Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 52/ 5/2005

Sonderzuschuss für Sportgeräte

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Windscheidstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Dezember 2004veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Der Sportausschuss beschließt die Gewährung eines Sonderzuschusses an den Verein
  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
  • 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

Der Sportausschuss beschließt die Gewährung eines Sonderzuschusses an den Verein Sportwerk Düsseldorf e.V. in Höhe von bis zu 12.600,00 EUR aus HST 2 M 0009751 5550 98710 - Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - Sport- und Sportplatzpflegegeräte - für die Ausstattung des Landesleistungs- und Bundesstützpunktes Taekwondo auf dem Gelände der Heinrich-Heine-Universität. Die endgültige Zuschusshöhe wird nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen festgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Aufhebung der vorläufigen Haushaltsführung. Sachdarstellung: Die Deutsche Taekwondo Union (DTU) und die Nordrhein-Westfälische Taekwondo Union

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Ö Vorlagen - Nr. 52/ 5/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Sonderzuschuss für Sportgeräte Beschlussdarstellung: Der Sportausschuss beschließt die Gewährung eines Sonderzuschusses an den Verein Sportwerk Düsseldorf e.V. in Höhe von bis zu 12.600,00 EUR aus HST 2 M 0009751 5550 98710 - Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - Sport- und Sportplatzpflegegeräte - für die Ausstattung des Landesleistungs- und Bundesstützpunktes Taekwondo auf dem Gelände der Heinrich-Heine-Universität. Die endgültige Zuschusshöhe wird nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen festgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Aufhebung der vorläufigen Haushaltsführung. Sachdarstellung: Die Deutsche Taekwondo Union (DTU) und die Nordrhein-Westfälische Taekwondo Union (NWTU) haben sich entschlossen, ihre Stützpunktarbeit nach Düsseldorf zu verlegen. Die hervorragende Arbeit und sportlichen Erfolge des Taekwondovereins Sportwerk Düsseldorf e.V., die Zusammenarbeit mit der Partnerschule des Leistungssports und dem Sportinternat sowie die Bereitschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf, dieses zu unterstützen, hat die beiden Verbände dazu bewogen den Bundesstützpunkt von Duisburg und gegen den Mitbewerber Essen nach Düsseldorf zu verlegen. Der Stützpunkt wird vorübergehend im Sportinstitut der Heinrich-Heine-Universität angesiedelt bis eine endgültiger Standort gefunden wird. Die Trägerschaft des Stützpunktes übernimmt der Sportverein Sportwerk Düsseldorf e.V. . Damit das Kadertraining pünktlich im Februar starten kann, ist es notwendig die Räumlichkeit mit taekwondospezifischen Sportgeräten auszustatten. So wird ein Boden für Taekwondo, eine Spiegelfront und Vorrichtungen für Boxsäcke benötigt. Hinzu kommt aus Sicherheitsgründen die Auspolsterung von Pfeilern. Alle Gerätschaften können später in den endgültigen Standort mitgenommen werden. Die Kosten für die Anschaffung der Geräte belaufen sich auf 12.600 EUR. Aufgrund der sportfachlichen Bedeutung des Stützpunktes für die Landeshauptstadt Düsseldorf ist die Gewährung eines Sonderzuschusses in voller Kostenhöhe gerechtfertigt. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Sportausschuss 19.01.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 52/ 5/2005 Seite 2 von 2 Alternative: Keine Amt: Sportamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Kruse

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 52/ 5/2005