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Ö Vorlagen - Nr. 52/ 15/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Sonderzuschuss an den Sportverein DJK TUSA 06 Düsseldorf e.V.
Beschlussdarstellung:
Der Sportausschuss erklärt sich mit einem Sonderzuschuss an den DJK TUSA 06
Düsseldorf in Höhe von bis zu 125.000 EUR aus HST 2 M 00009751 5550 98719 -
Sonderzuschüsse für Investitionen - für den Neubau eines Umkleide- und
Gerätegebäudes auf der Sportanlage Fleher Straße einverstanden und empfiehlt der
Bezirksvertretung 3, entsprechend zu beschließen.
Der Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Aufhebung der vorläufigen
Haushaltsführung.
Sachdarstellung:
Der DJK TUSA 06 Düsseldorf e.V. ist Nutzer der Vereinssportanlage Fleher Straße.
Der Verein plant auf der Anlage den Neubau eines Umkleide- und Gerätegebäudes.
Das geplante Gebäude umfasst einen Umkleidetrakt mit zwei Kabinen und Duschbereich
sowie einen Abstell- und Hausanschlussraum. Darüber hinaus sind drei Geräteräume
vorgesehen.
Die Maßnahme ist dringend erforderlich, da der Verein in den vergangenen Jahren einen
erheblichen Mitgliederzuwachs, insbesondere im Jugendbereich zu verzeichnen hat. Der
Anteil der jugendlichen Vereinsmitglieder (insgesamt 600) liegt bei 50%, Die bestehen-
den Umkleidemöglichkeiten (Baujahr 1955 bzw. 1968) sind für einen geregelten Sport-
und Trainingsbetrieb nicht mehr ausreichend. Dies wirkt sich insbesondere bei der
Trennung von Jungen- und Mädchenmannschaften erschwerend aus.
Die Kosten für den Neubau belaufen sich auf rd. 222.000 EUR.
Für die Maßnahme hat der Verein im Jahr 2002 Landeszuschüsse beantragt.
Der Antrag wurde im vergangenen Jahr unter Hinweis auf die Einführung der Sportpau-
schale des Landes abgelehnt. Nach den bei der Antragstellung geltenden Zuschussricht-
linien des Landes wäre das Projekt als förderungswürdig einzustufen, so dass der Verein
von der Gewährung eines Landeszuschusses ausgehen konnte. Der Verein hätte einen
Zuschuss in Höhe von 74.700 EUR erhalten. Die Ablehnung erfolgte einzig und allein
aufgrund der in 2004 geänderten Förderpraxis des Landes, so dass ein städtischer
Sonderzuschuss in Höhe des ursprünglichen Landeszuschusses vertretbar und an-
gemessen ist. Der Sonderzuschuss wird über den städtischen Regelzuschuss von 25%
der Kosten, max. 51.130 EUR hinaus gewährt, so dass sich ein städtischer Gesamt-
zuschuss von 125.000 EUR (gerundet) ergibt.
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Es ergibt sich folgender Finanzierungsplan:
Kosten 222.000 EUR
./. städt. Zuschuss von bis zu 125.000 EUR
Vereinsanteil 97.000 EUR
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Sportausschuss 02.03.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Kruse
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