarfsgerecht und flächendeckend ermöglichen.“ Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
> e.V.: Positionspapier „Psychosoziale Betreuung Substituierter“, 2010, S. 1.
Von diesen Überlegungen ausgehend ist es für die kommunale Versorgungsplanung von besonderer Bedeutung, die überwiegend kommunal geförderten psycho-sozialen Angebote in der Stadt entsprechend zu strukturieren und mit der medizinischen Behandlung, die in der Verantwortung des medizinischen Versorgungssystems liegt, zu vernetzen.
Um dies erreichen zu können, wurde in der Landeshauptstadt Düsseldorf ein ganzheitlicher Hilfeansatz gewählt, der nicht ausschließlich auf die Menschen in Substitution und die damit verbundene Psychosoziale Betreuung fokussiert. Es wird vielmehr die gesamte Gruppe der opioidabhängigen Menschen sowie das Zusammenspiel unterschiedlicher Hilfeansätze ins Zentrum der Betrachtung gerückt.
Das Bundeskabinett und der Bundesrat haben die 3. Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) beschlossen. Die BtMVV regelt die zentralen Ziele der ärztlichen Substitutionstherapie von Menschen, die durch den Gebrauch illegaler Drogen abhängig geworden sind. Die Änderung der BtMVV soll noch im September 2017 in Kraft treten.
Ziel der Veränderungen in der BtMVV ist es, mehr Ärzte zur Durchführung einer Substitutionsbehandlung zu bewegen und bestehende Versorgungslücken, etwa im ländlichen Raum, zu schließen. Durch Erleichterungen für die Ärzte bei der Durchführung einer Substitutionsbehandlung sollen mehr Ärzte zur Durchführung einer solchen Behandlung bewegt werden.
Die psychosoziale Betreuung wird vom Gesetzgeber auch weiterhin als Teil des Therapiekonzeptes angesehen. Der ärztliche Ermessensspielraum wurde jedoch erweitert
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.